Discussion:
Bauleitung bei Eigenleistungen durch den Bauherrn
(zu alt für eine Antwort)
wolfgang silberschlag
2004-01-27 16:10:16 UTC
Permalink
Hallo!

Es ist jemand an mich mit der Frage herangetreten, ob
ich bereit wäre, die Bauleitung von zwei Doppelhaushälften
zu übernehmen. Die Bauherren beabsichtigen jedoch den
Rohbau in Eigenleistung zu erbringen.
Geplant wurden die Häuser von einem Architekten aus Bayern.
Gebaut werden sie in Baden-Württemberg.
Mal ganz allgemein gefragt: Was muss bei der Bauleitung
bez. den Eigenleistungen beachtet werden.
"Pfusch am Bau" ist hier wohl vorprogrammiert.

Gruß Wolfgang
Thorwald Brandwein
2004-01-27 15:20:33 UTC
Permalink
Post by wolfgang silberschlag
Mal ganz allgemein gefragt: Was muss bei der Bauleitung
bez. den Eigenleistungen beachtet werden.
"Pfusch am Bau" ist hier wohl vorprogrammiert.
Das würde ich so nicht sagen.....
Rechne aber mal mit erhöhtem "Beratungsaufwand".
Tobias wird sich sicher dazu melden (falls nicht in F)
....oder schau mal auf seiner web-Seite vorbei.
(Adresse steht in den FAQ - "ich-baue-selbst" oder ähnlich)
Post by wolfgang silberschlag
Grüße
Thorwald Brandwein

--
www.biotekt.de
Ingo Kiene
2004-01-27 15:50:14 UTC
Permalink
On Tue, 27 Jan 2004 16:10:16 -0000, "wolfgang silberschlag"
Post by wolfgang silberschlag
Mal ganz allgemein gefragt: Was muss bei der Bauleitung
bez. den Eigenleistungen beachtet werden.
"Pfusch am Bau" ist hier wohl vorprogrammiert.
Der "Pfusch" geschieht dann aber aus Unwissenheit oder er ist
Bauherrenwunsch.
Am besten vereinbart von vorher schon den Umfang der Tätigkeit, also
zum Beispiel 2x in der Woche 1h gucken, das wäre dann vielleicht Di/Sa
oder so. Dazu werden dann bestimmt noch etliche Telefonate kommen. :-)

Wichtig wäre im Prinzip die Betreuung am Anfang (Keller->Wasser!) und
dann die Schnittstelle zu den Folgegewerken. Hier zum Beispiel
Schlitze oder Leerrohre für Hausanschluß und Co.
Falls dann auch der Dachausbau in Eigenleistung gemacht wird, kommen
dann die schönen EnEV-Datails zum Zuge.

Ich selber habe meine Hütte selbst Baugeleitet. Bis ich rausgefunden
hatte mit welchem Durchmesser und welcher Biegung die Hausanschlüsse
vorbereitet werden sollen, war die Woche rum. :-(
Aber das sind halt so Kleinigkeiten die man dann einfach drauf hat.

Gruß
Ingo
Sven Schelhorn
2004-01-27 16:04:24 UTC
Permalink
Post by wolfgang silberschlag
Hallo!
Es ist jemand an mich mit der Frage herangetreten, ob
ich bereit wäre, die Bauleitung von zwei Doppelhaushälften
zu übernehmen. Die Bauherren beabsichtigen jedoch den
Rohbau in Eigenleistung zu erbringen.
Viel Spaß ;-)
Post by wolfgang silberschlag
Geplant wurden die Häuser von einem Architekten aus Bayern.
Gebaut werden sie in Baden-Württemberg.
Mal ganz allgemein gefragt: Was muss bei der Bauleitung
bez. den Eigenleistungen beachtet werden.
"Pfusch am Bau" ist hier wohl vorprogrammiert.
Naja, zumindest wenn Sie Dich nicht erreichen, oder machen, wie Sie das
für Richtig halten.

Du mußt unbedingt vereinbaren, wie oft die auf der Baustelle erscheinst.
Nachfragen per Telefon wird sich zwangsläufig ergeben.
Kann ich mri ziemlich lästig vorstellen.

