Discussion:
Baufeuchte-Normen
(zu alt für eine Antwort)
Helmut Hullen
2009-02-19 16:50:00 UTC
Permalink
Hallo alle miteinander,

wo finde ich Normen o.ä., die sich mit der tolerablen Baufeuchte z.B.
von Ziegelmauerwerk befassen?

Bisher bin ich nur auf "ÖNORM B 3355-1" vom März 2006 gestossen
(genauer: auf die Bestellseite). In Deutschland geltende Normen könnte
ich vor Ort (kostenlos) einsehen.

Viele Gruesse!
Helmut
Robert Pflüger
2009-02-19 20:14:35 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
Hallo alle miteinander,
wo finde ich Normen o.ä., die sich mit der tolerablen Baufeuchte z.B.
von Ziegelmauerwerk befassen?
die Ausgleichsfeuchte ist von den jeweiligen Baustoffen abhängig,
"Ziegel" allein ist zu ungenau.
"Normegrecht" ist die Materialfeuchtigkeit diue sich bei 23°C/80%
relativer Luftfeuchtigkeit (z.B., nach einigen Tagen im Klimaschrank)
einstellt.
Die Ausgleichsfeuchtigkeit wird oft im Masse % angegeben, aber auch
Volumen % ist nicht unüblich. ... also aufpassen.

Siehe DIN 4108 Teil 4, A3. Wärmeleitfähigkeit von Mauerwerk in
abhängigkeit der Feuchtigkeit ...


tolerable Baufeuchte ... ist ein definitionsbedürftiger Begriff.
geht es nur um (unnötig hohe) Heizwärmeverluste oder schon um
Schimmelbildung?
Wie ist die Feuchtigkeitsverteilung innnerhalb der Wand? Woher kommt
eventuell zu hohe Materialfeuchtigkeit (Kondenswasser, nicht
schlagregendichte Fassade, Leitungswasserschaden, Rohbaufeuchtigkeit, zu
hoher Salzgehalt und hygroskopische Feuchtigkeitsaufnahme ...

Kondenswasser kann wiederum zwei Ursachen haben, un-NORM-male
Raumluftbedingungen oder Wärmebrücken oder eine Kombination aus
"grenzwertigen" obigen Bereichen und einer oder mehrere zusätzlichen
ungünstigen bedingungen (z.B. der berühmte Schrank an der Außenwand mit
"zu wenig" Abstand ... wobei "zu wenig" wiederum eine weiche
Formulierung ist usw.

Oder geht es nur um "Verlegereife" eines nachfolgenden Gewerkes, z.B,
weigert sich der Maler "die nasse Wand" zu tapezieren? dann gelten
natürlich andere Normen.
--
mit freundlichem Gruß


Robert

Taupunktüberwachte Raumklimaregelung:
http://www.robertpflueger.com/DPC7.pdf
Helmut Hullen
2009-02-19 21:33:00 UTC
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Hallo, Robert,
Post by Robert Pflüger
Post by Helmut Hullen
wo finde ich Normen o.ä., die sich mit der tolerablen Baufeuchte
z.B. von Ziegelmauerwerk befassen?
die Ausgleichsfeuchte ist von den jeweiligen Baustoffen abhängig,
"Ziegel" allein ist zu ungenau.
"Normgerecht" ist die Materialfeuchtigkeit die sich bei 23°C/80%
relativer Luftfeuchtigkeit (z.B., nach einigen Tagen im Klimaschrank)
einstellt.
Ok - das hilft schon ein wenig weiter.
Post by Robert Pflüger
Die Ausgleichsfeuchtigkeit wird oft im Masse % angegeben, aber auch
Volumen % ist nicht unüblich. ... also aufpassen.
Ja - da habe ich beide Varianten.

gemessen: 6 g/m^3; der Gutachter, der diese Zahlen gemessen hat, sagt,
dass 12 g/m^3 im Keller-Mauerwerk noch passabel wären (Altbau, ca. 100
Jahre alt - der Keller, nicht der Gutachter).

