Discussion:
Unterirdisches Bauwerk genehmigungsfrei?
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Meffert
2004-07-06 16:24:32 UTC
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Hallo,

sorry für crosspost, aber ich bin mir nicht ganz sicher, welche Gruppe wohl
die geeignete ist.

Ich habe eine Frage zu einer möglichen Baugenehmigung für eine unterirdische
Kelleraussentreppe.
Diese würde sich in Frankfurt am Main befinden und wäre bis auf einen
kleinen Sockel (Höhe ca. 20cm) komplett unter dem Niveau der Erdoberfläche.
Die Treppe würde an ein Nachbargrundstück grenzen, vom Nachbarn liegt die
Einverständniserklärung dazu bereits vor. Die zweite Front würde an den
gemeinschaftlichen Zuweg für die Häuser grenzen, auch hierfür liegt die
Einverständniserklärung vor.

Muss ich das "Bauwerk" genehmigen lassen, wenn ich zur Absturzsicherung ein
geeignetes Geländer montiere oder bleibt die Treppe dadurch trotzdem ein
genehmigungsfreies unterirdisches Bauwerk?

Was wäre, wenn ich Anstelle des Geländers eine entsprechende Brüstungsmauer
errichten würde?

Vielen Dank für jeden Hinweis

Gruß
Andreas
Robert Pflüger
2004-07-06 17:17:33 UTC
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HAllo,

ich bin kein Hesse, aber die hessische Bauordnung gibt es bei
http://www.feuertrutz.de
http://www.feuertrutz.de/hess_lbo.pdf

-> fünfter Teil, zweiter Abschnitt

wichtig könnte sein, ob es für das Grundstück einen Bebauungsplan gibt
und ob die Treppe im Rahmen dieses Bebauungsplanes als genehmigungsfrei
eingestuft werden kann.
Aber eventuell meldet sich noch ein Hesse.

hth

Robert
... Baugenehmigung für eine unterirdische
Kelleraussentreppe.
Diese würde sich in Frankfurt am Main ...
Andreas Groebe
2004-07-06 23:09:28 UTC
Permalink
Post by Andreas Meffert
Hallo,
sorry für crosspost, aber ich bin mir nicht ganz sicher, welche Gruppe wohl
die geeignete ist.
Ich habe eine Frage zu einer möglichen Baugenehmigung für eine unterirdische
Kelleraussentreppe.
Diese würde sich in Frankfurt am Main befinden und wäre bis auf einen
kleinen Sockel (Höhe ca. 20cm) komplett unter dem Niveau der Erdoberfläche.
also hier ist der Hesse aus Darmstadt. Habe gerade wieder einen Fall in
Frankfurt, das Bauamt stellt sich mal wieder zäh an.
Post by Andreas Meffert
Die Treppe würde an ein Nachbargrundstück grenzen, vom Nachbarn liegt die
Einverständniserklärung dazu bereits vor. Die zweite Front würde an den
gemeinschaftlichen Zuweg für die Häuser grenzen, auch hierfür liegt die
Einverständniserklärung vor.
Eine Skizze wäre gut.
Post by Andreas Meffert
Muss ich das "Bauwerk" genehmigen lassen, wenn ich zur Absturzsicherung ein
geeignetes Geländer montiere oder bleibt die Treppe dadurch trotzdem ein
genehmigungsfreies unterirdisches Bauwerk?
Ein Geländer muß ran und hat mit der Genehmigung nichts zu tun.
Zuerst klären ob ein Bebauungsplan vorliegt. Es muß geprüft werden ob eine
Nachbarunterschrift nötig ist, wenn ja braucht es einen Befreiungsantrag und
die dementsprechende Genhemigung des Bauamtes.
Ferner ist bei Bauten/Errichtung der im Gesetz zugelassenen Einbauten in die
Abstandsfläche meist keine Zustimmung des Nachbarn erforderlich.
In die Grenzabstandsfläche zulässige Vorhaben finden sich in §6 HBO Abs.10.
Dort ist aber nur dehnungsfähig angeprochen welche Bauteile unmittelbar an
der Grenze zulässig sind. Aber es ist zu beachten, das diese jeweils nur an
einer Grenze zugelassen werden können (ohne Befreiung). Daher eine Skizze
oder nähere Beschreibung des gesamten Grundstücks damit man werten kann
welche Grenzen bereits "verbraucht" sind.
Post by Andreas Meffert
Was wäre, wenn ich Anstelle des Geländers eine entsprechende Brüstungsmauer
errichten würde?
Dies geht dann m.E. weiter in die Regelungen von Grenzwänden oder
Stützwänden in der zulässigen Höhe von 1,50m über unterer Geländeoberfläche.


Beste Grüße


Andreas


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Architekturbüro Andreas Groebe Darmstadt
Internet: www.agroebe.de

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