Discussion:
Dauerwohnnutzung Wochenendhaus
(zu alt für eine Antwort)
Floy
2006-01-23 17:54:45 UTC
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Wie ist der Begriff Dauerwohnnutzung, z.B für ein Wochenendhaus in
einem ausgewiesenen Wochenendgebiet, definiert? Wo kann ich eine
Begriffsdefinition oder Auslegung finden?
Tobias Knittel
2006-01-23 18:24:53 UTC
Permalink
Post by Floy
Wie ist der Begriff Dauerwohnnutzung, z.B für ein Wochenendhaus in
einem ausgewiesenen Wochenendgebiet, definiert? Wo kann ich eine
Begriffsdefinition oder Auslegung finden?
wie der Begriff vom Gesetzgeber definiert wird, weiß ich
nicht. Wer will es auch überprüfen?

Wenn du natürlich deinen ersten Wohnsitz dorthin verlegst,
befindest du dich melderechtlich über die Hälfte
des Jahres an angegebenem Ort. Daher würde ich
Dauernutzung melderechtlich sehen, also einen Aufenthalt
an einem Ort über die Hälfte des Jahres hinaus.

Meldest du dich gar nicht an, wer soll dir beweisen, dass
du dort dauerhaft wohnst? Das wäre imo schon ein
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dies dauerhaft kontrollieren zu
wollen.

Hast du also irgendwo anders deinen 1. Wohnsitz, oder bist
wohnsitzlos, gibt es imo kein Problem.

In Frankreich gibt es z.B. gar kein Melderecht. Man bestimmt
einfach selbst, welche Nutzung das Objekt erfährt.

Wer will auch das Gegenteil behauten (wollen) ?

Einziehen ... un eh Ruh iss, oder so ähnlich, sagt der Bayer.

Gruß

Tobias
Walter
2006-01-24 06:43:21 UTC
Permalink
Post by Tobias Knittel
Daher würde ich
Dauernutzung melderechtlich sehen,
Nein. Nutzungsrechtlich. Du wohnst wo du deinen "Lebensmittelpunkt"
hast. Und das ist die Summe vieler Details, z.B. Häufigkeit und Dauer
der Aufenthalte, Post- und Zeitungsanlieferung usw.
Finanzämter haben exakte Kriterien nach denen das beurteilt wird wenns
um Steuerpflicht geht. Da wurde weiland bei Bum-Bum-Bobele schon mal
die Mülltonne durchwühlt und die Strom- und Telefonrechnung geprüft,
ob er wirklich in Monaco wohnt oder doch in München.
Nutzung als Dauerwohnung kann per Bebauungsplan oder Satzung verboten
werden. Das heisst du begehst eine Ordnungswidrigkeit.
Post by Tobias Knittel
Meldest du dich gar nicht an, wer soll dir beweisen, dass
du dort dauerhaft wohnst?
Meist sind es die Nachbarn. Da ist der Bundesnachrichtendienst ein
Dreck dagegen. Die wollen nicht dass es ein Wohngebiet wird und
beglücken die Gemeinde mit Beschwerden und Hinweisen. Dem nachzugehen
ist der Beamten Pflicht, ob sie wollen oder nicht.
Post by Tobias Knittel
Einziehen ... un eh Ruh iss, oder so ähnlich, sagt der Bayer.
Entweder es passiert gar nix, dann is eh Ruh. Oder es kommt eine
bußgeldbewehrte Nutzungsuntersagung.


Walter
Tobias Knittel
2006-01-24 07:48:54 UTC
Permalink
Hi Walter,
Post by Walter
Nein. Nutzungsrechtlich. Du wohnst wo du deinen "Lebensmittelpunkt"
hast. Und das ist die Summe vieler Details, z.B. Häufigkeit und Dauer
der Aufenthalte, Post- und Zeitungsanlieferung usw.
Finanzämter haben exakte Kriterien nach denen das beurteilt wird wenns
um Steuerpflicht geht. Da wurde weiland bei Bum-Bum-Bobele schon mal
die Mülltonne durchwühlt und die Strom- und Telefonrechnung geprüft,
ob er wirklich in Monaco wohnt oder doch in München.
Nutzung als Dauerwohnung kann per Bebauungsplan oder Satzung verboten
werden. Das heisst du begehst eine Ordnungswidrigkeit.
.

Wie dem auch sei, ich hatte mehrfach ähnliche Probleme, und dann
den Lebensmittelpunkt immer selber bestimmt. Wäre ja noch schöner,
jemand schreibt einem vor, wo der eigenen Lebensmittelpunkt zu
sein habe.

Beim Bobbele war halt einiges zu holen, und das steigert die
Begehrlichkeiten,
auch den lohnenden Aufwand der Kontrolle, zudem wollte man Zeichen
und Signale setzten :-)
Post by Walter
Entweder es passiert gar nix, dann is eh Ruh. Oder es kommt eine
bußgeldbewehrte Nutzungsuntersagung.
Bußgeldbewehrt klingt gut :-)

Habe auch mal in so einer Hütte gewohnt. Landschaftsschutzgebiet,
max. 1 Bewohner zulässig (Bestandschutz). Wir wohnten da
vergnügt zu dritt und zu viert, mehrere Jahre. Allerdings gab es keine
Nachbarn :-) Ab und zu fuhr der Förster vorbei, aber hielt nie
an. Dann fanden wir mal ein angeschossenes Reh, und meldeten es
ihm.