Ich kenne so eine Baustelle, auf der die Bauherrn das ganz gut machen,
allerdings auch mal etwas nach deren Gusto. Bis der Bauleiter wieder vor
Ort ist, ist alles zu spät.
Das wird Dir mit Laien zwangsläufig auch passieren.
--
Ciao, SVEN
--
<FAQ: de.sci.architektur>
<http://dsa.bau-wesen.de>
tobias
2004-01-27 17:02:18 UTC
Permalink
Hi,
Post by wolfgang silberschlag
Es ist jemand an mich mit der Frage herangetreten, ob
ich bereit wäre, die Bauleitung von zwei Doppelhaushälften
zu übernehmen. Die Bauherren beabsichtigen jedoch den
Rohbau in Eigenleistung zu erbringen.
Geplant wurden die Häuser von einem Architekten aus Bayern.
Gebaut werden sie in Baden-Württemberg.
Mal ganz allgemein gefragt: Was muss bei der Bauleitung
bez. den Eigenleistungen beachtet werden.
"Pfusch am Bau" ist hier wohl vorprogrammiert.
die Entscheidung liegt bei Dir.

-Grundwasserstand prüfen (hydrologische Stellungnahme) wichtig,
wie bereits angesprochen
-wer nimmt die Bewehrung ab (du oder Statiker?)
-Arbeitgerüste/Absturzsicherungen genauer anschauen, event. beraten.

"Pfusch am Bau" ist bei Eigenleistung nicht die Regel (hängt von
der Erfahrung ab). Sinds Aussiedler ist die in der Regel im Be-
kanntekreis vorhanden (Erfahrung).

In der Regel wirds wohl immer irgendwo einen Mangel geben,
aber keine Reklamationen (wer selber was baut, steht eher
zu seiner Arbeit).

In der Regel eine der etwas angenehmeren Sachen.

"In der Regel" heißt meiner Erfahrung nach.

Es gibt auch Leute, die lassen das ganze Wochenende den Regen durch
das Dach ihres Hauses tropfen (auf den frischen Estrich), da sie niemanden
erreichen könnenen, da es ja nicht ihre Sache ist eine verschobene Plane zu
richten.

Solchem Schwachsinn begegnest du in der Regel bei Selberbauern nicht.


Gruß

Tobias
Hubert Bigerl
2004-01-27 17:07:20 UTC
Permalink
Post by wolfgang silberschlag
Es ist jemand an mich mit der Frage herangetreten, ob
ich bereit wäre, die Bauleitung von zwei Doppelhaushälften
zu übernehmen. Die Bauherren beabsichtigen jedoch den
Rohbau in Eigenleistung zu erbringen.
Das hört sich an, wie wenn die einen Inhaber einer guten Versicherung
suchten (ich weiss, ich seh wieder schwarz).

Die Erstellung des Rohbaus würd ich sicher nicht bauleiten. Den Ausbau
von mir aus schon, wenn er nicht auch in Familien- oder
Nachbarschaftshilfe hergestellt wird und ich sonst gar nichts besseres
zu tun hätte. Wer als Bauherr Zeit für einen Rohbau hat, ist entweder eh
pleite oder arbeitslos.

Rate mal, wer da immer der Neger sein wird?
Hör auf den guten Rat eines alten Hasen und lass es sein.

Gruss Hubert
Heribert Tönnies
2004-01-27 18:36:24 UTC
Permalink
Ich empfehle das Studium der Rechtsdatenbank von
www.baunetz.de.
Spätestens dann wird man sehr vorsichtig werden, von wegen
beondere Aufsichtspflicht des Architekten, etc.

MfG
Heri


On Tue, 27 Jan 2004 16:10:16 -0000, "wolfgang silberschlag"
Post by wolfgang silberschlag
Hallo!
Es ist jemand an mich mit der Frage herangetreten, ob
ich bereit wäre, die Bauleitung von zwei Doppelhaushälften
zu übernehmen. Die Bauherren beabsichtigen jedoch den
Rohbau in Eigenleistung zu erbringen.
Geplant wurden die Häuser von einem Architekten aus Bayern.
Gebaut werden sie in Baden-Württemberg.
Mal ganz allgemein gefragt: Was muss bei der Bauleitung
bez. den Eigenleistungen beachtet werden.
"Pfusch am Bau" ist hier wohl vorprogrammiert.
Gruß Wolfgang
tobias
2004-01-27 19:32:05 UTC
Permalink
Hi alle,

in Anbetracht der Postings wundere ich mich, dass
sich morgens überhaupt noch jemand aus dem
Haus traut :-)


Gruß

Tobias
Sven Schelhorn
2004-01-27 22:24:08 UTC
Permalink
Post by tobias
Hi alle,
in Anbetracht der Postings wundere ich mich, dass
sich morgens überhaupt noch jemand aus dem
Haus traut :-)
Das ist doch das übliche Tobias.

Ich hab zwei Freunde.