Einige "Gutachter" haben mit der GANN-Sonde gemessen und behaupten
"aufsteigende Feuchtigkeit".
Post by Robert Pflüger
Siehe DIN 4108 Teil 4, A3. Wärmeleitfähigkeit von Mauerwerk in
abhängigkeit der Feuchtigkeit ...
tolerable Baufeuchte ... ist ein definitionsbedürftiger Begriff.
geht es nur um (unnötig hohe) Heizwärmeverluste oder schon um
Schimmelbildung?
Letzteres. Wobei ich auf die Auslöser Styroportapete und mangelhafte
Lüftung tippe. Ist aber eine EG-Wohnung, und der Keller darunter liefert
natürlich (im Sommer und Spätherbst) schöne Feuchtewerte (nach meiner
unfachmännischen Meinung Kondenswasser).
Post by Robert Pflüger
Wie ist die Feuchtigkeitsverteilung innnerhalb der Wand?
GANN-Sonde: recht gleichmässig.
Post by Robert Pflüger
Woher kommt
eventuell zu hohe Materialfeuchtigkeit (Kondenswasser, nicht
schlagregendichte Fassade, Leitungswasserschaden, Rohbaufeuchtigkeit,
zu hoher Salzgehalt und hygroskopische Feuchtigkeitsaufnahme ...
s.o. - ich tippe (im Spätherbst) auf Kondenswasser. Einer der
"Gutachter" hat gemessen, als auf den Kellerfenstern innen
Kondenswassertropfen zu sehen waren.
Rel. Luftfeuchte im Keller an dem Tag irgendwo zwischen 80 und 95%.
Post by Robert Pflüger
Kondenswasser kann wiederum zwei Ursachen haben, un-NORM-male
Raumluftbedingungen oder Wärmebrücken oder eine Kombination aus
"grenzwertigen" obigen Bereichen und einer oder mehrere zusätzlichen
ungünstigen bedingungen (z.B. der berühmte Schrank an der Außenwand
mit "zu wenig" Abstand ... wobei "zu wenig" wiederum eine weiche
Formulierung ist usw.
Im Keller: da wird fleissig gelüftet, vor allem im Sommer ...
Und jetzt, im Winter, wird fast nicht gelüftet - sonst wären die EG-
Wohnungen recht fusskalt.

Wir sind im Umfeld eines Prozesses mit Gutachter usw., und anscheinend
hat sich noch nicht weit genug herungesprochen, dass die GANN-Sonde für
Absolut-Messungen ungeeignet ist (aber bequem und billig ist).

Viele Gruesse!
Helmut
Robert Pflüger
2009-02-19 22:40:52 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Helmut Hullen
...
gemessen: 6 g/m^3; der Gutachter, der diese Zahlen gemessen hat, sagt,
dass 12 g/m^3 im Keller-Mauerwerk noch passabel wären (Altbau, ca. 100
Jahre alt - der Keller, nicht der Gutachter).
wirklich Gramm Wasser je Kubikmeter Mauerwerk?

wenn das kein Tippfehler ist, dann kann man das Gutachten getrost
wegschmeissen. Auch wenn es ein Gerichtsgutachten wäre, völlig haltlose
Zahlen.
--
mit freundlichem Gruß


Robert


Taupunktüberwachte Raumklimaregelung:
http://www.robertpflueger.com/DPC7.pdf
Helmut Hullen
2009-02-20 11:28:00 UTC
Permalink
Hallo, Robert,
Post by Robert Pflüger
Post by Helmut Hullen
...
gemessen: 6 g/m^3; der Gutachter, der diese Zahlen gemessen hat,
sagt, dass 12 g/m^3 im Keller-Mauerwerk noch passabel wären (Altbau,
ca. 100 Jahre alt - der Keller, nicht der Gutachter).
wirklich Gramm Wasser je Kubikmeter Mauerwerk?
Nein - je Kubikmeter Raumluft. Wie das in Gewichtsprozente im Mauerwerk
umzurechnen wäre, weiss ich (noch) nicht.

