Discussion:
Feuerwehr-Fahrzeughalle_Mittelgarage?
(zu alt für eine Antwort)
Thomas
2004-02-25 10:26:34 UTC
Permalink
Wer kann helfen?
Gilt beim planen eines Feuerwehrgerätehauses die Garagenverordnung? Zählt
dann eine Fahrzeughalle von ca. 130 m² als Mittelgarage?

Gruß Thomas
tobias knittel
2004-02-25 10:37:43 UTC
Permalink
Hi Thomas,
Post by Thomas
Gilt beim planen eines Feuerwehrgerätehauses die Garagenverordnung? Zählt
dann eine Fahrzeughalle von ca. 130 m² als Mittelgarage?
lass mal die Garagenordnung beiseite und plane nach den Anforderungen
der Feuerwehr :-)

Zumeist brauchen die für jedes Einsatzfahrzeug ein eigenes Sektionaltor,
event.
als Schnellläufer. Daneben muss in der Regel eine nach außen sich öffnende
Fluchtüre getrennt vorgesehen sein. Ist die Sache eingeschossig gibt es
i.d.R. keine weiteren Anforderungen an den Brandschutz, als event.
Feuerlöscher (aber die dürften dort auch so vorhanden sein :-) )

Am besten ist es den Entwurf, sodenn er mal umrissen, mit der Baurechts-
behörde durchzusprechen, hinsichtlich weiterer Auflagen.

In der Größe ist das sicher für eine freiwillige Feuerwehr. Ein Aufenthalts-
raum, WCs etc. wäre dann meist noch wünschensert. Man löscht dort
die inneren Feuer, die ob der Feuergeschichte so entstehen. Dann entsteht
auch meist ein gewisser "Harndrang" :-)

Gruß

Tobias
Thomas
2004-02-25 12:03:07 UTC
Permalink
Mein Problem ist das Treppenhaus, dass zu den oberen Räumen (Schulungsraum
usw.) führt, sowie die ebenerdigen anderen Räume (Umkleide usw.) die bisher
nur durch eine T 30 Tür von der Fahrzeughalle gertrennt sind. Mein Kollege
meint nun, dies würde nicht genügen, ich bräuchte da eine echte T 90
Schleuse.
Die Fahrzeughalle hat zusätzlich noch einen zweiten Ausgang.

Thomas
Post by tobias knittel
Hi Thomas,
Post by Thomas
Gilt beim planen eines Feuerwehrgerätehauses die Garagenverordnung? Zählt
dann eine Fahrzeughalle von ca. 130 m² als Mittelgarage?
lass mal die Garagenordnung beiseite und plane nach den Anforderungen
der Feuerwehr :-)
Zumeist brauchen die für jedes Einsatzfahrzeug ein eigenes Sektionaltor,
event.
als Schnellläufer. Daneben muss in der Regel eine nach außen sich öffnende
Fluchtüre getrennt vorgesehen sein. Ist die Sache eingeschossig gibt es
i.d.R. keine weiteren Anforderungen an den Brandschutz, als event.
Feuerlöscher (aber die dürften dort auch so vorhanden sein :-) )
Am besten ist es den Entwurf, sodenn er mal umrissen, mit der Baurechts-
behörde durchzusprechen, hinsichtlich weiterer Auflagen.
In der Größe ist das sicher für eine freiwillige Feuerwehr. Ein Aufenthalts-
raum, WCs etc. wäre dann meist noch wünschensert. Man löscht dort
die inneren Feuer, die ob der Feuergeschichte so entstehen. Dann entsteht
auch meist ein gewisser "Harndrang" :-)
Gruß
Tobias
tobias knittel
2004-02-25 12:45:12 UTC
Permalink
Hi Thomas,
Post by Thomas
Mein Problem ist das Treppenhaus, dass zu den oberen Räumen
(Schulungsraum
Post by Thomas
usw.) führt, sowie die ebenerdigen anderen Räume (Umkleide usw.) die bisher
nur durch eine T 30 Tür von der Fahrzeughalle gertrennt sind. Mein Kollege
meint nun, dies würde nicht genügen, ich bräuchte da eine echte T 90
Schleuse.
Die Fahrzeughalle hat zusätzlich noch einen zweiten Ausgang.
das kannst du sicher nur mit dem zuständigen Kreisbaumeister
klären, bzw. dem der bei euch genehmigungsrechtlich die
Anforderungen an den Brandschutz festlegt. Ich kann dazu
nichts sagen, da das im Einzelfall unterschiedlich gehandhabt
wird.

