Discussion:
Bauleiter und Handwerker und sogenannte Provisionen
(zu alt für eine Antwort)
Dieter Hanisch
2006-04-06 02:57:03 UTC
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Hallo Fachleute,
das posting ist lang geworden, obwohl ich mich um Kürze bemüht habe.


Folgendes Problem:
In einer Wohnanlage (32 Wohneinheiten) sollen auf Beschluß der Eigen-
tümerversammlung große Fensterelemente erneuert werden. Bei einer
anderen Renovierungsaktion vor einiger Zeit gab es extrem viel
Ärger, bei der wir Eigentümer schließlich den Kürzeren zogen, weil
alle beteiligten Firmen die Sache ausgesessen haben.

Darum haben einige Eigentümer, darunter auch ich, diesmal gefordert,
daß wir einen Bauleiter beauftragen, der die Angelegenheit von
Anfang bis Ende professionell betreut. Er soll vom Erstellen einer
Ausschreibung über die Auswahl der Lieferanten und Handwerksfirmen
bis zur Überwachung beim Einbau der Fensterelemente für uns tätig sein.

Das Auftragsvolumen wird etwa im Bereich 150.000 bis 200.000 Euro
liegen. Die Firmen, die beschäftigt werden sind Fensterhersteller,
Zimmerer oder Tischler und evtl. Mauerer. Vielleicht noch weitere, das
kann ich nicht beurteilen.

Ein Nachbar hat sich bereiterklärt, ein Lastenheft zu erstellen, in
dem grob festgelegt ist, was wir von dem Bauleiter erwarten. Dies soll
einerseits Klarheit verschaffen und andererseits dem Bauleiter bei der
Angabe seines Angebots an die Eigentümergemeinschaft helfen. Wir wollen
von mindestens drei möglichen Bauleitern Angebote einholen.


Soweit so gut, Zum Inhalt des Lastenheftes habe ich auch einige Punkte
beigesteuert und zu einem davon ist mein Nachbar mit mir uneins:


Ich möchte im Lastenheft festlegen, daß es unzulässig ist, daß unter den
beteiligten Firmen (Hausverwaltung/Bauleiter/Hersteller/Handwerker)
irgendwelche Art von "Provisionen" gezahlt und angenommen werden.

Das ist mir nicht aus Jux und Dollerei eingefallen, sondern die oben
erwähnte Pleite roch erheblich nach solchen Geschäftchen.

Um es klar zu stellen: Der Bauleiter soll nicht dafür haften, daß die an-
deren miteinander so etwas machen -die werden in den Verträgen ebenfalls
dazu verpflichtet- sondern es gilt für ihn. Er soll keine Provision (die ich
eher Schmiergeld nennen würde) annehmen und er soll auch keine zahlen.

Ich will dem Bauleiter nicht sein Einkommen streitig machen. Ganz im
Gegenteil soll er ordentlich bezahlt werden für gute Arbeit. Aber ich
möchte verhindern, daß folgender Albtraum wahr wird:
# Bauleiter erhält den Auftrag
# Bauleiter klappert Handwerker und Lieferanten ab
# Bauleiter "Ich hab nen nnn-tausender Auftrag, was fällt für mich ab?"

Wenn er dann später mit Lieferanten und Handwerkern in *unserem* Sinne auch
mal eine deutliche Sprache sprechen muß, wenn Termine oder Qualität nicht
stimmen, wird er sich wohl kaum zu Wort melden und wir sind wieder die
Dummen.


Gleiches gilt für Hersteller und Zimmerer. Ich möchte nicht, daß der
Tischler, wenn er merkt, daß er zu wenig Leute hat, dem Hersteller eine
Provision dafür zahlt, daß dessen Auslieferungsfahrer die Fenster mal
schnell "reinwuppen".
Kann ja sein, daß die es können, aber wofür zahlen wir dann eine Fachfirma?

Und auch hier zur Klarstellung: Auch die Handwerker und Lieferanten sollen
ordentlich bezahlt werden, es geht nicht um "Geiz ist geil", sondern darum,
daß jeder *seine* Arbeit, für die wir ihn bezahlen, auch ordentlich macht.

----

Mein Nachbar ist dagegen, so etwas vorzugeben und begründet dies damit, wir
würden unter der Bedingung keinen Bauleiter finden.

----

Ich kann das nicht glauben. Leben wir in einem Bachschich-Land?
In meinem Arbeitsbereich sind solche Vertragsklauseln bei an der
Tagesordnung. Und alle können damit leben. Wie es im Baubereich
aussieht und ob die Verhältnisse da ganz anders sind, kann ich aber
nicht beurteilen.


Gibt es überhaupt in so einem Fall wie hier mit den Fenstern nachvoll-
ziehbare Gründe für Provisionen? Ich sehe keine. Was meint Ihr zu der
Angelegenheit? Wenn ich mit meiner Einstellung schief liege, dann nur raus
mit gegenteiligen Ansichten. Es geht mir nicht darum, Recht zu haben.


Vielen Dank schon mal für alle Antworten und vielleicht auch Ideen, was man
besser machen könnte in dem beschriebenen Fall.

Dieter
Christoph. Hensel
2006-04-06 04:57:39 UTC
Permalink
Post by Dieter Hanisch
Gleiches gilt für Hersteller und Zimmerer. Ich möchte nicht, daß der
Tischler, wenn er merkt, daß er zu wenig Leute hat, dem Hersteller
eine Provision dafür zahlt, daß dessen Auslieferungsfahrer die
Fenster mal schnell "reinwuppen".
Kann ja sein, daß die es können, aber wofür zahlen wir dann eine Fachfirma?
Ah ja und fürs Vertragen braucht es einen Fachmann? Das kann nicht der
Helfer der Spedition machen? Schon mal drauf gekommen, das Firmen auch
das Vertragen bei Lieferung mit anbieten?
Ich glaube Du schießt hier gewaltig über das Ziel hinaus. Lasst euch
lieber von jedem Betrieb bestätigen das Tarif gezahlt wird und lasst den
Bauleiter jeden Tag die Arbeitspapiere kontrollieren, damit keine
Schwarzarbeiter bei sind.
Vor allen nehmt wirklich nur Fachfirmen, am besten Innungsbestriebe,
keine Ich-AG's/ Hausmeisterdienste/ Holz-und Bautenschützer. Sind zwar
teurer, aber geiz is beim Bauen nun wirklich nicht geil.

