Andreas Meffert
2004-07-06 16:24:32 UTC
Hallo,
sorry für crosspost, aber ich bin mir nicht ganz sicher, welche Gruppe wohl
die geeignete ist.
Ich habe eine Frage zu einer möglichen Baugenehmigung für eine unterirdische
Kelleraussentreppe.
Diese würde sich in Frankfurt am Main befinden und wäre bis auf einen
kleinen Sockel (Höhe ca. 20cm) komplett unter dem Niveau der Erdoberfläche.
Die Treppe würde an ein Nachbargrundstück grenzen, vom Nachbarn liegt die
Einverständniserklärung dazu bereits vor. Die zweite Front würde an den
gemeinschaftlichen Zuweg für die Häuser grenzen, auch hierfür liegt die
Einverständniserklärung vor.
Muss ich das "Bauwerk" genehmigen lassen, wenn ich zur Absturzsicherung ein
geeignetes Geländer montiere oder bleibt die Treppe dadurch trotzdem ein
genehmigungsfreies unterirdisches Bauwerk?
Was wäre, wenn ich Anstelle des Geländers eine entsprechende Brüstungsmauer
errichten würde?
Vielen Dank für jeden Hinweis
Gruß
Andreas
sorry für crosspost, aber ich bin mir nicht ganz sicher, welche Gruppe wohl
die geeignete ist.
Ich habe eine Frage zu einer möglichen Baugenehmigung für eine unterirdische
Kelleraussentreppe.
Diese würde sich in Frankfurt am Main befinden und wäre bis auf einen
kleinen Sockel (Höhe ca. 20cm) komplett unter dem Niveau der Erdoberfläche.
Die Treppe würde an ein Nachbargrundstück grenzen, vom Nachbarn liegt die
Einverständniserklärung dazu bereits vor. Die zweite Front würde an den
gemeinschaftlichen Zuweg für die Häuser grenzen, auch hierfür liegt die
Einverständniserklärung vor.
Muss ich das "Bauwerk" genehmigen lassen, wenn ich zur Absturzsicherung ein
geeignetes Geländer montiere oder bleibt die Treppe dadurch trotzdem ein
genehmigungsfreies unterirdisches Bauwerk?
Was wäre, wenn ich Anstelle des Geländers eine entsprechende Brüstungsmauer
errichten würde?
Vielen Dank für jeden Hinweis
Gruß
Andreas