Discussion:
Was gehört zum "Innenputz"
(zu alt für eine Antwort)
Christoph Rothing
2006-06-06 09:44:35 UTC
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Hallo,

wenn in einem Bauvertrag nach VOB einen Abschlagszahlung "Innenputz"
vereinbart ist,
was ist darin alles enthalten?
- Verspachteln der Gipsdielenwände ?
- Verspachteln der Fugen zwischen den Deckenelementen?
Oder wirklich "nur" die Aufbringung des Maschinenputzes?

Gruss,
Christoph Rothing
Adrian Herrmann
2006-06-06 10:29:02 UTC
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Post by Christoph Rothing
Hallo,
wenn in einem Bauvertrag nach VOB einen Abschlagszahlung "Innenputz"
vereinbart ist,
was ist darin alles enthalten?
- Verspachteln der Gipsdielenwände ?
- Verspachteln der Fugen zwischen den Deckenelementen?
Oder wirklich "nur" die Aufbringung des Maschinenputzes?
Das hängt von der vertraglich vereinbarten Leistung ab. Weiterhin muß auch
eine Abschlagszahlung nachvollziehbar aufgestellt sein. D.h. es sind Aufmaße
, LV mit Ansätzen beizufügen. In Einzelfällen läßt man auch schon mal
pauschale Formulierungen zu, wovon ich allerdings dringend abrate.
Wenigstens der Grund wofür man etwas bezahlt hat muß erkennbar sein und
Laien leisten sehr schnell Überzahlung und haben im Konkursfall das
Nachsehen.

Rechnungen die nicht nachvollziehbar sind darf man getrost zurückschicken,
aber bitte gleich und nicht erst bei Fälligkeit.

Gruß
Adrian
Tobias Knittel
2006-06-06 10:32:07 UTC
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Post by Christoph Rothing
wenn in einem Bauvertrag nach VOB einen Abschlagszahlung "Innenputz"
vereinbart ist,
was ist darin alles enthalten?
- Verspachteln der Gipsdielenwände ?
- Verspachteln der Fugen zwischen den Deckenelementen?
Oder wirklich "nur" die Aufbringung des Maschinenputzes?
einen Abschlag zahlt man auf ein teilweise fertiggestelltes
Gewerk, für die bereits geleisteten Arbeiten.

Das Verspachteln der Gipsdielenwände, analog der
Deckenfugen, kann, aber muss nicht, unter die
Rubrik "Innenputz" fallen. Könnte genauso unter
"Malerarbeiten" auftauchen.

Es ist halt die Frage wie ausgeschrieben wurde, und dann
was ausgeschrieben wurde - also wie das Gewerk
abgegrenzt wurde.

"Innenputz", ohne genauere Bezeichnung der
Arbeiten, Art, Materialien, Untergründe, Umfang etc.
wirde wohl, ist keine genauere Definition erfolgt,
den geringst möglich anzunehmenden Umfang beschreiben.

Gruß

Tobias
Karl-Ludwig Diehl
2006-06-06 10:41:47 UTC
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Post by Tobias Knittel
Post by Christoph Rothing
wenn in einem Bauvertrag nach VOB einen Abschlagszahlung "Innenputz"
vereinbart ist,
was ist darin alles enthalten?
Oder wirklich "nur" die Aufbringung des Maschinenputzes?
einen Abschlag zahlt man auf ein teilweise fertiggestelltes
Gewerk, für die bereits geleisteten Arbeiten.
Es ist halt die Frage wie ausgeschrieben wurde /./
Genaue Vereinbarungen...Ausschreibungen...sind alles.
Bloß muß das auch mit dem Handwerker gut
durchgesprochen sein, damit das auch so und im
Vertrauen gemacht wird. Dem Handwerker muß
auch immer der Geist frisch gehalten werden. Dann
macht es ihm auch mehr Spaß zu arbeiten, weil er
weiß, was er zu tun hat und was seine Leistungen
umfaßt.
K.L.
Tobias Knittel
2006-06-06 10:52:13 UTC
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Post by Karl-Ludwig Diehl
Genaue Vereinbarungen...Ausschreibungen...sind alles.
Nanu, du wirst doch nicht am Ende noch die VOB
empfehlen wollen :-)
Post by Karl-Ludwig Diehl
Bloß muß das auch mit dem Handwerker gut
durchgesprochen sein, damit das auch so und im
Vertrauen gemacht wird. Dem Handwerker muß
auch immer der Geist frisch gehalten werden. Dann
macht es ihm auch mehr Spaß zu arbeiten, weil er
weiß, was er zu tun hat und was seine Leistungen
umfaßt.
Ein Kasten Bier ist wirksame Medizin ...