Gruß
Christoph
--
Gustav Kitzel GmbH & Co
Elektroanlagen/ Haustechnik
Feuerbachstr. 4-6
12163 Berlin
Tel: +4930 772 70 00
Fax: +4930 772 30 44
Dieter Hanisch
2006-04-08 00:38:38 UTC
Permalink
Post by Christoph. Hensel
Post by Dieter Hanisch
Gleiches gilt für Hersteller und Zimmerer. Ich möchte nicht, daß der
Tischler, wenn er merkt, daß er zu wenig Leute hat, dem Hersteller
eine Provision dafür zahlt, daß dessen Auslieferungsfahrer die
Fenster mal schnell "reinwuppen".
Kann ja sein, daß die es können, aber wofür zahlen wir dann eine Fachfirma?
Ah ja und fürs Vertragen braucht es einen Fachmann? Das kann nicht der
Helfer der Spedition machen? Schon mal drauf gekommen, das Firmen auch
das Vertragen bei Lieferung mit anbieten?
Verzeih meine Unkenntnis, ist mit Vertragen der Einbau gemeint?

Was ich oben schrieb, ist ein *Beispiel*. Wenn also der Bauleiter es für
sinnvoll hält, einen Fachbetrieb zu beauftragen (im Beispiel den Tischler
für den Einbau der Fenster) und stattdessen *andere* die Arbeit machen,
kann es Nachteile für uns geben. Wir wollen aber dafür, daß wir den
vollen Preis zahlen, auch korrekte Arbeit.

Oder mal ganz pauschalisiert: Wenn eine Fachfirma für eine bestimmte
Facharbeit beauftragt wird, aber es nachher andere machen, die weniger
geübt oder schlechter ausgebildet sind, ist doch irgendetwas nicht in
Ordnung, oder?
Post by Christoph. Hensel
Vor allen nehmt wirklich nur Fachfirmen, am besten Innungsbestriebe,
keine Ich-AG's/ Hausmeisterdienste/ Holz-und Bautenschützer. Sind zwar
teurer, aber geiz is beim Bauen nun wirklich nicht geil.
Ich schrieb ja auch in meinem ersten Posting, daß wir ausdrücklich nicht
auf "Geiz ist geil" abfahren. Erstens grundsätzlich nicht und in diesem
Fall sogar 150%ig nicht, weil es hier um einen wesentlichen Bestandteil
der Wohnungen geht, also keinen kurzlebigen Verbrauchsartikel.

Viele Grüße
Dieter
Christoph. Hensel
2006-04-10 04:30:38 UTC
Permalink
Post by Dieter Hanisch
Post by Christoph. Hensel
Post by Dieter Hanisch
Gleiches gilt für Hersteller und Zimmerer. Ich möchte nicht, daß der
Tischler, wenn er merkt, daß er zu wenig Leute hat, dem Hersteller
eine Provision dafür zahlt, daß dessen Auslieferungsfahrer die
Fenster mal schnell "reinwuppen".
Kann ja sein, daß die es können, aber wofür zahlen wir dann eine Fachfirma?
Ah ja und fürs Vertragen braucht es einen Fachmann? Das kann nicht
der Helfer der Spedition machen? Schon mal drauf gekommen, das
Firmen auch das Vertragen bei Lieferung mit anbieten?
Verzeih meine Unkenntnis, ist mit Vertragen der Einbau gemeint?
Du hast geschrieben: Fenster mal schnell "reinwuppen" Das war für mich
die Fenster vom Laster in die Wohnung tragen.
Post by Dieter Hanisch
Was ich oben schrieb, ist ein *Beispiel*. Wenn also der Bauleiter es
für sinnvoll hält, einen Fachbetrieb zu beauftragen (im Beispiel den
Tischler für den Einbau der Fenster) und stattdessen *andere* die
Arbeit machen, kann es Nachteile für uns geben. Wir wollen aber
dafür, daß wir den vollen Preis zahlen, auch korrekte Arbeit.
Logisch und völlig verständlich
Post by Dieter Hanisch
Oder mal ganz pauschalisiert: Wenn eine Fachfirma für eine bestimmte
Facharbeit beauftragt wird, aber es nachher andere machen, die weniger
geübt oder schlechter ausgebildet sind, ist doch irgendetwas nicht in
Ordnung, oder?
Allerdings
Post by Dieter Hanisch
Post by Christoph. Hensel
Vor allen nehmt wirklich nur Fachfirmen, am besten Innungsbestriebe,
keine Ich-AG's/ Hausmeisterdienste/ Holz-und Bautenschützer. Sind
zwar teurer, aber geiz is beim Bauen nun wirklich nicht geil.
Ich schrieb ja auch in meinem ersten Posting, daß wir ausdrücklich
nicht auf "Geiz ist geil" abfahren. Erstens grundsätzlich nicht und
in diesem Fall sogar 150%ig nicht, weil es hier um einen wesentlichen
Bestandteil der Wohnungen geht, also keinen kurzlebigen
Verbrauchsartikel.
Na bitte, passt doch.
Gruß
Christoph
Olav Kröger
2006-04-06 09:15:32 UTC
Permalink
Am Thu, 06 Apr 2006 03:57:03 +0100 schrieb Dieter Hanisch:

[Renovierungsbedarf Eigentümergemeinschaft]
Post by Dieter Hanisch
Darum haben einige Eigentümer, darunter auch ich, diesmal gefordert,
daß wir einen Bauleiter beauftragen, der die Angelegenheit von
Anfang bis Ende professionell betreut. Er soll vom Erstellen einer
Ausschreibung über die Auswahl der Lieferanten und Handwerksfirmen
bis zur Überwachung beim Einbau der Fensterelemente für uns tätig sein.
Ist das denn unter anderem nicht *die Aufgabe* einer Hausverwaltung?