Der Eine kommt vom Bau, ist Heute Planer, vorwiegend EFH und ist der
Selberbauer schlechthin. Der hätte diesen Satz auch sagen können.
Er macht solch Bauleitungen auch, legt sogar die erste Steinschicht vor
und ist auch wirklich ein guter Planer.
Auch wenn ich Ihm in Sachen Dickbeschichtung und Vollsparrendämmung des
öfteren warne, oder wir uns wegen Sinn und Zweck von Drainagen streiten,
er macht das scho' *g*

Der Andere ist Architekt und Gutachter, baut vorallem größere Objekte
und liegt mit mir eigentlich auf einer Wellenlänge, wenn es um Vorsicht
in planerischen Belangen geht. Manchmal übertreibt er es meiner Meinung
nach auch, aber wo er Recht hat, hat er Recht.
Du kannst es sicherlich sehen wie Du willst, Fakt ist aber, Du stehst
immer mit einem Bein im "Grab" und es kommt auf DICH drauf an, ob Du
früh überhaupt noch Mut zu Aufstehen hast ;-) oder ob Du Anstehendes mit
Null-Problemo-Mentalität angehst.

Nur Bewußt sein sollte sich jeder Planer, was er denn da überhaupt
fabriziert und wie er das verantworten kann. Damit meine ich natürlich
nicht vor dem AG, sondern vor sich, seiner Firma, evtl. sogar seiner
Familie (Privatvermögen) etc.

Eigentlich müßte man sich für jeglichen Scheiß, den man so nicht slebst
machen würde (Bauherrn Wunsch) oder verantworten möchte
(Ausführungsdetails) oder nicht kennt (Patente und Baustoffe),
freizeichnen lassen.
Allerdings wird man dann schnell für blöd erklärt *bg*
--
Ciao, SVEN
--
<FAQ: de.sci.architektur>
<http://dsa.bau-wesen.de>
Robert Pflüger
2004-01-27 19:50:59 UTC
Permalink
Hallo,

dieses Thema hatten wir schon mal.
Bezüglich der Haftung kommt es wesentlich darauf an, was vertraglich
vereinbart ist.
Post by Heribert Tönnies
Ich empfehle das Studium der Rechtsdatenbank von
www.baunetz.de.
Spätestens dann wird man sehr vorsichtig werden, von wegen
beondere Aufsichtspflicht des Architekten, etc.
Der Auftraggeber(selbst arbeitender Bauherr) will sich selber
beaufsichtigen lassen?

Robert
Heribert Tönnies
2004-01-27 22:15:41 UTC
Permalink
Ist es nicht i.d.R. so, dass der Architekt (Planer,
Bauleiter, etc.) gesamtschuldnerisch (also in dem Fall auch
mit dem AG) für ein mängelfreies Bauwerk haftet? Da der AG
i.d.R. nicht sachkundig ist, wer muss dann die Sachkunde
(ständig) beibringen?

Aber es ist schon richtig, es kommt auf den Vertrag an.

Heri



On Tue, 27 Jan 2004 20:50:59 +0100, Robert
Post by Robert Pflüger
Hallo,
dieses Thema hatten wir schon mal.
Bezüglich der Haftung kommt es wesentlich darauf an, was vertraglich
vereinbart ist.
Post by Heribert Tönnies
Ich empfehle das Studium der Rechtsdatenbank von
www.baunetz.de.
Spätestens dann wird man sehr vorsichtig werden, von wegen
beondere Aufsichtspflicht des Architekten, etc.
Der Auftraggeber(selbst arbeitender Bauherr) will sich selber
beaufsichtigen lassen?
Robert
Sven Schelhorn
2004-01-27 22:28:53 UTC
Permalink
Post by Robert Pflüger
Der Auftraggeber(selbst arbeitender Bauherr) will sich selber
beaufsichtigen lassen?
Das ist schon witzig, oder?

Ich würde vielleicht einen Beratervertrag unterschreiben, aber als
Bauleiter???

Ein Bauleiter ist normalerweise verpflichtet "immer" auf der Baustelle
zu sein, zumindest, wenn er jeden Handschlag kontrollieren sollte. Damit
ist bei Laien doch zu rechnen, oder?

Aber wenn ich mich nun beaufsichtigen lassen möchte, erwarte ich
natürlich, daß man mir sagt was ich falsch mache.
Was passiert nun, wenn etwas komplett schief läuft, Bauleiter sieht's
nicht...?

Haftet dann der Bauleiter auch mit, wie es üblich ist. Bauherr ist ja
zugleich derjenige, dem man rügen müßte...

Tolles Thema... Und ich bin verwirrt.