Gruß

Tobias
Karl-Ludwig Diehl
2006-06-06 11:10:55 UTC
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Post by Tobias Knittel
Post by Karl-Ludwig Diehl
Genaue Vereinbarungen...Ausschreibungen...sind alles.
Nanu, du wirst doch nicht am Ende noch die VOB
empfehlen wollen :-)
Gebetbücher für alle. Der wahre Glaube entscheidet
bei jeglicher Vereinbarung, die funktionieren soll.
Post by Tobias Knittel
Post by Karl-Ludwig Diehl
Bloß muß das auch mit dem Handwerker gut
durchgesprochen sein, damit das auch so und im
Vertrauen gemacht wird. Dem Handwerker muß
auch immer der Geist frisch gehalten werden. Dann
macht es ihm auch mehr Spaß zu arbeiten, weil er
weiß, was er zu tun hat und was seine Leistungen
umfaßt.
Ein Kasten Bier ist wirksame Medizin ...
Du meinst sicher alkoholbefreites Bier.... :-)))
K.L.
Steffen Stein
2006-06-07 11:27:10 UTC
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Post by Karl-Ludwig Diehl
...
Post by Tobias Knittel
Ein Kasten Bier ist wirksame Medizin ...
Du meinst sicher alkoholbefreites Bier.... :-)))
Er meint Bier aus, ich wage es kaum zu schreiben, runden Flaschen.

Steffen
Karl-Ludwig Diehl
2006-06-07 11:38:29 UTC
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Hi Steffen,
Post by Steffen Stein
Post by Karl-Ludwig Diehl
Post by Tobias Knittel
Ein Kasten Bier ist wirksame Medizin ...
Du meinst sicher alkoholbefreites Bier.... :-)))
Er meint Bier aus, ich wage es kaum zu schreiben, runden Flaschen.
Diese abgerundeten Quadrate werden leider meist nicht
mitausgegeben.
Und er tröstet sich mit dem Kasten, die sind offensichtlich
so gut stapelbar wie Fußbälle.
K.L.

Christoph Rothing
2006-06-06 11:12:03 UTC
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"Tobias Knittel" schrieb
Post by Tobias Knittel
Das Verspachteln der Gipsdielenwände, analog der
Deckenfugen, kann, aber muss nicht, unter die
Rubrik "Innenputz" fallen. Könnte genauso unter
"Malerarbeiten" auftauchen.
Der "Innenputz" ist als *geglätteter Gipswandputz" unter dem Punkt
"Gipsarbeiten" mit aufgeführt.
Unter dieser Überschrift ist eben auch die "tapezierfähige Spachtelung der
Betondecken und der Wände" mit aufgeführt.
Aber auch die "Verkleidung der Decken und Dachschrägen mit
Gipskartonplatten" ist dort zu finden...

Im Nachhinein betrachtet hätte dieser Punkt wohl *genauer* definiert werden
sollen...

Das Problem, das ich habe ist, dass nach dieser Zahlung *nur* noch 13% des
Gesamt-Preises verbleiben.
Es müssen aber noch die Heizungen gesetzt, die Gipskartonplatten angebracht,
alle Feinspachtelarbeiten gemacht und der Estrich eingebracht werden...