Dann durften wir im Wald Holz machen. War eine sehr ärmliche Zeit,
nach der Schule, aber super. Im Sommer immer Kochen an einem
Lagerfeuer, high live. Im Winter still und beschaulich. Aber man wird
sozialisiert durch die Umstände, wie bußgeldbewehrte Bürokratie :-)

Seltsamerweise prägen solche Jahre das Gedächtnis mehr, als
der jahrelange sozialkonforme Mist hinterher ... aber darf das sein,
dass man fast ohne Geld, mit ganz wenig Arbeit, in einem
konsumorientierten System überleben darf? Wohl nicht :-)

Wäre ja noch schöner ... :-)

Gruß

Tobias
Olaf Deters
2006-01-24 08:52:46 UTC
Permalink
Post by Walter
Meist sind es die Nachbarn. Da ist der Bundesnachrichtendienst ein
Dreck dagegen. Die wollen nicht dass es ein Wohngebiet wird und
beglücken die Gemeinde mit Beschwerden und Hinweisen. Dem nachzugehen
ist der Beamten Pflicht, ob sie wollen oder nicht.
ist ja auch ok, wenn die Behörden störrisch sind. Hier bei uns bemüht man
sich derzeit diverse Wochenendgebiete zu legalisieren und in den F-Plan als
Wohngebiet zu bringen. Die Leute haben nach und nach ihre Wochenendhäuser
zum Lebensmittelpunkt gemacht und sukzessive nach Heimwerkerart erweitert.
Jetzt melden sie sich um und wohnen in Hütten, die so gar nichts mit dem
Baurecht zu tun haben.
Eine Legalisierung ist aber u.a. erst dann möglich, wenn sie zumindest dem
Baurecht im Sinne von Wärmeschutz und Statik entsprechend. Die zumeist
älteren Leute können/wollen das nicht verstehen. Ich schon, denn es kann
m.E. nicht engehen, dass normale Wohngebäude für teuer Geld wärmegeschützt
werden und andere in irgendwelchen Datschen hausen und sich einen kichern.
Nicht das ich den Wärmeschutzschwachsinn für gut heiße, bestimmt nicht,
aber gleiches Recht für alle. Sich hintenrum um die Verordnungen
schleichen, dass kann auch nicht angehen.

Habe gerade so einen Fall. Da wohnt ein liebes altes Ehepaar in einem ganz
kleinen und bescheidenen EFH im Wald am Teich. Wirklich klein, hat was
hexenhausähnliches. Seher sauber, aber wirklich klein.
Nunmehr ist die Kiste in den B-Plan gekommen, das war irgendwie
erforderlich. Die Auflage lautet: Nachweis der Standsicherheit und des
Wärmeschutzes.
Da komme ich ins Spiel.Der Ortstermin ergab (soweit einsehbar)
Sparren 10/10-80 mit Wärmedämmung 100mm - Außenwände 30cm irgendwas,
vermutlich 20mm Luftschicht oder so. Statische Konstruktionen ansonsten
nicht erkennbar. Die Kiste steht seit 30 Jahren.

Ich müsste nur ein Formblatt ausfüllen, dass alles in Ordnung ist und alles
wäre gut. Aber das Formblatt beinhaltet: Es entspricht alles den gültigen
Vorschriften. Und nun? - Große Gewissensfrage

Auf der andere Seite liegt das Häuschen extrem idyllisch im Wald, weitab er
Zivilisation, dennoch angrenzend an ein Heidedorf mit extremer Wohngüte.
Ganz teures Pflaster.

Ich weiß nich nicht was ich damit mache

Gruß
Olaf
Jan Selmer
2006-01-24 09:23:00 UTC
Permalink
Post by Olaf Deters
Eine Legalisierung ist aber u.a. erst dann möglich, wenn sie zumindest
dem Baurecht im Sinne von Wärmeschutz und Statik entsprechend. Die
zumeist älteren Leute können/wollen das nicht verstehen. Ich schon, denn
es kann m.E. nicht engehen, dass normale Wohngebäude für teuer Geld
wärmegeschützt werden und andere in irgendwelchen Datschen hausen und
sich einen kichern.
Wieso soll das nicht sein dürfen?

