LouisBecke
2004-06-30 21:07:34 UTC
Ich wohne in einer Reihe Doppelhäuser und die linken und rechten Nachbarn
haben jeweils nur 3m Abstandsfläche. (Schmalseitenprivileg) Darf nun ein
weiteres Wohnhaus auch entsprechend des Schmalseitenprivilegs mit nur 3m
Abstandsfläche am Gartenende angebaut werden. Das Grundstück also an allen 3
freien Seiten eingekeilt ist? Ich bin Laie und werde aus dem Gesetz nicht
wirklich schlau, da es sich immer nur auf die drei anderen Gebäude bezieht
und nicht auf das Betroffene.
haben jeweils nur 3m Abstandsfläche. (Schmalseitenprivileg) Darf nun ein
weiteres Wohnhaus auch entsprechend des Schmalseitenprivilegs mit nur 3m
Abstandsfläche am Gartenende angebaut werden. Das Grundstück also an allen 3
freien Seiten eingekeilt ist? Ich bin Laie und werde aus dem Gesetz nicht
wirklich schlau, da es sich immer nur auf die drei anderen Gebäude bezieht
und nicht auf das Betroffene.