Viele Gruesse!
Helmut
Robert Pflüger
2009-02-21 22:51:52 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
...
Nein - je Kubikmeter Raumluft. Wie das in Gewichtsprozente im Mauerwerk
umzurechnen wäre, weiss ich (noch) nicht.
das kann man gar nicht umrechnen, denn das ist materialspezifisch und
auch vom Salzgehalt abhängig. Bei neuen Baustoffen mag es ja noch
Herstellerdaten geben die "ihre" Ziegel entsprechend untersucht haben
... aber beim Altbaubestand und mit Feuchtigkeitsproblemen, die unter
umständen schon Jahre andauern, sind immer Salze mit im Spiel.

Das kann man bestenfalls abschätzen indem man einige begründete Annahmen
über die RAhmenbedingungen trifft. z.B. Rohdichte der Ziegel usw.
Wenn man das nicht schätzen will (da zu ungenau), dann kann man nur eine
Materialprobe ausbauen und untersuchen ...

Dieser Aufwand ist aber zumeist nicht zielführend, denn man will ja gar
nicht die Stoffkennwerte eines Altbaues bis auf die dritte Kommastelle
wissen, sondern ein (Schimmel) Problem lösen.
--
mit freundlichem Gruß


Robert

Taupunktüberwachte Raumklimaregelung:
http://www.robertpflueger.com/DPC7.pdf
Hubert Bigerl
2009-02-20 11:42:47 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Helmut Hullen
Im Keller: da wird fleissig gelüftet, vor allem im Sommer ...
Und jetzt, im Winter, wird fast nicht gelüftet - sonst wären die EG-
Wohnungen recht fusskalt.
Machen wir uns nochmal den Zweck des Lüftens klar:
Die Luft soll Feuchtigkeit im Keller aufnehmen und nach draussen
transportieren können. Warme Luft enthält mehr Feuchtigkeit als kalte. Die
Wände eines Kellers sind im Sommer immer kälter als die Außenluft. Wenn sich
warme Luft abkühlt erhöht sich ihre relative Feuchte. Wenns dumm kommt,
kondensiert sie also an den Kellerflächen.

Wir sehen also:
Man muss die Unterseite der EG-Wohnung ordentlich dämmen und den Keller dann
lüften, wenn die einströmende Luft kälter ist als es die
Kellerumfassungsflächen sind. Wird die Luft draussen deutlich wärmer, machen
wir die Fenster wieder zu, sonst bewässern wir ihn statt zu trocknen.
Post by Helmut Hullen
Wir sind im Umfeld eines Prozesses mit Gutachter usw., und anscheinend
hat sich noch nicht weit genug herungesprochen, dass die GANN-Sonde für
Absolut-Messungen ungeeignet ist (aber bequem und billig ist).
Das steht doch in dem kleinen blauen Handbuch der Hydromette drin:
"Die Messung (Hydromette UNI 2 mit dem Sensor B 50 oder B 60) ist eine
relative Messung, d. h. es wird der Unterschied zwischen dem trockenen und
dem feuchten Baustoff angezeigt. Ein Rückschluss auf die absolute Feuchte
(...) ist nur bei normalem Austrocknungsverlauf angezeigt."
Den haben wir hier aber nicht. Und wer schon mal die Umrechnungstabelle mit
einer richtigen CM-Messung verglichen hat, weiss dass die Umrechnung gar
nicht angezeigt ist.
Post by Helmut Hullen
Viele Gruesse
Hubert
Helmut Hullen
2009-02-20 12:07:00 UTC
Permalink
Hallo, Hubert,
Post by Hubert Bigerl
Post by Helmut Hullen
Im Keller: da wird fleissig gelüftet, vor allem im Sommer ...
Und jetzt, im Winter, wird fast nicht gelüftet - sonst wären die EG-
Wohnungen recht fusskalt.
Die Luft soll Feuchtigkeit im Keller aufnehmen und nach draussen
transportieren können. Warme Luft enthält mehr Feuchtigkeit als
kalte. Die Wände eines Kellers sind im Sommer immer kälter als die
Außenluft. Wenn sich warme Luft abkühlt erhöht sich ihre relative
Feuchte. Wenns dumm kommt, kondensiert sie also an den Kellerflächen.
Ja - inzwischen weiss ich das ...
Deswegen wird ja (wenn irgend möglich) "vorher" im Juli oder Ausgust
gemessen und "nachher" im Januar oder im Februar. Leicht verdientes
Geld. Die Kosten der GANN-Sonde haben sich auf diese Weise rasch
amortisiert.
Post by Hubert Bigerl
Post by Helmut Hullen
Wir sind im Umfeld eines Prozesses mit Gutachter usw., und
anscheinend hat sich noch nicht weit genug herungesprochen, dass die
GANN-Sonde für Absolut-Messungen ungeeignet ist (aber bequem und
billig ist).
"Die Messung (Hydromette UNI 2 mit dem Sensor B 50 oder B 60) ist
eine relative Messung, d. h. es wird der Unterschied zwischen dem
trockenen und dem feuchten Baustoff angezeigt. Ein Rückschluss auf
die absolute Feuchte (...) ist nur bei normalem Austrocknungsverlauf
angezeigt." Den haben wir hier aber nicht.
Danke schön - mal sehen, was der Gutachter dazu sagt.
Mindestens das Handbuch des Messgeräts sollte er verstanden haben (oder
wenigstens zum Nachlesen vorlegen können).