Wenn die Hausverwaltung vorher in deinen/eueren Augen unsauber
gearbeitet hat oder sogar gemauschelt, dann schmeißt sie halt raus. Oder
habt hier einen unauflöslichen geknebelten Vertrag mit der
Hausverwaltung ;-)

Ciao Olav
Adrian Herrmann
2006-04-06 09:41:46 UTC
Permalink
Post by Olav Kröger
Ist das denn unter anderem nicht *die Aufgabe* einer Hausverwaltung?
Nein, eine Hausverwaltung steuert vielleicht kleinere Reperaturen, keine
umfangreichen Sanierungen. Es kann sein, daß es Hausverwalter gibt die das
mitmachen, besser gesagt sich aus diesem Fenster lehnen. Dort ist man selten
in der Lage die Leistungen fachlich richtig auszuschreiben und entsprechend
zu beaufsichtigen.

Gruß
Adrian
Dieter Hanisch
2006-04-08 00:38:40 UTC
Permalink
Post by Adrian Herrmann
Post by Olav Kröger
Ist das denn unter anderem nicht *die Aufgabe* einer Hausverwaltung?
Nein, eine Hausverwaltung steuert vielleicht kleinere Reperaturen, keine
umfangreichen Sanierungen. Es kann sein, daß es Hausverwalter gibt die das
mitmachen, besser gesagt sich aus diesem Fenster lehnen. Dort ist man selten
in der Lage die Leistungen fachlich richtig auszuschreiben und entsprechend
zu beaufsichtigen.
Gruß
Adrian
Siehe mein reply auf das Posting von Olav

In unserem Fall kann man "nicht in der Lage" glattweg durch "nicht Willens"
ersetzen.

Dieter
Dieter Hanisch
2006-04-08 00:38:39 UTC
Permalink
Post by Olav Kröger
[Renovierungsbedarf Eigentümergemeinschaft]
Post by Dieter Hanisch
Darum haben einige Eigentümer, darunter auch ich, diesmal gefordert,
daß wir einen Bauleiter beauftragen, der die Angelegenheit von
Anfang bis Ende professionell betreut. Er soll vom Erstellen einer
Ausschreibung über die Auswahl der Lieferanten und Handwerksfirmen
bis zur Überwachung beim Einbau der Fensterelemente für uns tätig sein.
Ist das denn unter anderem nicht *die Aufgabe* einer Hausverwaltung?
Die hat die "Bauleitung" bei dem erlebten Fiasko gegen Extrahonorar
durchgeführt.
Post by Olav Kröger
Wenn die Hausverwaltung vorher in deinen/eueren Augen unsauber
gearbeitet hat oder sogar gemauschelt, dann schmeißt sie halt raus. Oder
habt hier einen unauflöslichen geknebelten Vertrag mit der
Hausverwaltung ;-)
Ja. Was Du hier mit einem smiley gekennzeichnet hast, kommt der Realität
ziemlich nahe. (Realsatire). Ein Teil der Eigentümer ist eingeschüchtert,
ein anderer Teil rafft es nicht und eine Minderheit, die etwas unternehmen
möchte, hat nunmal keine Mehrheit bei Abstimmungen...

Bei der erwähnten Katastrophe kam alles zusammen, was die anderen
Poster hier erwähnten: SubSubSubunternehmer, die Freitagnachmittags
und Samstagvormittags werkelten. Terminverzeug um mehr als 3 Monate,
also mehr als die Hälfte, Frechheiten, Vertröstungen. Lügen, Gedächtnis-
schwund auf Seiten der betroffenen Firmen.

Das Highlight war dann er Rechtsverdreher, den der Hausverwalter schließ-
lich anschleppte und der dem Verwaltungsbeirat (=Eigentümer) erstmal
ordentlich Angst machte. Angeblich hätte man mit wenig Aussicht auf Erfolg
32mal klagen müssen, weil jeder der [gleichartig grob gegen die Baunorm
verstoßende Fall] gesondert hätte verhandelt werden müssen. Angeblich
stand der Hauptauftragnehmer kurz vor der Pleite, so daß sowieso nichts
zu holen sei [komisch, die Firma existiert heute immer noch].

Ein Hammer unter mehreren war dann, daß der Hausverwalter mit dem Finger
auf ein Mitglied des Verwaltungsbeirates [Pensionär, 74 Jahre alt] zeigte
und ihm auf den Kopf zusagte, er sei ja schließlich bei der Bauabnahme
dabei gewesen und trage die Verantwortung und so weiter und so weiter

Ich will mich nicht wieder aufregen. Damals dachte ich, ich muß gleich
k*tzen.

Vielleicht wird nun unser Wunsch nach einem *unabhängigen* und
*fachkundigen* Bauleiter etwas verständlicher.

Viele Grüße
Dieter
Post by Olav Kröger
Ciao Olav
Olav Kröger
2006-04-08 10:21:03 UTC
Permalink
Am Sat, 08 Apr 2006 01:38:39 +0100 schrieb Dieter Hanisch:

[Ärger mit der Hausverwaltung]
Post by Dieter Hanisch
Vielleicht wird nun unser Wunsch nach einem *unabhängigen* und
*fachkundigen* Bauleiter etwas verständlicher.
Verständlich. Und, habt ihr immer noch die gleiche Verwaltung?

