Rolf Sonofthies
2008-12-12 13:33:50 UTC
Ein potentieller Bauherr erwägt den Kauf eines physisch noch
"unerschlossenen" Grundstücks. Die Medienerschließung ist rechtlich
bereits gewährleistet und auch physisch herstellbar, die
(Feuerwehr-)Zufahrt auch, denn der Verkäufer würde ein dauerhaftes
Wegerecht über den teil des Grundstücks, den er weiterhin behalten will
einräumen und eintragen lassen.
Wer zahlt die Befestigung des Weges wenn diese gewünscht wird und hat
derjenige, der das Wegerecht einräumt ein Auswahl- oder Mitspracherecht
bei der Art und Gestalt der Befestigung?
Welches sind die einschlägigen Regelungen dafür?
"unerschlossenen" Grundstücks. Die Medienerschließung ist rechtlich
bereits gewährleistet und auch physisch herstellbar, die
(Feuerwehr-)Zufahrt auch, denn der Verkäufer würde ein dauerhaftes
Wegerecht über den teil des Grundstücks, den er weiterhin behalten will
einräumen und eintragen lassen.
Wer zahlt die Befestigung des Weges wenn diese gewünscht wird und hat
derjenige, der das Wegerecht einräumt ein Auswahl- oder Mitspracherecht
bei der Art und Gestalt der Befestigung?
Welches sind die einschlägigen Regelungen dafür?
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Rolf Sonofthies
Rolf Sonofthies