Stell den Bauantrag. Hinterher findest du an der Türe einen
grünen Stempeleintrag T 30 oder T 90 oder gar nichts :-)

So mach ich das immer :-))

Gruß

Tobias
Robert Pflüger
2004-02-25 17:23:40 UTC
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HAllo,
Post by tobias knittel
...
Stell den Bauantrag. Hinterher findest du an der Türe einen
grünen Stempeleintrag T 30 oder T 90 oder gar nichts :-)
So mach ich das immer :-))
das ist aber sehr leichtsinnig. Für die Planung bist DU verantwortlich.
Einträge "T30" oder ähnlich sind nur freundliche Hinweise der Behörde
und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
(wenn Deine Versicherung mitliest wird wohl bei nächster Gelegenheit der
Vertrag nicht verlängert :-)

Gruß

Robert
tobias knittel
2004-02-25 17:33:41 UTC
Permalink
Hi Robert,
Post by Robert Pflüger
das ist aber sehr leichtsinnig. Für die Planung bist DU verantwortlich.
Einträge "T30" oder ähnlich sind nur freundliche Hinweise der Behörde
und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
(wenn Deine Versicherung mitliest wird wohl bei nächster Gelegenheit der
Vertrag nicht verlängert :-)
Das dauert noch 4 Jahre :-) Bis dann wollte ich eigentlich was
anderes machen, z.B. eine Klopapierfabrik mit 100 Angestellten
besitzen ... zu mehr reicht mein (nun mal nicht schwäbischer)
Erfindungsgeist eh nicht. Z.B. das Klopapier mit Spartrennung
(halbes Blatt), Klopapier Din A 4 (für große Hintern), Klopapier
aus Hanf (ökologisch), Klopapier mit eingebautem Blitzschutz, etc. :-)

Das stimmt so nicht. Ich weiß nicht wie das bei euch ist,
aber hier werden die brandschutztechnischen Dinge
vorgegeben was Gewerbe etc. anbelangt.

Liegt die Beurteilung jenseits der Kompetenz der Behörde,
wird ein Brandschutzgutachten gefordert, immer.

Gruß

Tobias
Robert Pflüger
2004-02-25 18:42:12 UTC
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HAllo,
Post by tobias knittel
...
Liegt die Beurteilung jenseits der Kompetenz der Behörde,
wird ein Brandschutzgutachten gefordert, immer.
Art. 66 BayBO ... und der Entwurfsverfasser ist verantwortlich. Auch
wenn die Genehmigungsbehörde darauf hinweist, daß ein
Brandschutzgutachten ... notwendig ist.

Gruß

Robert
tobias knittel
2004-02-25 19:03:37 UTC
Permalink
Hi Robert,
Post by Robert Pflüger
Art. 66 BayBO ... und der Entwurfsverfasser ist verantwortlich. Auch
wenn die Genehmigungsbehörde darauf hinweist, daß ein
Brandschutzgutachten ... notwendig ist.
in Bayern hab ich im Moment nix, ausser besagten
Kamin von letztens :-)

Gruß

Tobias
Robert Pflüger
2004-02-25 19:32:37 UTC
Permalink
Hallo,

in Baden-Württemberg liest sich die LBO nicht viel anders.
§ 43 Planverfasser
(1) Der Planverfasser ist dafür verantwortlich ...
Post by tobias knittel
...
in Bayern hab ich im Moment nix, ausser besagten
Kamin von letztens :-)
Gruß

Robert
tobias knittel
2004-02-25 19:51:58 UTC
Permalink
Hi Robert,
Post by Robert Pflüger
§ 43 Planverfasser
(1) Der Planverfasser ist dafür verantwortlich ...
ja, aber die Baurechtsbehörde prüft ihn im
Genehmigungsverfahren, ob ... auch brandschutztechnisch.

Ich leg den Brandschutz nie selbst fest, sondern in Abstimmung
mit der Genehmigungsbehörde. Bei größeren Vorhaben gibt es eh ein
Gutachten.

Wenn Du die Auflagen der Behörden befolgst, bist du auf einer
sichereren Seite, als wenn du das selber machst.