Gruss, Christoph Rothing
Tobias Knittel
2006-06-06 12:10:45 UTC
Permalink
Hallo Chriatoph,
Post by Christoph Rothing
Der "Innenputz" ist als *geglätteter Gipswandputz" unter dem Punkt
"Gipsarbeiten" mit aufgeführt.
Unter dieser Überschrift ist eben auch die "tapezierfähige Spachtelung der
Betondecken und der Wände" mit aufgeführt.
Aber auch die "Verkleidung der Decken und Dachschrägen mit
Gipskartonplatten" ist dort zu finden...
ihr habt ja, vermute es ist ein Bauträger, einen Zahlungsplan.

Wenn die Summe erst nach Abschluß aller Arbeiten des Gewerks
"Innenputz" fällig ist, dann ist sie erst fällig, wenn alle
Arbeiten erbracht sind, die unter dieses Gewerk fallen.

Habt ihr einen Bauvertrag mit einem Handwerker, und rechnet
mit dem ab, sind Abschlagszahlungen üblich, für bereits
geleistete Teile der Arbeit. Meist wird im Bauvertrag
festgelegt, wann diese abschläge in Rechnung gestellt werden.

Gruß

Tobias
Christoph Rothing
2006-06-06 12:31:45 UTC
Permalink
Post by Tobias Knittel
ihr habt ja, vermute es ist ein Bauträger, einen Zahlungsplan.
Ja, genau.
Post by Tobias Knittel
Wenn die Summe erst nach Abschluß aller Arbeiten des Gewerks
"Innenputz" fällig ist, dann ist sie erst fällig, wenn alle
Arbeiten erbracht sind, die unter dieses Gewerk fallen.
Eben. Daher die Frage.
Generell würde ich sagen, dass der "Innenputz" zwar an den Wänden ist,
aber nicht alle Putz-Arbeiten abgeschlossen sind.

Ich akzeptiere ja, dass die Anbringung der Gipskartonplatten NICHT zum
Innenputz gehören.
Aber bei dem "Verspachteln" der Decken und Gipsdielenwände bin ich mir eben
nicht sicher.
Klar, der Bauträger sagt: "...das gehört nicht zum Innenputz"...


Gruss, Christoph
Post by Tobias Knittel
Habt ihr einen Bauvertrag mit einem Handwerker, und rechnet
mit dem ab, sind Abschlagszahlungen üblich, für bereits
geleistete Teile der Arbeit. Meist wird im Bauvertrag
festgelegt, wann diese abschläge in Rechnung gestellt werden.
Gruß
Tobias
Tobias Knittel
2006-06-06 12:56:07 UTC
Permalink
Hi Christoph,
Post by Christoph Rothing
Ich akzeptiere ja, dass die Anbringung der Gipskartonplatten NICHT zum
Innenputz gehören.
Nein, diese gehören zum "Innenputz", sind sie unter diesem Gewerk
im Bauvertrag angegeben.

Wenn die Abschlagszahlung nach dem Gewerk "Innenputz" erfolgen soll,
und, wie ich es verstanden habe, die Gipskartonplatten dort auf-
geführt sind, ist der Abschlag erst nach deren Montage fällig.

Gruß

Tobias
Christoph Rothing
2006-06-06 14:03:02 UTC
Permalink
Post by Tobias Knittel
Nein, diese gehören zum "Innenputz", sind sie unter diesem Gewerk
im Bauvertrag angegeben.
Wenn die Abschlagszahlung nach dem Gewerk "Innenputz" erfolgen soll,
und, wie ich es verstanden habe, die Gipskartonplatten dort auf-
geführt sind, ist der Abschlag erst nach deren Montage fällig.
Nein, anders herum: der Innenputz ist unter der Überschrift "Gipsarbeiten"
aufgeführt.
Genau wie die Punkte Gipskartonplatten und Verspachtelung der Deckenfugen...