Und es werden ja wohl kaum die wohlhabendsten sein, die ständig
im Wochenendhaus wohnen. Insofern dürften auch die Heizkosten
eine Rolle spielen und kaum zum Dauerkichern animieren. Im
übrigen ist die wärmeschutztechnische Nachrüstung von
Einfamilien-Altbauten, die durchgehend vom Eigentümer bewohnt
werden ja auch nicht Pflicht.
Post by Olaf Deters
Nicht das ich den Wärmeschutzschwachsinn für gut
heiße, bestimmt nicht, aber gleiches Recht für alle. Sich hintenrum um
die Verordnungen schleichen, dass kann auch nicht angehen.
Pff... die Verordnung taugt also nichts, aber dran halten möge
sich dann doch jeder: Hirn ausschalten und im Gleichschritt
durch. Sorry, aber viel 'Deutscher' geht's wohl kaum.
Post by Olaf Deters
Habe gerade so einen Fall. Da wohnt ein liebes altes Ehepaar in einem
ganz kleinen und bescheidenen EFH im Wald am Teich. Wirklich klein, hat
was hexenhausähnliches. Seher sauber, aber wirklich klein.
Nunmehr ist die Kiste in den B-Plan gekommen, das war irgendwie
erforderlich. Die Auflage lautet: Nachweis der Standsicherheit und des
Wärmeschutzes.
Da komme ich ins Spiel.Der Ortstermin ergab (soweit einsehbar)
Sparren 10/10-80 mit Wärmedämmung 100mm - Außenwände 30cm irgendwas,
vermutlich 20mm Luftschicht oder so. Statische Konstruktionen ansonsten
nicht erkennbar. Die Kiste steht seit 30 Jahren.
Das ist im Vergleich zu einigen mir bekannten und dauerhaft
bewohnten Hütten geradezu großzügig.
Post by Olaf Deters
Ich müsste nur ein Formblatt ausfüllen, dass alles in Ordnung ist und
alles wäre gut. Aber das Formblatt beinhaltet: Es entspricht alles den
gültigen Vorschriften. Und nun? - Große Gewissensfrage
Auf der andere Seite liegt das Häuschen extrem idyllisch im Wald, weitab
er Zivilisation, dennoch angrenzend an ein Heidedorf mit extremer
Wohngüte. Ganz teures Pflaster.
Ich weiß nich nicht was ich damit mache
Jaja, armes Deutschland.

Jan.
--
Für Mail bitte "news" durch "selmer" ersetzen.
Olaf Deters
2006-01-24 09:51:19 UTC
Permalink
Am 24 Jan 2006 10:23:00 +0100 schrieb Jan Selmer:

Hallo,
Post by Jan Selmer
Und es werden ja wohl kaum die wohlhabendsten sein, die ständig
im Wochenendhaus wohnen. Insofern dürften auch die Heizkosten
eine Rolle spielen und kaum zum Dauerkichern animieren. Im
übrigen ist die wärmeschutztechnische Nachrüstung von
Einfamilien-Altbauten, die durchgehend vom Eigentümer bewohnt
werden ja auch nicht Pflicht.
nein, aber wenn Du Dir ein kleines Wochenendhaus außerhalb des
Bebauungsgebietes anschaffst, dieses über 10 oder 15 Jahre nach und nach
erweiterst und bastlerisch ausbaust und dann eines Tages reinziehst und
sagst "... so Leute, nun lasst mich mal offziell hier wohnen...", dann
solltest Du Dich nicht wundern, wenn man Dir das untersagt. Besonders unter
Anbetracht der Sachlage, dass man aus gutem Grunde inzwischen diversen
anderen Leuten die Bauabsicht dort selbst mit modernsten Gebäuden untersagt
hat.
Post by Jan Selmer
Post by Olaf Deters
Nicht das ich den Wärmeschutzschwachsinn für gut
heiße, bestimmt nicht, aber gleiches Recht für alle. Sich hintenrum um
die Verordnungen schleichen, dass kann auch nicht angehen.
Pff... die Verordnung taugt also nichts, aber dran halten möge
sich dann doch jeder: Hirn ausschalten und im Gleichschritt
durch. Sorry, aber viel 'Deutscher' geht's wohl kaum.
och nö... bitte nicht die olle Leier. Wen willst Du denn mit dem Kinderkram
erschrecken?

Es sind einfach zu viele Gumulken unterwegs, z.B. Bauträger oder sehr
solvente und forschfreche Bauherren, die gerne mal die ein oder andere
Verordnung zum eigenen Vorteil ignorieren. Frechheit siegt.
Es kann m.E. nicht angehen, dass normalen Bauherren bis zum geht-nicht-mehr
Auflagen gemacht werden und dfas plötzlich für andere nicht mehr gelten
soll. Du scheinst das ja gut zu finden.
Wenn Du meine Position dazu als "deutsch" und "gleichschrittmäßig" abtust,
bitte, interessiert mich nicht.
Post by Jan Selmer
Das ist im Vergleich zu einigen mir bekannten und dauerhaft
bewohnten Hütten geradezu großzügig.
sicher, gibt es hier in meiner Nachbarschaft auch, aber das ist kein
Landschaftsschutzgebiet
Post by Jan Selmer
Post by Olaf Deters
Ich müsste nur ein Formblatt ausfüllen, dass alles in Ordnung ist und
alles wäre gut. Aber das Formblatt beinhaltet: Es entspricht alles den
gültigen Vorschriften. Und nun? - Große Gewissensfrage
Auf der andere Seite liegt das Häuschen extrem idyllisch im Wald, weitab
er Zivilisation, dennoch angrenzend an ein Heidedorf mit extremer
Wohngüte. Ganz teures Pflaster.
Ich weiß nich nicht was ich damit mache
Jaja, armes Deutschland.
das heißt, Du würdest ein Formblatt unterschreiben, in dem Du beurkundest,
dass das jeweilige bauwerk den gültigen Vorschriften entspricht, auch wenn
offensichtlich ist, dass es mit Ach und Krach Standart der 60er ist? -
Interessant?

(Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder man tut es oder eben nicht)


Gruß
Olaf
Tobias Knittel
2006-01-24 10:19:14 UTC
Permalink
Post by Olaf Deters
das heißt, Du würdest ein Formblatt unterschreiben, in dem Du beurkundest,
dass das jeweilige bauwerk den gültigen Vorschriften entspricht, auch wenn
offensichtlich ist, dass es mit Ach und Krach Standart der 60er ist? -
Interessant?
Ich würde es unterschreiben, und tue es, gibst du
dem Ehepaar meine Adresse, GRATIS.

Nimm mich beim Wort.

Gruß

Tobias
Jan Selmer
2006-01-24 11:28:00 UTC
Permalink
Post by Olaf Deters
nein, aber wenn Du Dir ein kleines Wochenendhaus außerhalb des
Bebauungsgebietes anschaffst, dieses über 10 oder 15 Jahre nach und nach
erweiterst und bastlerisch ausbaust und dann eines Tages reinziehst und
sagst "... so Leute, nun lasst mich mal offziell hier wohnen...", dann
solltest Du Dich nicht wundern, wenn man Dir das untersagt. Besonders
unter Anbetracht der Sachlage, dass man aus gutem Grunde inzwischen
diversen anderen Leuten die Bauabsicht dort selbst mit modernsten
Gebäuden untersagt hat.
Welche guten Gründe sind das denn - grob umrissen?
Post by Olaf Deters
Post by Jan Selmer
Post by Olaf Deters
Nicht das ich den Wärmeschutzschwachsinn für gut
heiße, bestimmt nicht, aber gleiches Recht für alle. Sich hintenrum um
die Verordnungen schleichen, dass kann auch nicht angehen.
Pff... die Verordnung taugt also nichts, aber dran halten möge
sich dann doch jeder: Hirn ausschalten und im Gleichschritt
durch. Sorry, aber viel 'Deutscher' geht's wohl kaum.
Es sind einfach zu viele Gumulken unterwegs, z.B. Bauträger oder sehr
solvente und forschfreche Bauherren, die gerne mal die ein oder andere
Verordnung zum eigenen Vorteil ignorieren.
Natürlich - wenn die Verordnungen nicht nachvollziehbar sind und
deren Einhaltung zum eigenen Nachteil ist.
Post by Olaf Deters
Frechheit siegt.
Je nach dem. Ja nach Sachlage könnte man es auch als Zivilcourage
oder bürgerlichen Ungehorsam bezeichnen.
Post by Olaf Deters
Es kann m.E. nicht angehen, dass normalen Bauherren bis zum
geht-nicht-mehr Auflagen gemacht werden und dfas plötzlich für andere
nicht mehr gelten soll. Du scheinst das ja gut zu finden.
Wieso 'plötzlich' und 'nicht mehr soll' - ich dachte die Auflagen
wären weitgehend neu?
Und wenn die einen (sehr vorsichtig ausgedrückt) mit zumindest
zum Teil fragwürdigen Auflagen konfrontiert werden, ist das doch
noch lange kein Grund, deren bedingungslose Einhaltung von allen
anderen zu fordern.
Post by Olaf Deters
Post by Jan Selmer
Das ist im Vergleich zu einigen mir bekannten und dauerhaft
bewohnten Hütten geradezu großzügig.
sicher, gibt es hier in meiner Nachbarschaft auch, aber das ist kein
Landschaftsschutzgebiet
Inwiefern wird der Landschaftsschutz von der fragwürdigen Statik
und dem mangelhaften Wärmeschutz einer darin seit Jahrzehnten
vorhandenen Hütte tangiert?
Post by Olaf Deters
das heißt, Du würdest ein Formblatt unterschreiben, in dem Du
beurkundest, dass das jeweilige bauwerk den gültigen Vorschriften
entspricht, auch wenn offensichtlich ist, dass es mit Ach und Krach
Standart der 60er ist? - Interessant?
Interessant ist allenfalls, daß den offenbar recht zufriedenen
Bewohnern aus diesen Gründen das Wohn- und Bleiberecht entzogen
zu werden droht und Du ein Rädchen in der Maschinerie bist, die
dieses bewirkt.
Post by Olaf Deters
(Es gibt nur zwei Möglichkeiten. Entweder man tut es oder eben nicht)
Volle Zustimmung. Leider überwiegen jedoch i.d.R. die
gleichermaßen pflichtbewußten wie gedankenlosen Mitmacher. Und
was nachher kommt, geht sie dann nicht mehr an.

