Hi Robert,
Post by Robert Pflüger§ 43 Planverfasser
(1) Der Planverfasser ist dafür verantwortlich ...
ja, aber die Baurechtsbehörde prüft ihn im
Genehmigungsverfahren, ob ... auch brandschutztechnisch.
Ich leg den Brandschutz nie selbst fest, sondern in Abstimmung
mit der Genehmigungsbehörde. Bei größeren Vorhaben gibt es eh ein
Gutachten.
Wenn Du die Auflagen der Behörden befolgst, bist du auf einer
sichereren Seite, als wenn du das selber machst.
Wenn du das selber machst, übersehen sie eher einen Fehler
in deinen Festlegungen, wie wenn du die das festlegen lässt.
Hatten meine Ex-Cheffen auch immer so gemacht. Mag falsch
sein, ist mir aber egal. Bei der Abnahme hab ich dann ihre
Auflagen erfüllt - und nicht meine :-)
Und ich sage dir, die machen das jeden Tag - und haben da einfach
des besseren Durchblick im Detail.
Gruß
Tobias