Vielleicht schon zu spät. Gut's Nächtle, genug für Heut'.
--
Ciao, SVEN
--
<FAQ: de.sci.architektur>
<http://dsa.bau-wesen.de>
tobias
2004-01-27 23:23:14 UTC
Permalink
Hi Sven,
Post by Sven Schelhorn
Ein Bauleiter ist normalerweise verpflichtet "immer" auf der Baustelle
zu sein, zumindest, wenn er jeden Handschlag kontrollieren sollte. Damit
ist bei Laien doch zu rechnen, oder?
Nein, nur wenn Arbeiten anstehen, die "kritisch" sind,
z.B. Fugenband, Bewehrung ... sonst nicht.
Post by Sven Schelhorn
Haftet dann der Bauleiter auch mit, wie es üblich ist. Bauherr ist ja
zugleich derjenige, dem man rügen müßte...
Bei Eigenleistung haftet der Bauleiter/Planer mit zu 90%

Für beides gibts Gerichtsurteile, hab die Quellen aber verlegt.


Gruß

Tobias
Sven Schelhorn
2004-01-28 16:15:53 UTC
Permalink
Post by tobias
Hi Sven,
Hola...
Post by tobias
Post by Sven Schelhorn
Ein Bauleiter ist normalerweise verpflichtet "immer" auf der Baustelle
zu sein, zumindest, wenn er jeden Handschlag kontrollieren sollte. Damit
ist bei Laien doch zu rechnen, oder?
Nein, nur wenn Arbeiten anstehen, die "kritisch" sind,
z.B. Fugenband, Bewehrung ... sonst nicht.
Naja, was ist nun "kritisch" für Laien?
Eisenbinden, Rütteln, Stürze Mauern etc., Durchbrüche/Schlitze?

Da liegt die sprichwörliche Meßlatte doch etwas anders.
Post by tobias
Post by Sven Schelhorn
Haftet dann der Bauleiter auch mit, wie es üblich ist. Bauherr ist ja
zugleich derjenige, dem man rügen müßte...
Bei Eigenleistung haftet der Bauleiter/Planer mit zu 90%
Toll... Nur für was?

Der Planer für das geplante, is klar.

Und der Bauleiter? Für das vom Laien Gebaute???
Post by tobias
Für beides gibts Gerichtsurteile, hab die Quellen aber verlegt.
Na, dann ist doch das geäußerte Bedenken gar nicdt so unverständlich,
oder?
--
Ciao, SVEN
--
<FAQ: de.sci.architektur>
<http://dsa.bau-wesen.de>
tobias
2004-01-28 16:44:12 UTC
Permalink
Hi Sven,
Post by Sven Schelhorn
Na, dann ist doch das geäußerte Bedenken gar nicdt so unverständlich,
oder?
Sicher, die Frage ist halt, was kannste überhaupt noch machen? :-)

Natürlich kann dich jemand reinreiten, wollte das jemand.
Ich fall auch immer wieder rein ...

Das kann dir schon mit deinem Auto an der nächsten
Kreuzung passieren.

Allmählich frage ich mich halt, momentan verstärkt, ob das
die alleinige Richtschnur des Handels sein kann. In letzter
Konsequenz wäre dann Arbeit, insbesondere freiberuflicher
Natur, schichtweg zu gefährlich... :-)

Dann bleibt noch "Tüten falten", aber nicht ohne die Aufschrift:

"nicht über den Kopf stülpen", "nicht berühen", explosionsgefährdet",
etc.

Dann gibt es natürlich noch die des Lesens unkundigen.

Ein Restrisiko bleibt ... :-)

Gruß

Tobias
baubuero.doerr
2004-01-30 09:42:08 UTC
Permalink
Hallo guten Tag,
Grundsätzlich gilt, dass der verantwortliche Bauleiter immer haftet, auch
dann, wenn er nur aus Gefälligkeit seine Unterschrift hergibt. Bei
Gefälligkeit ist noch zu beachten, dass der Bauleiter, wenn er die Baustelle
nicht besucht und den Bauherrn (Selbstbauer) nicht berät und kein Honorar
erhält !!!!!!!!!!!! er gute Chancen hat, nicht in Regress genommen zu
werden. In allen anderen Fällen hatet der Bauleiter voll.
Ich würde, wenn der Bauherr Eigenleistungen ausführt für diese Leistungen
ein Schreiben aufsetzen, das die Haftung für die in Eigenleistung erbrachten
Gewerke ausschließt (mit dem Vermerk dass der Bauherr die nötige Sachkunde
besitzt) und dieses vom Bauherrn (Selbstbauer) unterschreiben lassen. das
ist eine Möglichkeit, aus der Verantwortung zu kommen.
Ansonsten haftet der Bauleiter in jedem Falle immer.