Jan.
--
Für Mail bitte "news" durch "selmer" ersetzen.
Olaf Deters
2006-01-24 12:03:06 UTC
Permalink
Am 24 Jan 2006 12:28:00 +0100 schrieb Jan Selmer:

Hallo,
Post by Jan Selmer
Post by Olaf Deters
diversen anderen Leuten die Bauabsicht dort selbst mit modernsten
Gebäuden untersagt hat.
Welche guten Gründe sind das denn - grob umrissen?
Landschaftsschutzgebiete
Post by Jan Selmer
Post by Olaf Deters
Es sind einfach zu viele Gumulken unterwegs, z.B. Bauträger oder sehr
solvente und forschfreche Bauherren, die gerne mal die ein oder andere
Verordnung zum eigenen Vorteil ignorieren.
Natürlich - wenn die Verordnungen nicht nachvollziehbar sind und
deren Einhaltung zum eigenen Nachteil ist.
Das ist oft der Fall.
Post by Jan Selmer
Post by Olaf Deters
Es kann m.E. nicht angehen, dass normalen Bauherren bis zum
geht-nicht-mehr Auflagen gemacht werden und dfas plötzlich für andere
nicht mehr gelten soll. Du scheinst das ja gut zu finden.
Wieso 'plötzlich' und 'nicht mehr soll' - ich dachte die Auflagen
wären weitgehend neu?
Es wurde ein Wochenendhaus, welches im Wald außerhalb des Bebauungsgebietes
liegt, dauerhaft bewohnt. Das gab Ärger, z.B. mit der Abwasserentsorgung.
Man hat dann gesagt "ok, wir nehmen euch in den B-Plan auf
(=Legalisierung), aber ihr müsst im Gegenzug nachweisen, dass eure Kisten
baurechtlich in Ordnung sind". Jetzt kommen die Basteleien ans Tageslicht.
Es handelt sich nicht um Häuser aus den 30 bis 60er Jahren, sondern aus den
70ern.
Post by Jan Selmer
Und wenn die einen (sehr vorsichtig ausgedrückt) mit zumindest
zum Teil fragwürdigen Auflagen konfrontiert werden, ist das doch
noch lange kein Grund, deren bedingungslose Einhaltung von allen
anderen zu fordern.
Dann schaffen wir die Statik und die Wärmeschutznachweise also ab.
Jeder baut wie und wo er will.
Post by Jan Selmer
Inwiefern wird der Landschaftsschutz von der fragwürdigen Statik
und dem mangelhaften Wärmeschutz einer darin seit Jahrzehnten
vorhandenen Hütte tangiert?
gar nicht. Also bauen wir in die Landschaftsschutzgebiete alle möglichen
Hütten, warten etwas und ziehen dann feste ein.
Post by Jan Selmer
Interessant ist allenfalls, daß den offenbar recht zufriedenen
Bewohnern aus diesen Gründen das Wohn- und Bleiberecht entzogen
zu werden droht und Du ein Rädchen in der Maschinerie bist, die
dieses bewirkt.
So schlimm wird es schon nicht kommen.

Gruß
Olaf
Jan Selmer
2006-01-25 09:48:00 UTC
Permalink
Post by Olaf Deters
Post by Jan Selmer
Natürlich - wenn die Verordnungen nicht nachvollziehbar sind und
deren Einhaltung zum eigenen Nachteil ist.
Das ist oft der Fall.
Und was folgern wir daraus?
Post by Olaf Deters
Post by Jan Selmer
Und wenn die einen (sehr vorsichtig ausgedrückt) mit zumindest
zum Teil fragwürdigen Auflagen konfrontiert werden, ist das doch
noch lange kein Grund, deren bedingungslose Einhaltung von allen
anderen zu fordern.
Dann schaffen wir die Statik und die Wärmeschutznachweise also ab.
Jeder baut wie und wo er will.
Nun, Du schriebst doch selber: "Nicht das ich den
Wärmeschutzschwachsinn für gut heiße, bestimmt nicht,..."
Post by Olaf Deters
Post by Jan Selmer
Inwiefern wird der Landschaftsschutz von der fragwürdigen Statik
und dem mangelhaften Wärmeschutz einer darin seit Jahrzehnten
vorhandenen Hütte tangiert?
gar nicht.
Du führtest aber eben dies als Argument an.
Post by Olaf Deters
Also bauen wir in die Landschaftsschutzgebiete alle möglichen
Hütten, warten etwas und ziehen dann feste ein.
Darum geht es im konkreten Fall nicht, schließlich steht die
Hütte ja schon so um die 40 Jahre.
Post by Olaf Deters
Post by Jan Selmer
Interessant ist allenfalls, daß den offenbar recht zufriedenen
Bewohnern aus diesen Gründen das Wohn- und Bleiberecht entzogen
zu werden droht und Du ein Rädchen in der Maschinerie bist, die
dieses bewirkt.
So schlimm wird es schon nicht kommen.
Was für Konsequenzen sind denn zu erwarten?

Jan.

Tobias Knittel
2006-01-24 10:15:14 UTC
Permalink
Post by Olaf Deters
Habe gerade so einen Fall. Da wohnt ein liebes altes Ehepaar in einem ganz
kleinen und bescheidenen EFH im Wald am Teich. Wirklich klein, hat was
hexenhausähnliches. Seher sauber, aber wirklich klein.
Nunmehr ist die Kiste in den B-Plan gekommen, das war irgendwie
erforderlich. Die Auflage lautet: Nachweis der Standsicherheit und des
Wärmeschutzes.
Da komme ich ins Spiel.Der Ortstermin ergab (soweit einsehbar)
Sparren 10/10-80 mit Wärmedämmung 100mm - Außenwände 30cm irgendwas,
vermutlich 20mm Luftschicht oder so. Statische Konstruktionen ansonsten
nicht erkennbar. Die Kiste steht seit 30 Jahren.
Ich müsste nur ein Formblatt ausfüllen, dass alles in Ordnung ist und alles
wäre gut. Aber das Formblatt beinhaltet: Es entspricht alles den gültigen
Vorschriften. Und nun? - Große Gewissensfrage
Auf der andere Seite liegt das Häuschen extrem idyllisch im Wald, weitab er
Zivilisation, dennoch angrenzend an ein Heidedorf mit extremer Wohngüte.
Ganz teures Pflaster.
Ich weiß nich nicht was ich damit mache
Schick das Formular mir. Ich unterschreibe es gratis.