Aber ich habe der Verdacht, dass im hiesigen Gerichtsbereich diese Art
"Messung" von allen Beteiligten akzeptiert wird. Erinnert mich an
Fiebermessen durch Handauflegen.

-------------------------------

Bleibt immer noch das Problem, wieviel Gewichtsprozente Feuchtigkeit im
Keller-Mauerwerk zu tolerieren sind.

Denn wenn das Gericht feststellen sollte:
a) die Wände sind zu feucht
b) die Wände müssen trockener werden

dann müsste ich ja (als Bauherr) der ausführenden Firma sagen können:
a) bestimmen Sie (gerichtsverwertbar) die jetzige Feuchtigkeit
b) garantieren Sie mir bitteschön, dass Ihre Baumassnahme die jetzige
Feuchtigkeit auf xxx reduziert

(und dann müsste ich das hohe Gericht fragen, ob das jetzt hinreichend
trocken ist)

Viele Gruesse!
Helmut
Hubert Bigerl
2009-02-21 11:36:49 UTC
Permalink
"Helmut Hullen" <***@hullen.de> schrieb im Newsbeitrag news:***@helmut.hullen.de...
-------------------------------
Post by Helmut Hullen
Bleibt immer noch das Problem, wieviel Gewichtsprozente Feuchtigkeit im
Keller-Mauerwerk zu tolerieren sind.
das kannst du nicht pauschal sagen.
Der Wert ist von den Randbedingungen abhängig. Zum Beispiel von der Frage,
ob sich bereits eine Ausgleichsfeuchte eingestellt hat, oder der Bau noch
trocknet, vom verwendeten Material oder ob der Keller ausreichend dicht ist,
dass kein Wasser von aussen eindringt, ausserdem von der Nutzung, der
Lüftung und noch tausend anderen Dingen. Sowas muss ich mir vor Ort ansehen
oder ich muss es dir aus der Hand lesen.
Post by Helmut Hullen
a) die Wände sind zu feucht
b) die Wände müssen trockener werden
a) bestimmen Sie (gerichtsverwertbar) die jetzige Feuchtigkeit
b) garantieren Sie mir bitteschön, dass Ihre Baumassnahme die jetzige
Feuchtigkeit auf xxx reduziert
(und dann müsste ich das hohe Gericht fragen, ob das jetzt hinreichend
trocken ist)
Das ist eine Frage des Beweisantrags, was du da beantwortet bekommst. Den
formulieren in einem Zivilprozess die Parteien. Das Gericht schreibt ihn in
der Regel nur ab. Was steht denn eigentlich drin?
Post by Helmut Hullen
Viele Gruesse!
Hubert
Helmut Hullen
2009-02-21 13:00:00 UTC
Permalink
Hallo, Hubert,
Post by Hubert Bigerl
Post by Helmut Hullen
a) die Wände sind zu feucht
b) die Wände müssen trockener werden
dann müsste ich ja (als Bauherr) der ausführenden Firma sagen
können: a) bestimmen Sie (gerichtsverwertbar) die jetzige
Feuchtigkeit b) garantieren Sie mir bitteschön, dass Ihre
Baumassnahme die jetzige Feuchtigkeit auf xxx reduziert
(und dann müsste ich das hohe Gericht fragen, ob das jetzt
hinreichend trocken ist)
Das ist eine Frage des Beweisantrags, was du da beantwortet bekommst.
Den formulieren in einem Zivilprozess die Parteien. Das Gericht
schreibt ihn in der Regel nur ab. Was steht denn eigentlich drin?
Beweisfrage 1a)
Sind die zum Treppenhaus gelegene Innenwand (...) der Ergeschosswohnung
der Klägerin (...) und die nach Osten gelegene Aussenwand ihrer Wohnung
feucht? Befindet sich die Feuchtigkeit besonders im unteren Bereich der
Wände? Hat sich wegen der Feuchtigkeit an den Aussenwänden bereits
Schimmelpilz gebildet?