Gruß Emil Dörr
Post by tobias
Hi Sven,
Post by Sven Schelhorn
Ein Bauleiter ist normalerweise verpflichtet "immer" auf der Baustelle
zu sein, zumindest, wenn er jeden Handschlag kontrollieren sollte. Damit
ist bei Laien doch zu rechnen, oder?
Nein, nur wenn Arbeiten anstehen, die "kritisch" sind,
z.B. Fugenband, Bewehrung ... sonst nicht.
Post by Sven Schelhorn
Haftet dann der Bauleiter auch mit, wie es üblich ist. Bauherr ist ja
zugleich derjenige, dem man rügen müßte...
Bei Eigenleistung haftet der Bauleiter/Planer mit zu 90%
Für beides gibts Gerichtsurteile, hab die Quellen aber verlegt.
Gruß
Tobias
Sven Schelhorn
2004-01-30 11:47:12 UTC
Permalink
Post by baubuero.doerr
Hallo guten Tag,
Grundsätzlich gilt, dass der verantwortliche Bauleiter immer haftet, auch
dann, wenn er nur aus Gefälligkeit seine Unterschrift hergibt.
Alter Hut.
Post by baubuero.doerr
Bei
Gefälligkeit ist noch zu beachten, dass der Bauleiter, wenn er die Baustelle
nicht besucht und den Bauherrn (Selbstbauer) nicht berät und kein Honorar
erhält !!!!!!!!!!!! er gute Chancen hat, nicht in Regress genommen zu
werden. In allen anderen Fällen hatet der Bauleiter voll.
Wenn man das nicht macht, ist man auch kein Bauleiter ;-)
Denn unter die Rubrik fällt meine Frau und mein Hund auch *g*
Post by baubuero.doerr
Ich würde, wenn der Bauherr Eigenleistungen ausführt für diese Leistungen
ein Schreiben aufsetzen, das die Haftung für die in Eigenleistung erbrachten
Gewerke ausschließt (mit dem Vermerk dass der Bauherr die nötige Sachkunde
besitzt) und dieses vom Bauherrn (Selbstbauer) unterschreiben lassen. das
ist eine Möglichkeit, aus der Verantwortung zu kommen.
Ansonsten haftet der Bauleiter in jedem Falle immer.
Ich glaube, daß man sich dafür nicht freizeichnen lassen kann.
Denn wenn der Bauherr das nicht kann, darf er es nach Bauleitung auch
nicht machen.

Welcher Bauleiter kann zulassen, daß sich nur "Linkshänder" auf der
Baustelle befinden? Keiner.

Wenn Du den Bau leiten willst und Du eine Bauleitung verkaufst, noch
dazu mit dem Wissen, was du für "Arbeiter" hast, weißt Du auf was Du
dich da einläßt. Welches Gericht würde anders entscheiden?

Freizeichnen wenn Fehler offensichtlich werden.
Das wäre ja ein Freifahrtsschein für jeden.
Kein Wunder, daß am Bau soviel Pfusch passiert, weil jeder Jeden
freizeichnet.

Zuwenig Honorar, zuviel Verantwortung. Dann Finger weg!
Architekten müssen noch viel mehr Verantwortung übernehmen, damit es
endlich mal Klick macht.
--
Ciao, SVEN
--
<FAQ: de.sci.architektur>
<http://dsa.bau-wesen.de>
Heribert Tönnies
2004-01-30 13:13:12 UTC
Permalink
Nun, hierzu ein Auszug aus einer Rechtsdatenbank, aus
formalen Gründen mit eigenen Worten wiedergegeben:

Architekten nehmen häufig an, dass die Leistungspflichten
gemindert sind, wenn der Bauherr Leistungen selbst erbringt.
Das ist grundsätzlich so nicht zutreffend.
Die Sorgfaltspflichten de Bauleiters werden nicht dadurch
reduziert, weil der Bauherr abstimmungsgemäß Bauarbeiten
selbst durchführt. Die einschlägige Rechtsprechung geht
häufig davon aus, dass die Pflichten des Bauleiters sogar
erhöht sind.......

Wie weiter oben angegeben, sollte man sich vielleicht einmal
hierzu den entsprechenden link ansehen.

So, gut ist's nun, Thema dürfte erschöpft sein.