Gruß

Tobias
Olaf Deters
2006-01-24 10:45:25 UTC
Permalink
Moin,
Post by Tobias Knittel
Schick das Formular mir. Ich unterschreibe es gratis.
https://pdf.form-solutions.net/servlet/com.burg.pdf.FillServlet?sid=Z9ZmT9dvqtT4jqVCJ4MMDx4qJNc1p7KC&z=f.pdf

(ich hoffe, der Link geht)

Erkläre mal, wie Du darstellen kannst, dass das Haus dem öffentlichen
Baurecht entspricht.

Man kann sicherliches vieles blind unterschreiben, nur stehe ich auf dem
Standpunkt, dass es sich im Streitfalle nachträglich nachweisen lassen
muss. Oder anders, warum soll ich mir eine Haftung ans Bein binden für
Dinge die ich nicht geplant habe. Der eine baut ohne Planung einfach so und
sagt dann ".. hier ist der Kram, bitte übernehme Du die Haftung dafür, aber
Geld gibt es nicht..". Da stimmt doch was nicht.

Gruß
Olaf
Tobias Knittel
2006-01-24 11:19:36 UTC
Permalink
Hi Olaf,
Post by Olaf Deters
https://pdf.form-solutions.net/servlet/com.burg.pdf.FillServlet?sid=Z9ZmT9dvqtT4jqVCJ4MMDx4qJNc1p7KC&z=f.pdf
nun ja, ich bin ja bei euch nicht mal
vorlageberechtigt, sehe ich gerade :-(

Zwar bei den Franzmännern, aber nicht im
eigenen Land ... uhh, ähh, EU nennt sich das.
Post by Olaf Deters
Erkläre mal, wie Du darstellen kannst, dass das Haus dem öffentlichen
Baurecht entspricht.
Es entspräche hier dem öffentliche Baurecht, da
es Bestandschutz genießt.
Post by Olaf Deters
Man kann sicherliches vieles blind unterschreiben, nur stehe ich auf dem
Standpunkt, dass es sich im Streitfalle nachträglich nachweisen lassen
muss. Oder anders, warum soll ich mir eine Haftung ans Bein binden für
Dinge die ich nicht geplant habe. Der eine baut ohne Planung einfach so und
sagt dann ".. hier ist der Kram, bitte übernehme Du die Haftung dafür, aber
Geld gibt es nicht..". Da stimmt doch was nicht.
Ich weiß ja nicht, was bei euch für
Zustände herrschen, und das im "liberalen" Norden.
Ich dachte immer,der Süden sei konservativ und
obrigkeitgläubig :-)

Um was gehts?

Zwei alte Leute wohnen in einer Hütte.

Erst kommt der Mensch, dann das Gesetz.
Und solche Gesetze, die den armen Leutchen
ohne Sinn und Verstand das Leben schwer machen,
boykottiert man, weil zuerst der Mensch kommt,
dann das Gesetz.

Gruß

Tobias
Olaf Deters
2006-01-24 11:49:54 UTC
Permalink
Am Tue, 24 Jan 2006 12:19:36 +0100 schrieb Tobias Knittel:

Hallo,
Post by Tobias Knittel
Post by Olaf Deters
https://pdf.form-solutions.net/servlet/com.burg.pdf.FillServlet?sid=Z9ZmT9dvqtT4jqVCJ4MMDx4qJNc1p7KC&z=f.pdf
nun ja, ich bin ja bei euch nicht mal
vorlageberechtigt, sehe ich gerade :-(
nee, dazu muss man eingetragen sein.
Post by Tobias Knittel
Zwar bei den Franzmännern, aber nicht im
eigenen Land ... uhh, ähh, EU nennt sich das.
es gibt Bundesländer die noch schlimmer sind. In Schleswig-Holstein z.B.
musst Du richtig was nachweisen, damit Dun in die Kammer aufgenommen wirst.
Post by Tobias Knittel
Es entspräche hier dem öffentliche Baurecht, da
es Bestandschutz genießt.
Darauf könnte man sich zurückzuiehen, ja, allerdings könnte das ein dünnes
Eis sein.
Post by Tobias Knittel
Ich weiß ja nicht, was bei euch für
Zustände herrschen, und das im "liberalen" Norden.
Ich dachte immer,der Süden sei konservativ und
obrigkeitgläubig :-)
Das hat m.E. nichts mit Obrigkeitshörigkeit oder gar Deutschtümelei und
Gleichschritt zu tun. Es geht nach meinem Verständnis darum den
rücksichtsloses und sehr auf den eigenen Vorteil bedachten Mitmenschen
Schwierigkeiten zu machen und das finde ich gut.
Post by Tobias Knittel
Zwei alte Leute wohnen in einer Hütte.
die sie selber über die Jahre unter Missachtung jeglichen Baurechtes
bewohnt und ausgebaut haben. Sie leiden also unter den Folgen ihrer eigenen
Aktivitäten. Kein Fremdverschulden, sie sind Opfer ihrer selbst.
Post by Tobias Knittel
Erst kommt der Mensch, dann das Gesetz.
Und solche Gesetze, die den armen Leutchen
ohne Sinn und Verstand das Leben schwer machen,
boykottiert man, weil zuerst der Mensch kommt,
dann das Gesetz.
Ja, solange sie ohne eigenen Zutun in diese Situationen gekommen sind.
Die Realität sieht bei genauerer Betrachtung oft so aus, dass diese armen
Leutchen aus Ersparnisgründen auf Architekten (also Dich) verzichten, genau
Du ihnen später dann aber noch (möglichst zu Nulltarif) aus der Patsche
helfen sollst und die Haftung für das übernehmen sollst, was sie verzapft
haben. Sorry, aber da ist bei mir das Verständnis vorbei.