Ciao Olav
Adrian Herrmann
2006-04-06 09:51:51 UTC
Permalink
Hallo,

man kann solche Vereinbarungen in den Vertrag mitaufnehmen, ist aber nicht
unbedingt nötig. Wenn ihr die Leistungen nach HOAI vergebt, dann ist das
Aufgabenfeld klar und die Spielregeln auch. Vergeben müßt Ihr ab LP 6 bis 9,
sofern keine Planungen erforderlich sind.

Die LP 9 wird nicht gern genommen, was m.E. nicht seriös ist. Genau da
leidet der Bauleiter wenn er die falschen Firmen nimmt. Das sehe auch die
einschlägigen Kommentare so.

Letztlich wirkt der Bauleiter bei der Vergabe nur mit. Die Entscheidungen
sollten in jedem Fall beim BH (die Eigentümergemeinschaft) bleiben. In eurem
Fall sollte jemand benannt werden der das stellvertretend übernimmt. Das
können auch mehrere sein. Dabei ist sicherzustellen, daß kurzfristige
Entscheidungen herbeigeführt werden können, ohne jedesmal eine Versammlung
einzuberufen.

D.h. bei den Vergabegesprächen sind eure Vertreter mit dabei. Damit jemand
weiß was zu prüfen ist müssen Kostenbudgets, Realisierungszeitrahmen,
Qualitäten u.dgl. vorher feststehen. Damit habt Ihr genug zu tun.

Gruß
Adrian Herrmann
Robert Pflüger
2006-04-06 20:15:08 UTC
Permalink
Hallo
Post by Adrian Herrmann
...
man kann solche Vereinbarungen in den Vertrag mitaufnehmen, ist aber nicht
unbedingt nötig.
Zustimmung.
Post by Adrian Herrmann
Wenn ihr die Leistungen nach HOAI vergebt, dann ist das
Aufgabenfeld klar und die Spielregeln auch. Vergeben müßt Ihr ab LP 6 bis 9,
sofern keine Planungen erforderlich sind.
da muß man wohl schon bei LP 5 anfangen. zumindest Teilweise.

und die Leistungen nach Baustellenverordnung nicht vergessen (sigeko).
Post by Adrian Herrmann
Die LP 9 wird nicht gern genommen, was m.E. nicht seriös ist.
Wenn Leistungsphase 9 nicht angeboten wird ... so wär das ein starkes
Argument gegen diesen Bauleiter.

mfg

Robert
Frank Hartwig
2006-04-07 06:35:20 UTC
Permalink
Post by Robert Pflüger
Hallo
Post by Adrian Herrmann
...
man kann solche Vereinbarungen in den Vertrag mitaufnehmen, ist aber nicht
unbedingt nötig.
Zustimmung.
Dito.
Post by Robert Pflüger
Post by Adrian Herrmann
Wenn ihr die Leistungen nach HOAI vergebt, dann ist das
Aufgabenfeld klar und die Spielregeln auch. Vergeben müßt Ihr ab LP 6 bis 9,
sofern keine Planungen erforderlich sind.
da muß man wohl schon bei LP 5 anfangen. zumindest Teilweise.
und die Leistungen nach Baustellenverordnung nicht vergessen (sigeko).
Stimmt auch.
Post by Robert Pflüger
Post by Adrian Herrmann
Die LP 9 wird nicht gern genommen, was m.E. nicht seriös ist.
Wenn Leistungsphase 9 nicht angeboten wird ... so wär das ein starkes
Argument gegen diesen Bauleiter.
Das sehe ich völlig anders. Wer Leistungsphase 9 in seinem Vertrag
gleich mitanbietet schießt sich haftungsrechtlich selbst ins Knie,
seine Haftung beginnt erst nach Ablauf der Haftung der Handwerker.
Mache ich daher wenn gewünscht ausschließlich mit eigenem Vertrag
nach Ablauf der Arbeiten. Und dann will es eigentlich keiner mehr
haben, da man meint, man könne das selber.


Gruß Frank
Robert Pflüger
2006-04-07 14:29:35 UTC
Permalink
HAllo
Post by Frank Hartwig
...
Das sehe ich völlig anders. Wer Leistungsphase 9 in seinem Vertrag
gleich mitanbietet schießt sich haftungsrechtlich selbst ins Knie,
Zwar sind die Gewährleistungsfristen für den Planer entsprechend länger.

... aber
der Planer soll ja die Interessen des Bauherrn vertreten.
Wer sich noch vor Vertragsabschluß in dieser Weise "outet", daß er sich
bei eigenen Fehlern gegebenenfalls auf den (verkürzten) Ablauf von
Fristen berufen werde, dem würde ich das notwendige Vertrauen nicht
schenken.

Entsprechend der Rechtsprechung muß der Planer den Bauherrn auf seine
eigenen Fehler hinweisen, insbesondere wenn gegen ihn selbst
Regressansprüche geltend gemacht werden können ...
wer die LP 9 von vorn herein außen vor lässt, der wird kaum eigene
Fehler mitteilen.

anders natürlich wenn der Bauherr die LP 9 nach Aufklärung durch den
Planer nicht beauftragen will.

... aber

für gewisse Folgeschäden von mangelhafter Planung betragen die
zivilrechtlichen Verjährungsfristen ohnehin 30 Jahre.
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html Satz (2)

und bei Baugefährdung (Strafrecht) ist der Planer ohnenhin "nie" aus der
Verantwortung.
http://dejure.org/gesetze/StGB/319.html
in Verbindung mit
http://dejure.org/gesetze/StGB/78a.html
z.B. wenn eine Sicherheitsanlage bei der Planung "vergessen" wurde oder
die Ausführung nicht ordentlich überwacht wurde und nach 40 Jahren kommt
es deshalb zu Personenschäden ...

