Discussion:
Wie fertig muß ein Neubau sein damit er als Wohnsitz gemeldet werden kann?
(zu alt für eine Antwort)
Josef Mehrpur
2003-10-10 13:29:06 UTC
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Hallo!

Wir bauen ein Haus, das im Frühjahr fertig werden soll. Wenn möglich
würden wir aber gerne bereits für dieses Jahr Eigenheimzulage
bekommen. Wir überlegen daher ein Bett in das Haus zu stellen und es
bereits im Dezember als Wohnsitz zu melden und unsere derzeitige
Mietwohnung bis zur endgültigen Fertigstellung als Zweitwohnsitz zu
behalten.

Frage: Wonach richtet sich das ob man ein noch nicht ganz fertiges
Haus als Wohnsitz anmelden kann? Wie weit muß das Haus fertig sein?
Muß das jemand vom Bauamt freigeben oder wie?

Josef Mehrpur
Stephan Romahn
2003-10-10 15:07:37 UTC
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Hallo! Josef,
Post by Josef Mehrpur
Wir bauen ein Haus, das im Frühjahr fertig werden soll. Wenn möglich
würden wir aber gerne bereits für dieses Jahr Eigenheimzulage
bekommen. Wir überlegen daher ein Bett in das Haus zu stellen und es
bereits im Dezember als Wohnsitz zu melden und unsere derzeitige
Mietwohnung bis zur endgültigen Fertigstellung als Zweitwohnsitz zu
behalten.
Ich denke mal, daß gewisse Funktionen zum wohnen bei einer etwaigen
Überprüfung da sein sollen bzw. plausibel nachzuweisen wären:
Kochen, schlafen, sanitäre Grundversorgung.
Geordnete Müllentsorgung, neue Wohnung bei Behörden und Versorgungsträgern
als Breifadresse aktenkundig etc.

Ein Bett alleine ist nur eine Schlafstatt, aber bei Nachprüfung sicher keine
Hauptwohnung!
Also irgenwo sollte auf der Baustelle auch eine funktionierende
Kochmöglichkeit, ein Kühlschrank und eine Zahnbürste zu finden sein ;-)
Ein paar Klamotten und Hausratgegenstände schaden sicher nicht. Es sollte
jedenfalls nach Lebensmittelpunkt aussehen ! Der darf dann auch
"Baustellencharme" haben ;-)

Wenn ich prüfen müsste, würde Žmich eine angemeldete Zweitwohnung in der
Nähr sehr msstrauisch machen.
Aber wenn man in der ehemaligen Wohnung noch einige Sachen lagert und ab und
an danach sieht sollte da keiner was gegen haben ;-)
Post by Josef Mehrpur
Frage: Wonach richtet sich das ob man ein noch nicht ganz fertiges
Haus als Wohnsitz anmelden kann?
Ach: Einen Briefkasten sollte der Wohnsitz auch haben :-)
Post by Josef Mehrpur
Wie weit muß das Haus fertig sein?
Dach dicht, Rohbauabnahme, sowie im Winter funktionierende Heizung sollte
schon sein.
Post by Josef Mehrpur
Muß das jemand vom Bauamt freigeben oder wie?
Das hängt wohl imme am Bundesland und dessen Bauordnung.
Ich bin vor Zeiten auch in meine "Baustelle" gezogen ohne wen zu fragen.


Freundliche Grüße

Stephan Romahn
Garten- und Landschaftsarchitekt
--
http://www.srgruenhaus.de
Ökologische Dachbegrünung Know how, Material und Grün aus Naturland
anerkanntem ökologischen Gartenbau
Ingo Kiene
2003-10-10 18:04:23 UTC
Permalink
Post by Josef Mehrpur
Frage: Wonach richtet sich das ob man ein noch nicht ganz fertiges
Haus als Wohnsitz anmelden kann? Wie weit muß das Haus fertig sein?
Muß das jemand vom Bauamt freigeben oder wie?
Es muß anhand der Rechnungen plausiebel sein, das die Hütte bewohnbar
ist. Also Fenster und Sanitärsachen, Fliesen etc sollten auftauchen.
Die Herren vom Amt haben sicher keine Zeit/Lust die m² zu prüfen,
geschweige denn mal an die Tür zu klopfen.