Gruss, Christoph
Karl-Ludwig Diehl
2006-06-06 15:19:48 UTC
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Nein, anders herum: der Innenputz ist ...
Scherz am Rande: Der Innenputz ist der im Innern des
Mauerwerks, das was außen rum geschmiert wird,
ist Aussenputz. Also muß jetzt alles neu ausgedacht
werden.
K.L.
Tobias Knittel
2006-06-07 02:49:53 UTC
Permalink
Post by Christoph Rothing
Nein, anders herum: der Innenputz ist unter der Überschrift "Gipsarbeiten"
aufgeführt.
Genau wie die Punkte Gipskartonplatten und Verspachtelung der
Deckenfugen...
du musst halt das bezahlen, was vereinbart ist.

Gruß

Tobias
Christoph Rothing
2006-06-07 06:46:54 UTC
Permalink
Post by Tobias Knittel
du musst halt das bezahlen, was vereinbart ist.
So werden wir das auch machen... Leider ist es das erste Haus.. ;-)
Auch wenn man sich über "viele" Dinge vorab informiert,
"alles" weiss man erst hinterher...

Das Problem, das ich halt hatte war, dass es ein sehr großer Teil der
Gesamtsumme für ein (wie ich finde) nicht entsprechend großes Gewerk ist...

Vielen Dank für die Infos,
Gruss, Christoph
Tobias Knittel
2006-06-07 06:55:28 UTC
Permalink
Hi Christoph,
Post by Christoph Rothing
Das Problem, das ich halt hatte war, dass es ein sehr großer Teil der
Gesamtsumme für ein (wie ich finde) nicht entsprechend großes Gewerk ist...
Innenputz/ Verkleidungen schnell mehr als 5 % der Gesamtkosten,
im Mittel 5,5 %

Aussenputz/ Verkleidungen ca. im selben Rahmen.

Gipser ist ein gerne unterschätztes Gewerk, gehört aber zu
den Gewerken, die gesamthaft > 10% der Gesamtkosten am
Gebäude betragen.

Gruß

Tobias
Christoph Rothing
2006-06-07 07:04:10 UTC
Permalink
"Tobias Knittel" schrieb:

Hallo Tobias
Post by Tobias Knittel
Gipser ist ein gerne unterschätztes Gewerk, gehört aber zu
den Gewerken, die gesamthaft > 10% der Gesamtkosten am
Gebäude betragen.
Wenn die ganzen Gipser-Arbeiten gemacht wären, dann hätte ich auch kein
Problem gehabt, die 25% der Gesamt-Summe zu bezahlen. Da aber eben noch
einiges davon aussteht, wollte ich einfach besser informiert sein...

Gruss, Christoph
Tobias Knittel
2006-06-07 07:40:10 UTC
Permalink
Hi Christioph,
Post by Christoph Rothing
Wenn die ganzen Gipser-Arbeiten gemacht wären, dann hätte ich auch kein
Problem gehabt, die 25% der Gesamt-Summe zu bezahlen. Da aber eben noch
einiges davon aussteht, wollte ich einfach besser informiert sein...
im Grunde schreibt man aus, läßt ausschreiben - und rechnet direkt
mit dem Handwerker ab ;-)

Ich weiß nicht, warum immer so viele zum Bauträger rennen.

Habe gerade einen Fall, dem Bauherr war die Ausschreibung
von xxx,xx Euro für das Gewerk Mauerwerk/ Beton zu teuer,
und er holte selber Angebote ein.

Das Resultat war, dass er zu geringeren Kosten die Arbeiten
fix und fertig erledigt von einem ansässigen Rohbauunternehmer
bekam, als als Bausatz zum Selberbauen über eine überregional
bekannte Baubetreuung.