mfg

Robert
Frank Hartwig
2006-04-12 05:54:24 UTC
Permalink
Post by Robert Pflüger
Post by Frank Hartwig
...
Das sehe ich völlig anders. Wer Leistungsphase 9 in seinem Vertrag
gleich mitanbietet schießt sich haftungsrechtlich selbst ins Knie,
Zwar sind die Gewährleistungsfristen für den Planer entsprechend länger.
[...]
... aber
für gewisse Folgeschäden von mangelhafter Planung betragen die
zivilrechtlichen Verjährungsfristen ohnehin 30 Jahre.
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html Satz (2)
und bei Baugefährdung (Strafrecht) ist der Planer ohnenhin "nie" aus der
Verantwortung.
http://dejure.org/gesetze/StGB/319.html
in Verbindung mit
http://dejure.org/gesetze/StGB/78a.html
z.B. wenn eine Sicherheitsanlage bei der Planung "vergessen" wurde oder
die Ausführung nicht ordentlich überwacht wurde und nach 40 Jahren kommt
es deshalb zu Personenschäden ...
Das vorgenannte ist mir durchaus klar, ist jedoch nicht das
überwiegende Problem bei Gewährleistungsansprüchen. Es geht da
mehr um kleineren Pfusch am Bau, bei dem vor Gericht dann gern
Architekt und Bauunternehmer gleichermaßen in die Pflicht
genommen werden. Ist die Gewährleistung des Bauunternehmers dann
um, bin ich alleine dran. Sowas will ich vermeiden.

Ich glaube allerdings nicht, daß diese meine Haltung bereits
Auftraggeber gekostet hat, und bislang war eh' alles graue
Theorie, da es meiner über 20-jährigen Tätigkeit bisher in noch
keinen einzigen Gewährleistungsfall zu gerichtlichen
Auseinandersetzungen kommen mußte.


Gruß Frank
Robert Pflüger
2006-04-12 15:10:06 UTC
Permalink
HAllo,
...
Auftraggeber gekostet hat, und bislang war eh' alles graue Theorie, da
es meiner über 20-jährigen Tätigkeit bisher in noch keinen einzigen
Gewährleistungsfall zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen mußte.
Da Du Deine Arbeit ebenso gewissenhaft erledigst wie ich :-)
ist es um so unverständlicher warum Du die Gewährleistungsfrist mit
"Tricks" verkürzen willst.

mfg

Robert
Frank Hartwig
2006-04-13 12:37:14 UTC
Permalink
Post by Robert Pflüger
Da Du Deine Arbeit ebenso gewissenhaft erledigst wie ich :-)
ist es um so unverständlicher warum Du die Gewährleistungsfrist mit
"Tricks" verkürzen willst.
"Tricks", die in der Form sogar von der Architektenkammer , in
meinem Fall Niedersachsen, empfohlen werden. Und so richtig
einsehen kann ich auch nicht, warum ich in die Gewährleistung
gehen soll, wenn die evtl. Verursacher nicht mehr heranzuziehen sind.

Wie dem auch sei, da wir alle ja so gewissenhaft arbeiten ist
diese Diskussion eigentlich überflüssig.


Gruß Frank

Harald Maedl
2006-04-06 12:41:17 UTC
Permalink
Post by Dieter Hanisch
Ich möchte im Lastenheft festlegen, daß es unzulässig ist, daß unter
den beteiligten Firmen
(Hausverwaltung/Bauleiter/Hersteller/Handwerker) irgendwelche Art von
"Provisionen" gezahlt und angenommen werden.
Das wirst du durch Verträge allein nicht regeln können. Es ist auch
deswegen wenig sinnvoll, weil du es nicht kontrollieren kannst.
Ein bißchen Gück gehört eben auch dazu, dass man einen seriösen
Bauleiter und Baufirmen erwischt.
Im Grunde genommen kann es euch auch egal sein, solange das
Preis-Leistungsverhältnis stimmt. Es habe mir bereits abgewöhnt, an
solch ein Kriterium gesteigerte Ansprüche zu stellen. Deutschland ist
nun mal in dieser Beziehung auf den Stand eines Entwicklungslandes
abgerutscht.

Wie schon beschrieben, ist es wichtig, dass die Vergabeentscheidung bei
euch bleibt. Und da würde ich nicht nur auf den Preis sehen, sondern
auch mal bei interessant scheinenden Firmen Erkundigungen einziehen.
Außerdem würde ich eine Bemusterung durchführen, da es große
Unterschiede bei Fenstern gibt.

Grüße
Harald
Dieter Hanisch
2006-04-08 00:38:36 UTC
Permalink
Post by Harald Maedl
Das wirst du durch Verträge allein nicht regeln können. Es ist auch
deswegen wenig sinnvoll, weil du es nicht kontrollieren kannst.
Ein bißchen Gück gehört eben auch dazu, dass man einen seriösen
Bauleiter und Baufirmen erwischt.
Im Grunde genommen kann es euch auch egal sein, solange das
Preis-Leistungsverhältnis stimmt. Es habe mir bereits abgewöhnt, an
solch ein Kriterium gesteigerte Ansprüche zu stellen. Deutschland ist
nun mal in dieser Beziehung auf den Stand eines Entwicklungslandes
abgerutscht.
Bist Du der Meinung, daß kein Bauleiter ohne Zusatz-Provision zu finden ist?
Post by Harald Maedl
Wie schon beschrieben, ist es wichtig, dass die Vergabeentscheidung bei
euch bleibt.
Die Firmen, zwischen denen wir dann entscheiden können, soll uns ja der
Bauleiter aufgrund seiner Beurteilung vorschlagen. Damit können wir dann
zwischen etwa 3 Firmen pro Arbeits-/Lieferanteil auswählen. Aber die
Vorauswahl hat er getroffen, was ja seine Aufgabe ist.
Post by Harald Maedl
Und da würde ich nicht nur auf den Preis sehen, sondern
auch mal bei interessant scheinenden Firmen Erkundigungen einziehen.
Für die Arbeit wollen wir uns ja gerade einen sachkundigen und unabhängigen
Bauleiter holen. In der Praxis löst sich das "wir" in einer Eigentümerge-
meinschaft sehr schnell auf, wenn es darum geht, Zeit und Mühe zu
investiern.
Post by Harald Maedl
Außerdem würde ich eine Bemusterung durchführen, da es große
Unterschiede bei Fenstern gibt.
Wird ein fachkundiger Bauleiter das nicht in jedem Fall machen?

