joerg
2004-02-05 12:28:23 UTC
Hallo,
ich habe eine Frage zum Schmalseiteprivileg (nennt sich in
Niedersachsen so).
Dieses besagt das Gebäude die kleiner als 17 m sind an zwei Seiten nur
die halbe Höhe (mind. aber 3m) Grenzabstand halten müssen.
Meine Frage: Hat man bei einem real geteilten Grundstück, auf das man
ein Doppelhaus baut (Gebäudetrennfuge = Grunstücksgrenze) in der Mitte
des Gebäudes schon ein Privileg für jedes Grunstück verbraucht, und
hat somit nur noch eins pro Hälfte übrig ?
Besten Dank für alle Infos
ich habe eine Frage zum Schmalseiteprivileg (nennt sich in
Niedersachsen so).
Dieses besagt das Gebäude die kleiner als 17 m sind an zwei Seiten nur
die halbe Höhe (mind. aber 3m) Grenzabstand halten müssen.
Meine Frage: Hat man bei einem real geteilten Grundstück, auf das man
ein Doppelhaus baut (Gebäudetrennfuge = Grunstücksgrenze) in der Mitte
des Gebäudes schon ein Privileg für jedes Grunstück verbraucht, und
hat somit nur noch eins pro Hälfte übrig ?
Besten Dank für alle Infos