Gruß
Ingo
Matthias Weingart
2003-10-11 11:34:58 UTC
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Post by Josef Mehrpur
Frage: Wonach richtet sich das ob man ein noch nicht ganz fertiges
Haus als Wohnsitz anmelden kann? Wie weit muß das Haus fertig
sein? Muß das jemand vom Bauamt freigeben oder wie?
Es muß anhand der Rechnungen plausibel sein, das die Hütte
bewohnbar ist. Also Fenster und Sanitärsachen, Fliesen etc sollten
auftauchen. Die Herren vom Amt haben sicher keine Zeit/Lust die m²
zu prüfen, geschweige denn mal an die Tür zu klopfen.
Am besten überzeugst du das FA z.B., wenn du vorweisen kannst, das du
die alte Wohnung nicht mehr bewohnt hast; also Mitvertrag bis
Jahresende kündigen. Alles andere hat das FA hier weniger interessiert.

M.
--
Bitte auf ***@pentax.boerde.de antworten.
Gero Weiske
2003-10-10 20:27:10 UTC
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Josef Mehrpur schrieb:

ich denke mal, es geht hier nur um die Meldung an das Finanzamt. Bei uns
hat damals die polizeiliche Ummeldung des Hauptwohnsitzes gereicht.

das hat natürlich nichts mit der eventuellen Abnahme durch das Bauamt zu
tun. Die hat aber nix mit dem Finanzamt zu tun.

Gruß
Gero
--
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sagte die Grinsekatze und löste sich langsam auf-
nur ihr Grinsen blieb noch eine Weile in der Luft hängen
Dieter Schubert
2003-10-10 20:49:48 UTC
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Hallo Joseph,

ohne Deine Landesbauordnung zu kennen, würde ich mal folgende
Voraussetzungen nennen:
1. der Rohbau ist geschlossen (Dach, Fenster, Haustür z.B.)
2. der Bau ist haustechnisch erschlossen (Strom, Wasser, Abwasser),
besitzt auch die erforderlichen Sanitärobjekte (z.B. WC u. WB.) und
ist auch beheizbar -das kann natürlich auch nur provisorisch sein.
3. Es besteht ein gefahrloser Zugang von der Straße aus.

Das reicht zwar nicht für die Endabnahme bei einer Baugenehmigung -
aber es ist "bewohnbar".

Dann kann man d´rin hausen.= meine Meinung.

Gruß Dieter
Post by Josef Mehrpur
Hallo!
Wir bauen ein Haus, das im Frühjahr fertig werden soll. Wenn möglich
würden wir aber gerne bereits für dieses Jahr Eigenheimzulage
bekommen. Wir überlegen daher ein Bett in das Haus zu stellen und es
bereits im Dezember als Wohnsitz zu melden und unsere derzeitige
Mietwohnung bis zur endgültigen Fertigstellung als Zweitwohnsitz zu
behalten.
Frage: Wonach richtet sich das ob man ein noch nicht ganz fertiges
Haus als Wohnsitz anmelden kann? Wie weit muß das Haus fertig sein?
Muß das jemand vom Bauamt freigeben oder wie?
Josef Mehrpur
Jörg Schröder
2003-10-11 06:58:58 UTC
Permalink
Post by Josef Mehrpur
Hallo!
Wir bauen ein Haus, das im Frühjahr fertig werden soll. Wenn möglich
würden wir aber gerne bereits für dieses Jahr Eigenheimzulage
bekommen. Wir überlegen daher ein Bett in das Haus zu stellen und es
bereits im Dezember als Wohnsitz zu melden und unsere derzeitige
Mietwohnung bis zur endgültigen Fertigstellung als Zweitwohnsitz zu
behalten.
Frage: Wonach richtet sich das ob man ein noch nicht ganz fertiges
Haus als Wohnsitz anmelden kann? Wie weit muß das Haus fertig sein?
Muß das jemand vom Bauamt freigeben oder wie?
Josef Mehrpur
Hallo Josef,

ich denke schon, das hierzu die Schlussabnahme notwendig ist. Die
Brandenburger Bauordnung besagt hierzu:

§ 76
Schlussabnahme, Fertigstellung und Nutzung der baulichen Anlage
...
(3) Eine bauliche Anlage darf erst benutzt werden, wenn sie selbst,
Zufahrtswege, Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungs- sowie
Gemeinschaftsanlagen in dem erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind,
nicht jedoch vor der Schlussabnahme. Die Bauaufsichtsbehörde kann
gestatten, dass die bauliche Anlage ganz oder teilweise schon vor der
Fertigstellung genutzt wird, wenn wegen der öffentlichen Sicherheit oder
Ordnung Bedenken nicht bestehen.