Viele Grüße
Dieter
Harald Maedl
2006-04-12 11:43:35 UTC
Permalink
Post by Dieter Hanisch
Bist Du der Meinung, daß kein Bauleiter ohne Zusatz-Provision zu finden ist?
Nein, das bin ich nicht. Aber ich bin seit langem desillusioniert. Wenn
Einkäufer mehr oder weniger ungeniert die Hand aufhalten wollen, wenn
Auftragsvergaben bei großen Projekten nur noch mit Schmiere ablaufen
usw...
Ich bin schon der Meinung, dass gerade die Einzelkämpfer vielleicht
noch so etwas wie Moral haben, aber sicher wissen tue ich das nicht. Je
größer das Unternehmen ist, umso größer ist die Gefahr der Kungelei,
schon rein statistisch betrachtet.
Post by Dieter Hanisch
Post by Harald Maedl
Wie schon beschrieben, ist es wichtig, dass die Vergabeentscheidung
bei euch bleibt.
Die Firmen, zwischen denen wir dann entscheiden können, soll uns ja
der Bauleiter aufgrund seiner Beurteilung vorschlagen. Damit können
wir dann zwischen etwa 3 Firmen pro Arbeits-/Lieferanteil auswählen.
Aber die Vorauswahl hat er getroffen, was ja seine Aufgabe ist.
Ja, dann schaut euch die Firmen an. Hört euch ein wenig um. Versucht
neuere Projekte der Firmen in Augenschein zu nehmen.
Post by Dieter Hanisch
Post by Harald Maedl
Und da würde ich nicht nur auf den Preis sehen, sondern
auch mal bei interessant scheinenden Firmen Erkundigungen einziehen.
Für die Arbeit wollen wir uns ja gerade einen sachkundigen und
unabhängigen Bauleiter holen. In der Praxis löst sich das "wir" in
einer Eigentümerge- meinschaft sehr schnell auf, wenn es darum geht,
Zeit und Mühe zu investiern.
Tja, das mit dem Gemeinschaftssinn ist tatsächlich in den meisten
Fällen so, wie du es beschrieben hast. Mein Rat: Auf den ersten
Eindruck achten. Das sind im Grunde die ersten 10 Sekunden beim ersten
Treffen. Die Frau mitnehmen, die hat i.d.R die besseren "Antennen".
Ich persönlich bin damit _immer_ gut gefahren.
Post by Dieter Hanisch
Post by Harald Maedl
Außerdem würde ich eine Bemusterung durchführen, da es große
Unterschiede bei Fenstern gibt.
Wird ein fachkundiger Bauleiter das nicht in jedem Fall machen?
Nein, weil das zusätzlicher Aufwand in erster Linie für den Bauherrren
ist. Ein sachkundiger Bauleiter kennt i.d.R. die wichtigsten Hersteller
und die Qualität, er kennt jedoch nicht euren Geschmack. Neben der
Technik, sollte das Teil ja auch gefallen.
Also entweder zu den Herstellern hinfahren (wenn es örtliche Hersteller
sind) oder einen Außendienstler mit Muster antanzen lassen.
Die Arbeit kann euch keiner ersparen. Es sollte wirklich jeder der
Hausgemeinschaft seinen Senf dazu abgeben und es sollte im _Beisein_
des Planers (der kann ein wenig als Moderator wirken) von der
Hausgemeinschaft abgestimmt werden. Sonst gibt es u.U hinterher böses
Blut. Ganz wichtig ist das Schreiben eines Protokolls, wobei der
Protokollführer vorher festgelegt werden sollte. Rechne nicht mit
gesteigerter Begeisterung;-) oder drücke es dem Planer gegen Entgelt
auf's Auge (wobei dann natürlich die Moderation eingeschränkt ist.
Beides zugleich geht nicht immer gut).

Grüße
Harald
Josef
2006-04-06 13:29:31 UTC
Permalink
"Dieter Hanisch" <***@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag news:***@4ax.com...
...
Post by Dieter Hanisch
In einer Wohnanlage (32 Wohneinheiten) sollen auf Beschluß der Eigen-
tümerversammlung große Fensterelemente erneuert werden. Bei einer
anderen Renovierungsaktion vor einiger Zeit gab es extrem viel
Ärger, bei der wir Eigentümer schließlich den Kürzeren zogen, weil
alle beteiligten Firmen die Sache ausgesessen haben.
...
Das eigentliche Problem "Schmirage" werdet ihr auch per Vertrag nicht in den
Griff bekommen.
Eigentlich braucht ihr das nicht extra vertraglich festzulegen, denn laut
Architektengesetz darf der Bauüberwacher sowieso keine "Provision" nehmen.
Dies gilt übrigens nicht nur für Architekten - soweit ich weis, sondern für
alle an der Bauausführung Beteiligten.

Sucht euch einen seriösen Baubetreuer..

Ich würde einen Vertrag auf der BASIS der HOAI schließen, damit ist dann
Alles gesagt.
http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/HOAI1996.html

Interessant wird jedoch die Höhe der Honorierung sein, wenn die
"Anrechenbare Summe" = in euerem Fall die Kosten der Fenster fertig
eingebaut.
Falls dies nicht über 25.565,- EUR liegt - frei verhandelbar.
Siehe auch § 10 Grundlagen des Honorars, (3a) Vorhandene Bausubstanz
und
§ 19 Vorplanung, Entwurfsplanung und Objektüberwachung als Einzelleistung
....
4) Wird die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 des §15) bei Gebäuden als
...
sowie
§ 24 Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden
....Bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad der Leistungen kann ein
Zuschlag von 20 bis ...
§ 27 Instandhaltungen und Instandsetzungen
...