Gruß
Olaf
Steffen Stein
2006-01-24 10:47:28 UTC
Permalink
...Ich schon, denn es kann
m.E. nicht engehen, dass normale Wohngebäude für teuer Geld wärmegeschützt
werden und andere in irgendwelchen Datschen hausen und sich einen kichern.
Nicht das ich den Wärmeschutzschwachsinn für gut heiße, bestimmt nicht,
aber gleiches Recht für alle. Sich hintenrum um die Verordnungen
schleichen, dass kann auch nicht angehen.
Ein selbstgenutztes EFH muss IMHO nicht nachträglich an die aktuellen
Wärmeschutz-und-was-weiss-ich-Vorschriften angepasst werden, so lange
kein erheblicher Umbau etc. stattfindet. Das gilt auch für reguläre
Bauten.
... Die Auflage lautet: Nachweis der Standsicherheit und des
Wärmeschutzes.
Da komme ich ins Spiel.Der Ortstermin ergab (soweit einsehbar)
Sparren 10/10-80 mit Wärmedämmung 100mm - Außenwände 30cm irgendwas,
vermutlich 20mm Luftschicht oder so. Statische Konstruktionen ansonsten
nicht erkennbar. Die Kiste steht seit 30 Jahren.
Wie schon erwähnt wurde: das sieht doch gut aus, selbst Hütten aus
den frühen 1990er Jahren sind oft nicht besser... (nagut die Sparren
sind etwas mickrig, aber sonst?)
Ich müsste nur ein Formblatt ausfüllen, dass alles in Ordnung ist und alles
wäre gut. Aber das Formblatt beinhaltet: Es entspricht alles den gültigen
Vorschriften. Und nun? - Große Gewissensfrage
welche gültigen Vorschriften sind gemeint? Die die für einen Neubau
gelten oder die die für ein Gebäude im Bestand gelten oder sind gar
die Vorschriften gemeint die zum Zeitpunt der Erstellung galten?

Gruss Steffen
Olaf Deters
2006-01-24 12:08:18 UTC
Permalink
Am 24 Jan 2006 02:47:28 -0800 schrieb Steffen Stein:

Hallo,
Post by Steffen Stein
welche gültigen Vorschriften sind gemeint? Die die für einen Neubau
gelten oder die die für ein Gebäude im Bestand gelten oder sind gar
die Vorschriften gemeint die zum Zeitpunt der Erstellung galten?
das ist die Preisfrage.

Üblicherweise die, die zum Zeitpunkt des Bauantrages gültig waren. Da es
nie einen gab und dieser erst jetzt nachgeholt wird, sind es per se die
heutigen.

Die Situation ist ja, dass die Herren vom Bauamt das Bauvorhaben gar nicht
kennen. Es wird quasi behandelt wie ein Neubau in einem neuen Baugebiet.
Dieses Baugebiet wurde geschaffen durch Aufnahme der Flächen in den B-Plan.
So, jetzt sind das also Neubauten mit entsprechend den heutigen
Vorschriften.
Jeder weiß natürlich, dass sich das anders verhält, aber dieses Wissen
würde im Falle eines Falles nicht existieren. Da gilt nur das was
geschrieben steht.

Die Unsinnigkeit ist mir schon klar und ich zweifele das gar nicht an. Aber
dann bitte sehr soll das Bauamt von der Einforderung des Formulares
absehen. Tun sie aber nicht.

