Discussion:
Schmalseitenprivileg
(zu alt für eine Antwort)
joerg
2004-02-05 12:28:23 UTC
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Hallo,

ich habe eine Frage zum Schmalseiteprivileg (nennt sich in
Niedersachsen so).
Dieses besagt das Gebäude die kleiner als 17 m sind an zwei Seiten nur
die halbe Höhe (mind. aber 3m) Grenzabstand halten müssen.
Meine Frage: Hat man bei einem real geteilten Grundstück, auf das man
ein Doppelhaus baut (Gebäudetrennfuge = Grunstücksgrenze) in der Mitte
des Gebäudes schon ein Privileg für jedes Grunstück verbraucht, und
hat somit nur noch eins pro Hälfte übrig ?

Besten Dank für alle Infos
Helmuth Bachmann
2004-02-05 16:18:33 UTC
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Post by joerg
Hallo,
ich habe eine Frage zum Schmalseiteprivileg (nennt sich in
Niedersachsen so).
Dieses besagt das Gebäude die kleiner als 17 m sind an zwei Seiten nur
die halbe Höhe (mind. aber 3m) Grenzabstand halten müssen.
Meine Frage: Hat man bei einem real geteilten Grundstück, auf das man
ein Doppelhaus baut (Gebäudetrennfuge = Grunstücksgrenze) in der Mitte
des Gebäudes schon ein Privileg für jedes Grunstück verbraucht, und
hat somit nur noch eins pro Hälfte übrig ?
Wo verläuft den die Grenze? Steht das Gebäude an der Grenze?

(2) Ist ein Gebäude ohne Abstand an eine Grenze gebaut, so darf sein Abstand
nur noch gegenüber

einer weiteren Grenze nach Absatz 1 verringert werden. Ist ein Gebäude ohne
Abstand an zwei Grenzen

gebaut, so darf sein Abstand gegenüber keiner weiteren Grenze mehr nach
Absatz 1 verringert

werden. Soweit ein Gebäude auf eine Länge von weniger als 17 m an eine
Grenze gebaut ist, brauchen

Teile des Gebäudes, die nicht an diese Grenze gebaut werden, innerhalb des
Grenzabschnitts

von 17 m nur den Abstand nach Absatz 1 zu halten.
joerg
2004-02-06 07:58:00 UTC
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Hallo,
Post by Helmuth Bachmann
Wo verläuft den die Grenze? Steht das Gebäude an der Grenze?
Eine Grundstücksgrenze verläuft durch das Doppelhaus
(Gebäudetrennfuge).
Post by Helmuth Bachmann
(2) Ist ein Gebäude ohne Abstand an eine Grenze gebaut, so darf sein Abstand
nur noch gegenüber einer weiteren Grenze nach Absatz 1 verringert werden.
Heißt ohne Abstand das man genau auf die Grenze gebaut hat, wie bei
einem real geteilten Doppelhaus, in der Mitte des Gebäudes, üblich?



Ist ein Gebäude ohneAbstand an zwei Grenzen gebaut, so darf sein
Abstand gegenüber keiner weiteren Grenze mehr nach
Post by Helmuth Bachmann
Absatz 1 verringert
werden. Soweit ein Gebäude auf eine Länge von weniger als 17 m an eine
Grenze gebaut ist, brauchen
Teile des Gebäudes, die nicht an diese Grenze gebaut werden, innerhalb des
Grenzabschnitts
von 17 m nur den Abstand nach Absatz 1 zu halten.
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