Über Eines müßt ihr euch aber im Klaren sein:
Einen SUPERAUFTRAG um den sich alle reissen vergebt ihr da nicht.
Den Einbau neuer Fenster in eine bewohnte Wohanlage zu betreuen, ist ein
S-job.

Man kann da eigentlich nur Undank ernten, und garnicht genug bezahlt
bekommen. Und wenn dann noch ein paar "Querschläger" unter den Bewohnern
sind - gute Nacht.

Man muß sich vorstellen, daß ja die Handwerker nur dann antreten sollen /
dürfen, wenn es dem Bewohner genehm ist. Und nicht alle Handwerker sind
Uhrmacher. Und woher soll der "Bauleiter" wissen, welchen Typ von Handwerker
er aufgrund der Angebotseinholung bekommt? - Es soll ja doch der Günstigetes
(also evtl. der tollste Hecht) den Auftrag bekommen?

Wichtigste Grundlage: der Baubetreuer muß solche Aufgaben schon erfolgreich
abgewickelt haben.
REFERENZEN!

Gruß, J.
Dieter Hanisch
2006-04-08 00:38:37 UTC
Permalink
Post by Josef
Ich würde einen Vertrag auf der BASIS der HOAI schließen, damit ist dann
Alles gesagt.
http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/HOAI1996.html
Danke für den Link.
Post by Josef
Einen SUPERAUFTRAG um den sich alle reissen vergebt ihr da nicht.
Den Einbau neuer Fenster in eine bewohnte Wohanlage zu betreuen, ist ein
S-job.
Nein, natürlich ist es kein Neubau eines Hilton-Hotels :)

Hast Du Vorschläge/Erfahrungen, was von Seiten der Eigentümer sichergestellt
werden muß, damit es kein S-job wird? Wir können dann ja bei der Egt-Ver-
sammlung beschließen, an den sich jeder zu halten hat.
Meinst Du Probleme in der Richtung, daß die Handwerker anrücken und niemand
zu Hause ist?
Post by Josef
Man muß sich vorstellen, daß ja die Handwerker nur dann antreten sollen /
dürfen, wenn es dem Bewohner genehm ist.
Zeiten werden laut Gemeinschaftsbeschluß festgelegt. Zusatzkosten durch
Nichteinhaltung haben diejenigen, die sich nicht dran halten, persönlich zu
tragen.
Post by Josef
Und nicht alle Handwerker sind Uhrmacher.
Müssen Sie auch nicht. Aber sie sollen natürlich nicht eine verwüstete
Wohnung hinterlassen.
Post by Josef
Und woher soll der "Bauleiter" wissen, welchen Typ von Handwerker
er aufgrund der Angebotseinholung bekommt? - Es soll ja doch der Günstigetes
(also evtl. der tollste Hecht) den Auftrag bekommen?
Günstig ja, aber das heißt für uns nicht billig sondern, daß Preis UND
Qualtität stimmen, mit Schwerpunkt auf Qualität.
Post by Josef
REFERENZEN!
Ja, ein guter Hinweis. Es ist ein Punkt in unserem Anforderungskatalog.

Dieter
Thomas Graser
2006-04-06 19:39:14 UTC
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Dieter Hanisch wrote:

[viele Befürchtungen, von wem auch immer über den Tisch gezogen zu
werden]
Post by Dieter Hanisch
Mein Nachbar ist dagegen, so etwas vorzugeben und begründet dies
damit, wir würden unter der Bedingung keinen Bauleiter finden.
Ihr braucht einen Architekten

die leben davon, dass sie Bautätigkeiten sachkundig planen und
organisieren sowie die Interessen des (i.d.R. weniger kundigen)
_Bauherrn_ gegenüber Handwerkern, Berhöden, Nachbarn usw. vertreten

Thomas
Dieter Hanisch
2006-04-08 00:38:37 UTC
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Post by Thomas Graser
Ihr braucht einen Architekten
die leben davon, dass sie Bautätigkeiten sachkundig planen und
organisieren sowie die Interessen des (i.d.R. weniger kundigen)
_Bauherrn_ gegenüber Handwerkern, Berhöden, Nachbarn usw. vertreten
Eine -hoffentlich nicht zu naive- Frage dazu: Ist das ausschließlich eine
Aufgabe für Architekten, oder kommen auch Bauingenieure oder andere
Berufe in Frage? Ist die Bezeichnung "Bauleiter", die wir gebrauchen, ein-
deutig? Der, den wir suchen, soll genau das machen, was Du aufgezählt
hast.

Dieter
Robert Pflüger
2006-04-08 08:31:55 UTC
Permalink
HAllo,
... Ist die Bezeichnung "Bauleiter", die wir gebrauchen, ein-
deutig? Der, den wir suchen, soll genau das machen, was Du aufgezählt
hast.
eine Anzeige in der Tageszeitung könnte so aussehen:

Auftraggeber (oder: Eigentümergemeinschaft) sucht Bauleiter mit
Referenzen für Sanierung in bewohntem Mehrfamilienhaus. Tel: .....


mfg

Robert
Adrian Herrmann
2006-04-09 11:23:48 UTC
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Post by Dieter Hanisch
Eine -hoffentlich nicht zu naive- Frage dazu: Ist das ausschließlich eine
Aufgabe für Architekten, oder kommen auch Bauingenieure oder andere
Berufe in Frage? Ist die Bezeichnung "Bauleiter", die wir gebrauchen, ein-
deutig? Der, den wir suchen, soll genau das machen, was Du aufgezählt
hast.
Eine Bauleitung muß nicht von einem Architekten oder Bauingenieur erfolgen.
Nur hilft euch das wenig, wenn es darauf rauslaufen soll ob das jemand aus
Gefäligkeit macht. Normalerweise nimmt man sich ein Büro. Wenn wie in eurem
Fall keine Entwurfspläne benötigt werden muß es kein Architekt sein. Ihr
werdet wenn etwas Planung gefordert ist einige Ausführungsdetails brauchen.
Die Aufgabenstellung ist mehr die Realisierung.