Wenn du das selber machst, übersehen sie eher einen Fehler
in deinen Festlegungen, wie wenn du die das festlegen lässt.

Hatten meine Ex-Cheffen auch immer so gemacht. Mag falsch
sein, ist mir aber egal. Bei der Abnahme hab ich dann ihre
Auflagen erfüllt - und nicht meine :-)

Und ich sage dir, die machen das jeden Tag - und haben da einfach
des besseren Durchblick im Detail.

Gruß

Tobias
Robert Pflüger
2004-02-25 20:19:53 UTC
Permalink
HAllo,
Post by tobias knittel
...
Wenn Du die Auflagen der Behörden befolgst, bist du auf einer
sichereren Seite, als wenn du das selber machst.
nachdem die Abstandsflächen ect, geprüft wurden kommt ein Stempel
"Geprüft nach Art. 66 ..." drauf und Einträge wie "RWA" oder "T30" sind
eher die Seltenheit.
Wenn sich ein Entwurfsverfasser vom Amt für Brand- und
Katastrophenschutz beraten lassen will werden Gebühren fällig.
Nummer 9: 50 Euro je angefangene 30 Minuten.
http://www.ingolstadt.de/rathaus_politik/pdf/isr/331anl.pdf

Gruß

Robert
tobias knittel
2004-02-25 20:55:28 UTC
Permalink
Hi Robert,
Post by Robert Pflüger
Wenn sich ein Entwurfsverfasser vom Amt für Brand- und
Katastrophenschutz beraten lassen will werden Gebühren fällig.
Nummer 9: 50 Euro je angefangene 30 Minuten.
http://www.ingolstadt.de/rathaus_politik/pdf/isr/331anl.pdf
für was kassieren die eigentlich die Genehmigungsgebühr,
sind ja auch 5 Promille? Nun ja, für 50 Euro je 30 Minuten
mach ich das auch dann lieber selber :-)

Die Frage stellt sich dann für mich, wozu überhaupt noch
eine Baugenehmigung, wenn diese "unverbindlich" ist. Eine
Baugenehmigung, zumindest hier, ist eine rechtesichernde
Angelegenheit.

Bei einer Kenntnisgabe ist das natürlich was anderes. Dafür
trägt der Architekt die gänzliche Verantwortung. Aber diese
wird überhaupt nicht geprüft, nur auf Vollständigkeit der
Unterlagen. Dafür kostet es dann nur 0,5 Promille, d.h.
10% des Bauantrages. Ist aber nur beschränkt möglich.

Gruß

Tobias
Karl-Ludwig Diehl
2004-02-26 03:17:53 UTC
Permalink
Hallo,
Post by tobias knittel
Das dauert noch 4 Jahre
So lange?
Post by tobias knittel
Bis dann wollte ich eigentlich was
anderes machen, z.B. eine Klopapierfabrik mit 100 Angestellten
Na denn!

Gruesse
K.L.Diehl
--
Immer auf dem aktuellen Stand mit den Newsgroups von freenet.de:
http://newsgroups.freenet.de
tobias knittel
2004-02-26 12:09:59 UTC
Permalink
Hi,
Post by Karl-Ludwig Diehl
Post by tobias knittel
Bis dann wollte ich eigentlich was
anderes machen, z.B. eine Klopapierfabrik mit 100 Angestellten
Na denn!
Es wird Zeit, dass es endlich recheckige und rechtwinklige
Klopapierrollen auf dem Markt gibt. Nicht nur, dass man die
besser in der Ecke stapeln kann, die Verpackungen kleiner
werden, nein, man kann noch 6 Werbeflächen pro Rolle
verkaufen ...

Gruß

Tobias

Niels Franker
2004-02-25 10:42:21 UTC
Permalink
Moin!

Frag doch einfach die Feuerwehr. Das ist zwar eher eine Halle für eine
kleine Wehr, aber die Berufsfeuerwehr in der nächsten Großstadt wird Dir da
gerne weiterhelfen. Die freuen sich da sogar, wenn man sie sowas
fragt....;-)

Grüße, Niels
Robert Pflüger
2004-02-25 17:25:00 UTC
Permalink
HAllo,
Post by Thomas
...
Gilt beim planen eines Feuerwehrgerätehauses die Garagenverordnung?
ja, natürlich. Wie kommst Du darauf daß diese nicht greifen würde?

Robert
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