Beweisfrage 1b)
Beruht die Feuchtigkeit auf Mängeln des Aussenmauerwerks, insbesondere
auf unzureichender Isolierung und unzureichende Isolierung gegen
aufsteigende Feuchtigkeit aus den Kellerwänden?

Beweisfrage 1c)
Welche Maßnahmen sind ggfs. erforderlich, um die Ursachen für die
Feuchtigkeit, soweit sie bauseits bedingt ist, zu beseitigen?

Beweisfrage 1d)
Welcher Kostenaufwand ist erforderlich, um die notwendigen
Sanierungsarbeiten durchzuführen?

----------------------------------

Vorab: ich will hier kein kostenloses "Obergutachten" abstauben. Aber
bei einem drohenden Aufwand für (vielleicht unnütze) Sanierungsarbeiten
in Höhe von allemal 20000 Euro möchte ich gern wissen, worauf unser
Anwalt achten sollte - Anwälte haben Jura studiert, aber nicht unbedingt
Bauphysik.

Sehe ich das richtig, dass

a) das Messverfahren
b) der einzustellende und/oder einzuhaltende Wert der Feuchtigkeit

zu definieren wären? Wobei beim Messverfahren die "Messung" mit einer
GANN-Sonde bisher nicht als "gerichtsverwertbar" gilt?