MfG




On Fri, 30 Jan 2004 12:47:12 +0100, Sven Schelhorn
Post by Sven Schelhorn
Post by baubuero.doerr
Hallo guten Tag,
Grundsätzlich gilt, dass der verantwortliche Bauleiter immer haftet, auch
dann, wenn er nur aus Gefälligkeit seine Unterschrift hergibt.
Alter Hut.
Post by baubuero.doerr
Bei
Gefälligkeit ist noch zu beachten, dass der Bauleiter, wenn er die Baustelle
nicht besucht und den Bauherrn (Selbstbauer) nicht berät und kein Honorar
erhält !!!!!!!!!!!! er gute Chancen hat, nicht in Regress genommen zu
werden. In allen anderen Fällen hatet der Bauleiter voll.
Wenn man das nicht macht, ist man auch kein Bauleiter ;-)
Denn unter die Rubrik fällt meine Frau und mein Hund auch *g*
Post by baubuero.doerr
Ich würde, wenn der Bauherr Eigenleistungen ausführt für diese Leistungen
ein Schreiben aufsetzen, das die Haftung für die in Eigenleistung erbrachten
Gewerke ausschließt (mit dem Vermerk dass der Bauherr die nötige Sachkunde
besitzt) und dieses vom Bauherrn (Selbstbauer) unterschreiben lassen. das
ist eine Möglichkeit, aus der Verantwortung zu kommen.
Ansonsten haftet der Bauleiter in jedem Falle immer.
Ich glaube, daß man sich dafür nicht freizeichnen lassen kann.
Denn wenn der Bauherr das nicht kann, darf er es nach Bauleitung auch
nicht machen.
Welcher Bauleiter kann zulassen, daß sich nur "Linkshänder" auf der
Baustelle befinden? Keiner.
Wenn Du den Bau leiten willst und Du eine Bauleitung verkaufst, noch
dazu mit dem Wissen, was du für "Arbeiter" hast, weißt Du auf was Du
dich da einläßt. Welches Gericht würde anders entscheiden?
Freizeichnen wenn Fehler offensichtlich werden.
Das wäre ja ein Freifahrtsschein für jeden.
Kein Wunder, daß am Bau soviel Pfusch passiert, weil jeder Jeden
freizeichnet.
Zuwenig Honorar, zuviel Verantwortung. Dann Finger weg!
Architekten müssen noch viel mehr Verantwortung übernehmen, damit es
endlich mal Klick macht.
--
Ciao, SVEN
--
<FAQ: de.sci.architektur>
<http://dsa.bau-wesen.de>
Sven Schelhorn
2004-01-30 13:44:53 UTC
Permalink
Post by Heribert Tönnies
Architekten nehmen häufig an, dass die Leistungspflichten
gemindert sind, wenn der Bauherr Leistungen selbst erbringt.
Das ist grundsätzlich so nicht zutreffend.
Das meine ich auch... Und deshalb sind jegliche Bedenken und vorsicht
gerechtfertigt, wenn nicht sogar ein Muß!
Post by Heribert Tönnies
Die Sorgfaltspflichten de Bauleiters werden nicht dadurch
reduziert, weil der Bauherr abstimmungsgemäß Bauarbeiten
selbst durchführt. Die einschlägige Rechtsprechung geht
häufig davon aus, dass die Pflichten des Bauleiters sogar
erhöht sind...
Bingo.
--
Ciao, SVEN
--
<FAQ: de.sci.architektur>
<http://dsa.bau-wesen.de>
baubuero.doerr
2004-01-30 14:07:24 UTC
Permalink
Der fragesteller hat eine ganz konkrete frage gestellt und hier geht es um
nicht um die einhaltung von öffentlich rechtlicher vorschriften, sondern um
eigenleistung einzelner gewerke wie z. b. rohb
Post by Sven Schelhorn
Post by baubuero.doerr
Hallo guten Tag,
Grundsätzlich gilt, dass der verantwortliche Bauleiter immer haftet, auch
dann, wenn er nur aus Gefälligkeit seine Unterschrift hergibt.
Alter Hut.
Post by baubuero.doerr
Bei
Gefälligkeit ist noch zu beachten, dass der Bauleiter, wenn er die Baustelle
nicht besucht und den Bauherrn (Selbstbauer) nicht berät und kein Honorar
erhält !!!!!!!!!!!! er gute Chancen hat, nicht in Regress genommen zu
werden. In allen anderen Fällen hatet der Bauleiter voll.
Wenn man das nicht macht, ist man auch kein Bauleiter ;-)
Denn unter die Rubrik fällt meine Frau und mein Hund auch *g*
Post by baubuero.doerr
Ich würde, wenn der Bauherr Eigenleistungen ausführt für diese Leistungen
ein Schreiben aufsetzen, das die Haftung für die in Eigenleistung erbrachten
Gewerke ausschließt (mit dem Vermerk dass der Bauherr die nötige Sachkunde
besitzt) und dieses vom Bauherrn (Selbstbauer) unterschreiben lassen. das
ist eine Möglichkeit, aus der Verantwortung zu kommen.
Ansonsten haftet der Bauleiter in jedem Falle immer.
Ich glaube, daß man sich dafür nicht freizeichnen lassen kann.
Denn wenn der Bauherr das nicht kann, darf er es nach Bauleitung auch
nicht machen.
Welcher Bauleiter kann zulassen, daß sich nur "Linkshänder" auf der
Baustelle befinden? Keiner.
Wenn Du den Bau leiten willst und Du eine Bauleitung verkaufst, noch
dazu mit dem Wissen, was du für "Arbeiter" hast, weißt Du auf was Du
dich da einläßt. Welches Gericht würde anders entscheiden?
Freizeichnen wenn Fehler offensichtlich werden.
Das wäre ja ein Freifahrtsschein für jeden.
Kein Wunder, daß am Bau soviel Pfusch passiert, weil jeder Jeden
freizeichnet.
Zuwenig Honorar, zuviel Verantwortung. Dann Finger weg!
Architekten müssen noch viel mehr Verantwortung übernehmen, damit es
endlich mal Klick macht.
--
Ciao, SVEN
--
<FAQ: de.sci.architektur>
<http://dsa.bau-wesen.de>
Heribert Tönnies
2004-01-30 15:10:59 UTC
Permalink
Die Fragestellung ist schon eindeutig, ich hatte auch meine
Antwort nicht auf öffentliches Recht bezogen, daher ein
weiterer frei formulierter Hinweis:

"Die Situation, dass der Bauherr aus Kostengründen
weitestgehend auf die Bauleitung durch den Architekten
verzichtet, kann nur dann zu einer Haftungsfreistellung des
Bauleiters führen, wenn der Bauleiter auf die mit diesem
Verzicht der Bauleitung verbundenen Risiken
++++ausreichend++++ (also schriftlich, ggf. per Bestätigung,
etc.) ++++ hingewiesen hat. Wenn er diesen Hinweis
unterlässt (oder nicht nachweisen kann ;-(( , kommt evtl.
nur ein Mitverschulden des Bauherrn in Betracht = ergo, der
Architekt haftet."

Dies bezieht sich nicht (nur) auf öffentliches Recht,
sondern auf Privat- und Vertragsrecht.

So, und wie will man einem (guten) Bekannten, etc. klar
machen, dass man zum Ausschluss dieser Haftungen, etc. "nur
rein formal" etc. seine Unterschrift oder Kennnisnahme für
ein Papier haben möchte, mit dem man jegliche oder
eingeschränkte Haftung, Verantwortung, etc. ablehnt. Damit
dürfte man dann eher auf Unverständnis stoßen. Ergo
zumindest volles Honorar auch für volle Leistung nehmen,
alles andere ist nur russich Roulette - denn welche
Baustelle läuft schon wunderbar glatt mit "Friede, Freude,
Eierkuchen".
Und man muss sich darüber im Klaren sein, dass die
"Freizeitbauer" dann i.d.R. Hilfe brauchen, wenn die
"normale" Bauzeit vorbei ist, nämlich Abends und am
Wochenende. Und zusätzlich muss man viele Hilfestellungen
und Auskünfte geben, die bei einer beauftragten externen
Firma nicht erforderlich sind (welches Material nehme ich,
wie verarbeite ich das, wo bekomme ich das her, und, und
und...... = ggf. erheblicher Mehraufwand gegenüber einer
professionell abgewickelten Baumassnahme.