Gruß
Olaf
Steffen Stein
2006-01-24 12:54:16 UTC
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Post by Olaf Deters
Hallo,
Post by Steffen Stein
welche gültigen Vorschriften sind gemeint? Die die für einen Neubau
gelten oder die die für ein Gebäude im Bestand gelten oder sind gar
die Vorschriften gemeint die zum Zeitpunt der Erstellung galten?
das ist die Preisfrage.
Üblicherweise die, die zum Zeitpunkt des Bauantrages gültig waren. Da es
nie einen gab und dieser erst jetzt nachgeholt wird, sind es per se die
heutigen.
...
Die Unsinnigkeit ist mir schon klar und ich zweifele das gar nicht an. Aber
dann bitte sehr soll das Bauamt von der Einforderung des Formulares
absehen. Tun sie aber nicht.
nagut, wenn Du das so siehst (und ich verstehe das durchaus, würde ich
warscheinlich auch tun), dann kannst Du nur die Unterschrift unter das
Papier ablehnen oder den Leutchen sagen sie können wiederkommen wenn
das Gebäude nach den zum Antragszeitpunkt (also heute) geltenden
Regeln nachweisbar ist bzw. wenn nachgebessert wird.

Gruss Steffen
Walter
2006-01-24 13:35:50 UTC
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Post by Olaf Deters
Die Leute haben nach und nach ihre Wochenendhäuser
zum Lebensmittelpunkt gemacht und sukzessive nach Heimwerkerart erweitert.
Du meinst die Campingplätze bei denen irgendwann die Wohnwagen
unterkellert sind? :-)

Am Ammersee sübdlich von München wird demnächst trotz Aufstand und
Geschrei ein per Salamitaktik schwarz am Ufer entlang gewucherter
Campingplatz geräumt. Zwar mit Schonfrist, aber endgültig.
Finde ich auch OK, denn m.E. sollte der Grundsatz "gleiches Recht für
alle" und nicht "Frechheit siegt" gelten. Wenn das dort nachträglich
genehmigt würde, sollte das jeder dürfen und alle Seeufer wären
schlagartig vollgebaut.
Post by Olaf Deters
Ich müsste nur ein Formblatt ausfüllen, dass alles in Ordnung ist und alles
wäre gut. Aber das Formblatt beinhaltet: Es entspricht alles den gültigen
Vorschriften. Und nun? - Große Gewissensfrage
Wär mir zu gefährlich. Du hast mit den beiden sicher ein gutes
Einvernehmen.
Aber nächstes Jahr verkaufen sie die Bude mit deinem Blatt als Statik-
und Wärmeschutznachweis im Notarvertrag. Nein danke.


Walter
Olaf Deters
2006-01-24 13:59:28 UTC
Permalink
Am 24 Jan 2006 05:35:50 -0800 schrieb Walter:

Hallo,
Post by Walter
Du meinst die Campingplätze bei denen irgendwann die Wohnwagen
unterkellert sind? :-)
waren zwar eher Gartenlauben, aber die quollen über die Jahre auf und
bekamen Kinder. Zuerst Geräteschuppen, aber auch die beheizte und bewohnte
man nach und nach. Es nahm seinen Ursprung wohl in den 60ern und heute geht
die Generation in Rente und plant den Ruhestandssitz im ehemaligen
Gartenhäuschen zu verbringen.
Post by Walter
Finde ich auch OK, denn m.E. sollte der Grundsatz "gleiches Recht für
alle" und nicht "Frechheit siegt" gelten. Wenn das dort nachträglich
genehmigt würde, sollte das jeder dürfen und alle Seeufer wären
schlagartig vollgebaut.
Das ist der Punkt und andere sollen dafür den Kopf hinhalten.
Post by Walter
Aber nächstes Jahr verkaufen sie die Bude mit deinem Blatt als Statik-
und Wärmeschutznachweis im Notarvertrag. Nein danke.
Jou, so kann das kommen. Was ich mit meinen direkten Auftraggeber abkaspere
interessiert einen möglichen Nachkäufer nämlich kein Stück mehr. Ganz im
Gegenteil, windige Typen nutzen solche Besonderheiten sogar um nachträglich
eine Preiskorrektur zu erzwingen (aufzeigen verdeckter Mängel bzw.
Planungsfehler und so weiter). Das wird ganz schnell ganz interessant.

Gruß
Olaf
Floy
2006-01-24 14:51:08 UTC
Permalink
Vielen Dank alle zusammen, hab jetzt mal ein paar Eindrücke gewonnen.
Aber wie eine Dauerwohnnutzung gemessen oder beurteilt wird, kann ich
mir immer noch nicht vorstellen.

Ist 3 mal pro Woche übernachten zuviel, oder 5 mal, oder reicht es,
wenn ich mir die Post und Zeitung irgendwo anders hinschicken lasse.
Reicht es, wenn ich einen 1. Wohnsitz in der benachbarten Stadt
vorweisen kann etc.?
Steffen Stein
2006-01-25 07:06:24 UTC
Permalink
Post by Floy
Vielen Dank alle zusammen, hab jetzt mal ein paar Eindrücke gewonnen.
Aber wie eine Dauerwohnnutzung gemessen oder beurteilt wird, kann ich
mir immer noch nicht vorstellen.
Ist 3 mal pro Woche übernachten zuviel, oder 5 mal, oder reicht es,
wenn ich mir die Post und Zeitung irgendwo anders hinschicken lasse.
Reicht es, wenn ich einen 1. Wohnsitz in der benachbarten Stadt
vorweisen kann etc.?
Das ist wohl eher eine Frage für eine Rechts-NG, ich leite mal um.

Steffen

x-post und followup-to: de.soc.recht.wohnen
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