Nun ist die Frage, ob und wie die Meldungen zwischen den Ämtern laufen.
Ich könnte mir vorstellen, das erst nach Schlussabnahme vom Bauamt die
Wohnadresse beim Meldeamt eingetragen wird, dh. erst ab diesen Zeitpunkt
als bewohnbar gilt. Also hilft nur Satz 2: "Die Bauaufsichtsbehörde kann
gestatten..." also ANTRAG stellen

Jörg Schröder - http://www.vermessung-wolf.de
A. Zimmermann
2003-10-11 07:49:37 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Jörg Schröder
Hallo Josef,
ich denke schon, das hierzu die Schlussabnahme notwendig ist. Die
ich vermute aber mal, dass die Beantragung der Schlussabnahme
ausreicht. Das die dann irgendwann mit Mängeln zurückkommt weil eben
noch nichts fertig ist, bekommt das Finanzamt ja nicht mit.
Post by Jörg Schröder
Nun ist die Frage, ob und wie die Meldungen zwischen den Ämtern laufen.
Die dürfen sich garnicht unterhalten. (Das Bauamt bekommt ja auch nicht
mit wenn ich mein Büro im nicht geeigneten Dachboden oder Keller ohne
Fenster anmelde.)
Post by Jörg Schröder
Ich könnte mir vorstellen, das erst nach Schlussabnahme vom Bauamt die
Wohnadresse beim Meldeamt eingetragen wird, dh. erst ab diesen Zeitpunkt
als bewohnbar gilt. Also hilft nur Satz 2: "Die Bauaufsichtsbehörde kann
gestatten..." also ANTRAG stellen
Die Ummeldung hat IMO nix mit der festgestellten Fertigstellung durch
das Bauamt zu tun.

Gruss
--
Andreas Zimmermann (http://www.hausbau-planung.de)
Bauplanungsbüro & SiGe- Koordinator
Jörg Schröder
2003-10-11 10:17:22 UTC
Permalink
Post by A. Zimmermann
Die dürfen sich garnicht unterhalten.
IMO doch, zB. meldet das Bauamt an das Katasteramt die Fertigstellung
eines Gebäudes. Damit wird die liegenschaftsrechtliche Gebäudeeinmessung
fällig. (zumindest ist das hier in Brandenburg so)
Post by A. Zimmermann
Die Ummeldung hat IMO nix mit der festgestellten Fertigstellung durch
das Bauamt zu tun.
Ich bezweifle, dass man sich beim Meldeamt für eine Adresse anmelden
kann, die noch nicht existent ist. Daher Frage an die Beamten dieser
Newsgroup: Woher bekommt das Meldeamt gültige Adressen?
--
Jörg

-----------------------------------------------
Jörg Schröder - http://www.vermessung-wolf.de
-----------------------------------------------
Gero Weiske
2003-10-12 21:05:58 UTC
Permalink
Post by Jörg Schröder
Newsgroup: Woher bekommt das Meldeamt gültige Adressen?
indem man eine Hausnummer beantragt bzw. erhält - damit ist die Adresse
fürs Amt gültig.

Gruß
Gero
--
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sagte die Grinsekatze und löste sich langsam auf-
nur ihr Grinsen blieb noch eine Weile in der Luft hängen
Volker Schmidt
2003-10-11 12:18:32 UTC
Permalink
Moin!
Post by A. Zimmermann
Post by Jörg Schröder
Ich könnte mir vorstellen, das erst nach Schlussabnahme vom Bauamt die
Wohnadresse beim Meldeamt eingetragen wird, dh. erst ab diesen
Zeitpunkt als bewohnbar gilt. Also hilft nur Satz 2: "Die
Bauaufsichtsbehörde kann gestatten..." also ANTRAG stellen
Die Ummeldung hat IMO nix mit der festgestellten Fertigstellung durch
das Bauamt zu tun.
Formal und hinsichtlich Datenaustausch hast Du sicher recht. Aber ich
denke, dass Jörgs Hinweis sich darauf bezieht, dass im Zweifel, d. h.
bei Überprüfung durch das Finanzamt ein geeigneter Nachweis zur
Nutzbarkeit der Immobilie vorgelegt werden müsste. Und das wäre IMHO der
der Abnahmebescheid bzw. die Ausnahmegenehmigung der zuständigen
Baubehörde - so sehen es jedenfalls die LBOs üblicherweise vor.
Wenn keiner vom Finanzamt nachfragt, ist es sicher egal...

Gruß aus Hamburg
Volker
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