MfG
Heribert Tönnies


On Fri, 30 Jan 2004 15:07:24 +0100, "baubuero.doerr"
Post by baubuero.doerr
Der fragesteller hat eine ganz konkrete frage gestellt und hier geht es um
nicht um die einhaltung von öffentlich rechtlicher vorschriften, sondern um
eigenleistung einzelner gewerke wie z. b. rohb
Post by Sven Schelhorn
Post by baubuero.doerr
Hallo guten Tag,
Grundsätzlich gilt, dass der verantwortliche Bauleiter immer haftet,
auch
Post by Sven Schelhorn
Post by baubuero.doerr
dann, wenn er nur aus Gefälligkeit seine Unterschrift hergibt.
Alter Hut.
Post by baubuero.doerr
Bei
Gefälligkeit ist noch zu beachten, dass der Bauleiter, wenn er die
Baustelle
Post by Sven Schelhorn
Post by baubuero.doerr
nicht besucht und den Bauherrn (Selbstbauer) nicht berät und kein
Honorar
Post by Sven Schelhorn
Post by baubuero.doerr
erhält !!!!!!!!!!!! er gute Chancen hat, nicht in Regress genommen zu
werden. In allen anderen Fällen hatet der Bauleiter voll.
Wenn man das nicht macht, ist man auch kein Bauleiter ;-)
Denn unter die Rubrik fällt meine Frau und mein Hund auch *g*
Post by baubuero.doerr
Ich würde, wenn der Bauherr Eigenleistungen ausführt für diese
Leistungen
Post by Sven Schelhorn
Post by baubuero.doerr
ein Schreiben aufsetzen, das die Haftung für die in Eigenleistung
erbrachten
Post by Sven Schelhorn
Post by baubuero.doerr
Gewerke ausschließt (mit dem Vermerk dass der Bauherr die nötige
Sachkunde
Post by Sven Schelhorn
Post by baubuero.doerr
besitzt) und dieses vom Bauherrn (Selbstbauer) unterschreiben lassen.
das
Post by Sven Schelhorn
Post by baubuero.doerr
ist eine Möglichkeit, aus der Verantwortung zu kommen.
Ansonsten haftet der Bauleiter in jedem Falle immer.
Ich glaube, daß man sich dafür nicht freizeichnen lassen kann.
Denn wenn der Bauherr das nicht kann, darf er es nach Bauleitung auch
nicht machen.
Welcher Bauleiter kann zulassen, daß sich nur "Linkshänder" auf der
Baustelle befinden? Keiner.
Wenn Du den Bau leiten willst und Du eine Bauleitung verkaufst, noch
dazu mit dem Wissen, was du für "Arbeiter" hast, weißt Du auf was Du
dich da einläßt. Welches Gericht würde anders entscheiden?
Freizeichnen wenn Fehler offensichtlich werden.
Das wäre ja ein Freifahrtsschein für jeden.
Kein Wunder, daß am Bau soviel Pfusch passiert, weil jeder Jeden
freizeichnet.
Zuwenig Honorar, zuviel Verantwortung. Dann Finger weg!
Architekten müssen noch viel mehr Verantwortung übernehmen, damit es
endlich mal Klick macht.
--
Ciao, SVEN
--
<FAQ: de.sci.architektur>
<http://dsa.bau-wesen.de>
Tino Kunze
2004-01-30 18:00:29 UTC
Permalink
Hallo,

aus meiner Erfahrung klappt das Selberbauen nebst überwachen sehr gut
und viele der theoretischen Anfangsbedenken lösen sich bei der
Ausführung in Luft auf.
Einerseits ist es schwieriger, weil amn als Bauleiter durch Beratung in
handwerklichen Dingen die fehlenden Fertigeiten und Kenntnisse der
Bauherren bzw. Selberbauer kompensieren muss.
Andererseits haben die Selberbauer natürlich ein ureigenstes Interesse
an Qualität und die Interessenkonflikte zwischen Rohbauer und Bauherren
gibt es nicht.
Beides kompensierte sich bisher aufwandsmäßig immer, daher verlange ich
auch das ganz normale Honorar lt. Tabelle.
Sollte es Unstimmigkeiten zwischen Selberbauer und Dir als BAuleiter
geben, machste halt nen Dreizeiler....

Ein anderer Aspekt scheint mir in dieser Hinsicht interessant zu sein:

Einerseits unterliegen immer noch die meisten Bauberufe dem Meisterzwang
(Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Tischler, Maler(!)), andererseits sieht
keiner ein Problem darin, dass ein Haus von Laien selber errichtet wird.

Ich halte die gesamte Diskussion um Meister-(und Kammer-)zwang für
scheinheilig und verlogen, insbesondere das Argument des
Verbraucherschutzes. Hier haben sich wiedermal nur Lobbyisten ihre
Pfründe gesichert.

Insbesondere im Bauwesen ist Verbraucherschutz schon durch behördliche
und sachkundige Prüfung der Planung, durch die diversen Abnahmen und
Fülle der Vorschriften gesichert. Außerdem wäre es ein Leichtes, eine
TÜV-Prüfung vorzuschreiben. Meine Karre fahr ich auch aller paar Jahre
zum TÜV, da wirds wohl ein einziges Mal nach Fertigstellung eines Hauses
möglich sein.

So eine TÜV (oder wie auch immer)-Abnahme hätte weitere Vorteile:
- sie könnte Teile der behördlichen Abnahmen ersetzen
- sie kann auf jeden Fall die Abnahme der Werkleistungen ersetzen
- ...

Jetzt bin ich etwas abgeschweift :-) (oder geschwiffen?)

Tino Kunze

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