"Helmut Hullen" <***@hullen.de> schrieb im Newsbeitrag news:AwJR+***@helmut.hullen.de...
Hallo Helmut,
Post by Helmut HullenBeweisfrage 1a)
Sind die zum Treppenhaus gelegene Innenwand (...) der Ergeschosswohnung
der Klägerin (...) und die nach Osten gelegene Aussenwand ihrer Wohnung
feucht? Befindet sich die Feuchtigkeit besonders im unteren Bereich der
Wände? Hat sich wegen der Feuchtigkeit an den Aussenwänden bereits
Schimmelpilz gebildet?
Die Frage, ob diese Wände feucht sind kann man mangels Definition (siehe
weiter vorne) nicht ohne weiteres klären. Sagen kann man aber, ob sie
feuchter sind, als andere, vergleichbare Wände aus gleichen Materialien
(z.B. die Aussenwand nach Westen oder die andere Seite des Treppenhauses).
Das lässt sich zum Beispiel mit der Gann Hydromette klären, da keine
absoluten Feuchtigkeitswerte gefragt sind. Das gleiche gilt für die Frage,
ob die Wände unten feuchter sind als oben. Auch hier geht es um die
Feuchteverteilung, dafür ist die Hydromette gut.
Die Frage nach dem Schimmelpilz würde ich zunächst optisch klären. Oft
werden Karbonatausblühungen für Schimmel oder Ähnliches gehalten. Das sieht
das geübte Auge aber. Bin ich mir nicht sicher, nehme ich eine Probe,
schicke sie ins Labor und lasse für ein paar hundert Euro die keimbildenden
Einheiten auszählen und Vor- und Nachnamen von dem Zeug bestimmen.
Post by Helmut HullenBeweisfrage 1b)
Beruht die Feuchtigkeit auf Mängeln des Aussenmauerwerks, insbesondere
auf unzureichender Isolierung und unzureichende Isolierung gegen
aufsteigende Feuchtigkeit aus den Kellerwänden?
Da kann ich die ohne Augenschein nichts dazu sagen. das muss vor Ort
untersucht werden. Im Zweifel wird aussen eine Sondierungsöffnung bis
Unterkante Fundament gegraben und nachgesehen, ob die Abdichtung den
Anforderungen der DIN 18195 gerecht wird. Dafür gibt es Prüfmethoden. Mit
diesem Problemkreis hat man sich vor zwei Jahren auf den Aachener
Sachverständigentagen ausführlich beschäftigt. Der Tagungsband ist
veröffentlicht. Kannst du nachlesen.
Das Gleiche gilt für aufsteigende Feuchtigkeit. Im Zweifel wird eine
Kernbohrung gemacht, so dass ich beim Ortstermin die Bodenplatte im
Querschnitt sehen kann.
Post by Helmut HullenBeweisfrage 1c)
Welche Maßnahmen sind ggfs. erforderlich, um die Ursachen für die
Feuchtigkeit, soweit sie bauseits bedingt ist, zu beseitigen?
Diese Maßnahmen sind in DIN 18195 im Einzelnen detailliert beschrieben. Was
gemacht werden muß, hängt aber von den Ergebnissen aus 1b ab.
Post by Helmut HullenBeweisfrage 1d)
Welcher Kostenaufwand ist erforderlich, um die notwendigen
Sanierungsarbeiten durchzuführen?
Frag mich nicht, aber billig werden nachträgliche Abdichtungsmaßnahmen nie.
Ob deine 20.000 € reichen, hängt auch von der zu bearbeitenden Fläche ab,
von der ich nichts weiss.
Post by Helmut Hullen----------------------------------
Vorab: ich will hier kein kostenloses "Obergutachten" abstauben. Aber
bei einem drohenden Aufwand für (vielleicht unnütze) Sanierungsarbeiten
in Höhe von allemal 20000 Euro möchte ich gern wissen, worauf unser
Anwalt achten sollte - Anwälte haben Jura studiert, aber nicht unbedingt
Bauphysik.
Kriegst du auch nicht. Ich möchte mit einem unverbindlichen
Newsgroup-Beitrag auch nicht als Parteivortrag enden und irgendwann flattert
mir dann eine Ladung zum Termin beim Landgericht weiss-ich-wo auf den Tisch.
Das fehlt mir noch, ich gehe eh schon oft genug zeugen.
Post by Helmut HullenSehe ich das richtig, dass
a) das Messverfahren
b) der einzustellende und/oder einzuhaltende Wert der Feuchtigkeit
zu definieren wären?
Nicht unbedingt. Das hängt, wie ich letztes Mal schon zu erklären versuchte,
von den Umständen ab. Ich lasse mich hier über grundsätzliche Dinge aus.
Über Material und Konstruktion deines Kellers hast du noch kein Wort
verloren. Ich weiss nichts über ihn, nicht mal, ob er betoniert oder
gemauert ist. Und da wären vor einer brauchbaren Auskunft noch ein Dutzend
weiterer Parameter abzuklären.
Post by Helmut HullenWobei beim Messverfahren die "Messung" mit einer
GANN-Sonde bisher nicht als "gerichtsverwertbar" gilt?
Wer sagt dir denn das? Ich benutze sie seit vielen Jahren gerne und mir hat
noch kein Gericht gesagt, dass meine Ergebnisse nicht verwertbar wären. Du
darfst damit nur keine Dinge tun wollen, für die dieses Gerät nicht
vorgesehen ist. Und vernünftige Leute verwenden auch die Tabellen im
Handbuch nicht öffentlich.
Hubert