Viele Gruesse!
Helmut
Robert Pflüger
2009-02-21 23:21:14 UTC
Permalink
Post by Helmut Hullen
...
Beweisfrage 1a)
Sind die zum Treppenhaus gelegene Innenwand (...) der Ergeschosswohnung
der Klägerin (...) und die nach Osten gelegene Aussenwand ihrer Wohnung
feucht?
Baustoffe wie Ziegel und Mörtel/Putze sind immer feucht. Die
Ausgleichsfeuchte (x Gewichtsprozent) ist normal immer enthalten und
"austrockenbar". Besser wär die Frage, ob eine erhöhte Feuchtigkeit
vorhanden ist (z.B, im Verglech zu einer unauffälligen/problemlosen Wand
oder Wandbereich).
Post by Helmut Hullen
Befindet sich die Feuchtigkeit besonders im unteren Bereich der
Wände?
das ist eine sinnvolle Frage.
Post by Helmut Hullen
Hat sich wegen der Feuchtigkeit an den Aussenwänden bereits
Schimmelpilz gebildet?
... oder wegen der Feuchtigkeit _in_ den Außenwänden
Post by Helmut Hullen
Beweisfrage 1b)
Beruht die Feuchtigkeit auf Mängeln des Aussenmauerwerks, insbesondere
auf unzureichender Isolierung und unzureichende Isolierung gegen
aufsteigende Feuchtigkeit aus den Kellerwänden?
ist mit dem ersten Wort "Isolierung" Wärmedämmung gemeint? Das "und
danach würde ich durch ein "oder" ersetzen.
Post by Helmut Hullen
Beweisfrage 1c)
Welche Maßnahmen sind ggfs. erforderlich, um die Ursachen für die
Feuchtigkeit, soweit sie bauseits bedingt ist, zu beseitigen?
um die Ursachen des Schimmels ...
Post by Helmut Hullen
Beweisfrage 1d)
Welcher Kostenaufwand ist erforderlich, um die notwendigen
Sanierungsarbeiten durchzuführen?
welche Maßnahmen sind erforderlich und welcher Kostenaufwand entsteht
voraussichtlich ...
Post by Helmut Hullen
----------------------------------
Vorab: ich will hier kein kostenloses "Obergutachten" abstauben. Aber
bei einem drohenden Aufwand für (vielleicht unnütze) Sanierungsarbeiten
in Höhe von allemal 20000 Euro möchte ich gern wissen, worauf unser
Anwalt achten sollte - Anwälte haben Jura studiert, aber nicht unbedingt
Bauphysik.
Sehe ich das richtig, dass
a) das Messverfahren
b) der einzustellende und/oder einzuhaltende Wert der Feuchtigkeit
zu definieren wären? Wobei beim Messverfahren die "Messung" mit einer
GANN-Sonde bisher nicht als "gerichtsverwertbar" gilt?
Man müsste beweisen, dass die Wand die geforderten Wärmedämmwerte bringt
und weiter keinen Mangel aufweist der einen erhöhten Feuchtigkeitsgehalt
der Wand verursacht.

Wobei schon die erste Frage wäre: Nach welcher Norm soll ein (wie auch
immer) ermittelter Wärmedämmwert, hinsichtlich der Einhaltung von
Grenzwerten, beurteilt werden?
Baujahr ..., Norm aus dem Jahr ...
Die erste Wärmeschutzverordnung ist aus dem Jahr 1978, die erste DIN
4108 aus dem Jahr 1952.
--
mit freundlichem Gruß


Robert

Taupunktüberwachte Raumklimaregelung:
http://www.robertpflueger.com/DPC7.pdf
Hubert Bigerl
2009-02-22 13:58:22 UTC
Permalink
"Helmut Hullen" <***@hullen.de> schrieb im Newsbeitrag news:AwJR+***@helmut.hullen.de...

Hallo Helmut,
Post by Helmut Hullen
Beweisfrage 1a)
Sind die zum Treppenhaus gelegene Innenwand (...) der Ergeschosswohnung
der Klägerin (...) und die nach Osten gelegene Aussenwand ihrer Wohnung
feucht? Befindet sich die Feuchtigkeit besonders im unteren Bereich der
Wände? Hat sich wegen der Feuchtigkeit an den Aussenwänden bereits
Schimmelpilz gebildet?
Die Frage, ob diese Wände feucht sind kann man mangels Definition (siehe
weiter vorne) nicht ohne weiteres klären. Sagen kann man aber, ob sie
feuchter sind, als andere, vergleichbare Wände aus gleichen Materialien
(z.B. die Aussenwand nach Westen oder die andere Seite des Treppenhauses).
Das lässt sich zum Beispiel mit der Gann Hydromette klären, da keine
absoluten Feuchtigkeitswerte gefragt sind. Das gleiche gilt für die Frage,
ob die Wände unten feuchter sind als oben. Auch hier geht es um die
Feuchteverteilung, dafür ist die Hydromette gut.