Ein Fertigteilhersteller bot denselben Rohbau, mit etwas Putz,
für die dreifache Summe an.

Also:

Bausatz: ca. 90.000 Euro

fix und fertig: ca. 100.000 Euro

Fertigteile mit Putz: ca. 300.000 Euro !!

Ist etwas größer, die Hütte.

Nun, hätte er die, ich wage die dreistellige Summe nicht zu nennen,
für eine Ausschreibung ausgegeben ...

ich sag ja nichts, ich mein ja nur ...

aber da schaut jeder, wo die Butter drei Cent weniger kostet -
und spart dann am falschen Ende (da man z.B. 10 km fahren muss,
zur Butter) ...

Gruß

Tobias
Christoph Rothing
2006-06-07 11:07:06 UTC
Permalink
Hallo Tobias,
Post by Tobias Knittel
Ich weiß nicht, warum immer so viele zum Bauträger rennen.
Weil es sich um ein Reihenhaus handelt...
Theoretisch hätte man Gewerke heraus nehmen können.
Was da dann aber gutgeschrieben wird, kannste echt vergessen...
Post by Tobias Knittel
aber da schaut jeder, wo die Butter drei Cent weniger kostet -
und spart dann am falschen Ende (da man z.B. 10 km fahren muss,
zur Butter) ...
Das stimmt. Allerdings gewöhnt man sich (oder zumindest ich mir) ab, von
Baumarkt zu Baumarkt zu rennen, nur um einen Euro billiger zu kommen...
Die Zeit ist das Übel, dicht gefolgt natürlich von den Kilometern...
Juergen Klein
2006-06-06 14:03:33 UTC
Permalink
Hallo Christoph Rothing ,
Post by Christoph Rothing
wenn in einem Bauvertrag nach VOB einen Abschlagszahlung "Innenputz"
vereinbart ist,
was ist darin alles enthalten?
- Verspachteln der Gipsdielenwände ?
Nicht unbedingt.
Post by Christoph Rothing
- Verspachteln der Fugen zwischen den Deckenelementen?
Auch das nicht.
Post by Christoph Rothing
Oder wirklich "nur" die Aufbringung des Maschinenputzes?
Nichtmal das.

Ein VOB Vertrag ist ein Einheitspreisvertrag, somit ist jede
einzelne Position ein eigener Werkvertrag.

Du mußt also nachschauen, welche Positionen in dem Betreffenden
Leistungsverzeichnis aufgeführt sind.

Wenn es dort nur um Wandputz geht - woher soll dann der anbietende
Putzer wissen, daß Du auch noch Decken und Trockenbauwände
verspachtelt haben willst?
--
Jürgen
Christoph Rothing
2006-06-07 06:59:16 UTC
Permalink
Post by Juergen Klein
Du mußt also nachschauen, welche Positionen in dem Betreffenden
Leistungsverzeichnis aufgeführt sind.
In der Leistungsbeschreibung sind es eben die "Gipsarbeiten",
im Zahlungsplan ist nur "Innenputz" aufgeführt...
Post by Juergen Klein
Wenn es dort nur um Wandputz geht - woher soll dann der anbietende
Putzer wissen, daß Du auch noch Decken und Trockenbauwände
verspachtelt haben willst?
Das sollte der _Bauträger_ schon wissen... ;-)

Wir werden jetzt den Zahlung leisten, denn tatsächlich ist für die
Abschlagszahlung nur der Innenputz aufgeführt.
Und "Innenputz" konnten wir damals noch nicht "greifen"...
Da ich nicht die Befürchtung habe, dass der Bauträger kurz vor der Insolvenz
steht,
habe ich auch kein "Bauchweh" beim Überweisen.
Die Arbeiten werden weiter gehen, alles nimmt seinen (mir eben noch nicht
ganz ersichtlichen) Gang...

Viel eGrüße, Christoph

Gruss, Christoph
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