Die Frage nach dem Schimmelpilz würde ich zunächst optisch klären. Oft
werden Karbonatausblühungen für Schimmel oder Ähnliches gehalten. Das sieht
das geübte Auge aber. Bin ich mir nicht sicher, nehme ich eine Probe,
schicke sie ins Labor und lasse für ein paar hundert Euro die keimbildenden
Einheiten auszählen und Vor- und Nachnamen von dem Zeug bestimmen.
Post by Helmut Hullen
Beweisfrage 1b)
Beruht die Feuchtigkeit auf Mängeln des Aussenmauerwerks, insbesondere
auf unzureichender Isolierung und unzureichende Isolierung gegen
aufsteigende Feuchtigkeit aus den Kellerwänden?
Da kann ich die ohne Augenschein nichts dazu sagen. das muss vor Ort
untersucht werden. Im Zweifel wird aussen eine Sondierungsöffnung bis
Unterkante Fundament gegraben und nachgesehen, ob die Abdichtung den
Anforderungen der DIN 18195 gerecht wird. Dafür gibt es Prüfmethoden. Mit
diesem Problemkreis hat man sich vor zwei Jahren auf den Aachener
Sachverständigentagen ausführlich beschäftigt. Der Tagungsband ist
veröffentlicht. Kannst du nachlesen.

Das Gleiche gilt für aufsteigende Feuchtigkeit. Im Zweifel wird eine
Kernbohrung gemacht, so dass ich beim Ortstermin die Bodenplatte im
Querschnitt sehen kann.
Post by Helmut Hullen
Beweisfrage 1c)
Welche Maßnahmen sind ggfs. erforderlich, um die Ursachen für die
Feuchtigkeit, soweit sie bauseits bedingt ist, zu beseitigen?
Diese Maßnahmen sind in DIN 18195 im Einzelnen detailliert beschrieben. Was
gemacht werden muß, hängt aber von den Ergebnissen aus 1b ab.
Post by Helmut Hullen
Beweisfrage 1d)
Welcher Kostenaufwand ist erforderlich, um die notwendigen
Sanierungsarbeiten durchzuführen?
Frag mich nicht, aber billig werden nachträgliche Abdichtungsmaßnahmen nie.
Ob deine 20.000 € reichen, hängt auch von der zu bearbeitenden Fläche ab,
von der ich nichts weiss.
Post by Helmut Hullen
----------------------------------
Vorab: ich will hier kein kostenloses "Obergutachten" abstauben. Aber
bei einem drohenden Aufwand für (vielleicht unnütze) Sanierungsarbeiten
in Höhe von allemal 20000 Euro möchte ich gern wissen, worauf unser
Anwalt achten sollte - Anwälte haben Jura studiert, aber nicht unbedingt
Bauphysik.
Kriegst du auch nicht. Ich möchte mit einem unverbindlichen
Newsgroup-Beitrag auch nicht als Parteivortrag enden und irgendwann flattert
mir dann eine Ladung zum Termin beim Landgericht weiss-ich-wo auf den Tisch.
Das fehlt mir noch, ich gehe eh schon oft genug zeugen.
Post by Helmut Hullen
Sehe ich das richtig, dass
a) das Messverfahren
b) der einzustellende und/oder einzuhaltende Wert der Feuchtigkeit
zu definieren wären?
Nicht unbedingt. Das hängt, wie ich letztes Mal schon zu erklären versuchte,
von den Umständen ab. Ich lasse mich hier über grundsätzliche Dinge aus.
Über Material und Konstruktion deines Kellers hast du noch kein Wort
verloren. Ich weiss nichts über ihn, nicht mal, ob er betoniert oder
gemauert ist. Und da wären vor einer brauchbaren Auskunft noch ein Dutzend
weiterer Parameter abzuklären.
Post by Helmut Hullen
Wobei beim Messverfahren die "Messung" mit einer
GANN-Sonde bisher nicht als "gerichtsverwertbar" gilt?
Wer sagt dir denn das? Ich benutze sie seit vielen Jahren gerne und mir hat
noch kein Gericht gesagt, dass meine Ergebnisse nicht verwertbar wären. Du
darfst damit nur keine Dinge tun wollen, für die dieses Gerät nicht
vorgesehen ist. Und vernünftige Leute verwenden auch die Tabellen im
Handbuch nicht öffentlich.
Post by Helmut Hullen
Viele Gruesse!
Hubert

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