In der Praxis werden solche Aufgaben häufiger von Architekten wahrgenommen,
was aber kaum eine Rolle spielt. Idealbesetzung sind Leute die eine Weile
Firmenbauleitung gemacht haben. Nur sind die als Freie selten.

Gruß
Adrian
Michael Busch
2006-04-09 11:08:52 UTC
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Post by Thomas Graser
Ihr braucht einen Architekten
Etwas genauer: Ihr braucht einen _freischaffenden_ Architekten.
--
Gruß,

Michael Busch
Robert Pflüger
2006-04-09 14:31:08 UTC
Permalink
HAllo,
Post by Michael Busch
...
Etwas genauer: Ihr braucht einen _freischaffenden_ Architekten.
Bauleitung kann ein Bauing. oder Bautechniker zumeist besser als ein
Architekt. :-)

mfg

Robert
Michael Busch
2006-04-11 18:34:46 UTC
Permalink
Post by Robert Pflüger
Post by Michael Busch
...
Etwas genauer: Ihr braucht einen _freischaffenden_ Architekten.
Bauleitung kann ein Bauing. oder Bautechniker zumeist besser als ein
Architekt. :-)
Das kann durchaus möglich sein.

Aber gibt es für Bauingenieure, insbesondere wenn sie Kammermitglied
sind, auch einen dem "freischaffend" ähnlich verpflichtenden Status?

Dem OP ging es darum, jemand zu finden, der mit keinem Unternehmen fest
verbunden ist oder vom Unternehmer irgendwelche Provisionen einstreicht.
Würde ein freischaffender Architekt soetwas tun, so würde er sich
strafbar machen.
--
Gruß,

Michael Busch
Robert Pflüger
2006-04-11 19:10:42 UTC
Permalink
HAllo,
... irgendwelche Provisionen einstreicht.
Würde ein freischaffender Architekt soetwas tun, so würde er sich
strafbar machen.
ich bin kein Jurist, aber nach welchem StGB Paragraphen?

Vorteilsannahme
http://dejure.org/gesetze/StGB/331.html

Vorteilsgewährung
http://dejure.org/gesetze/StGB/333.html

oder meinst Du Betrug? http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
aber da gibt es auch keine Einschränkung auf "Freischaffende".

mfg

Robert
Michael Busch
2006-04-12 19:44:24 UTC
Permalink
Post by Robert Pflüger
aber da gibt es auch keine Einschränkung auf "Freischaffende".
Der Begriff des "Freischaffenden Architekten" wird im für das jeweilige
Bundesland geltenden Architektengesetz definiert.

Im niedersächsischen Architektengesetz (NArchtG) findet man die
Definition in §4, Abs. 7 und die daraus resultierenden Berufspflichten
in §24, Abs. 3. Ich gehe davon aus, dass es in den anderen
Ländergesetzen ebenfalls entsprechende Definitionen gibt.
--
Gruß,

Michael Busch
Robert Pflüger
2006-04-12 20:04:44 UTC
Permalink
HAllo,
Post by Michael Busch
...
Im niedersächsischen Architektengesetz (NArchtG) findet man die
Definition in §4, Abs. 7 und die daraus resultierenden Berufspflichten
in §24, Abs. 3. Ich gehe davon aus, dass es in den anderen
Ländergesetzen ebenfalls entsprechende Definitionen gibt.
das wohl, aber strafbar macht man sich durch einen Verstoß gegen ein
Architektengesetz nicht. Dem Bauherrn ist das Architektengesetz auch nur
indirekt dienlich. Vielmehr wird es von Architekten dazu benutzt "die
eigenen Reihen sauber zu halten".

mfg

Robert
Adrian Herrmann
2006-04-11 19:08:47 UTC
Permalink
Post by Michael Busch
Dem OP ging es darum, jemand zu finden, der mit keinem Unternehmen fest
verbunden ist oder vom Unternehmer irgendwelche Provisionen einstreicht.
Würde ein freischaffender Architekt soetwas tun, so würde er sich
strafbar machen.
Ähm, jemand der nicht in der Kammer ist und Geld für die Vermittlung
irgendwelcher Aufträge nimmt was so nicht ausgemacht ist wird genau so
geahndet. Wenn so was ungünstig ausgelegt wird hat das was mit Bestechung zu
tun und dafür reichen schon sehr kleine Beträge oder Vergünstigungen. Die
Kammer nutzt nichts aber auch gar nichts gegen schwarze Schafe.

Um die oder den richtigen zu finden Bedarf es etwas Fingerspitzengefühl und
Menschenverstand. Ansonsten ist es wichtig, daß sowas in einem ordentlichen
Auftragsverhältnis abgewickelt wird. Dann haben beide Seiten eine
Rechtsgrundlage an die sie sich halten dürfen.

Bei der gestellten Aufgabe sind Praktiker gefordert und da müssen
Architekten nicht selten passen. Es kommt in dem Geschäft durchaus vor, daß
ein paar Kandidaten sich bedienen, trotzdem ist das Problem kein
alltägliches. Fachliche Unzulänglichkeiten findest Du weitaus häufiger.
Sowas regelt die Satzung wohl nicht.

Gruß
Adrian
Michael Busch
2006-04-12 19:44:26 UTC
Permalink
Post by Adrian Herrmann
Bei der gestellten Aufgabe sind Praktiker gefordert und da müssen
Architekten nicht selten passen. Es kommt in dem Geschäft durchaus vor, daß
ein paar Kandidaten sich bedienen, trotzdem ist das Problem kein
alltägliches. Fachliche Unzulänglichkeiten findest Du weitaus häufiger.
Sowas regelt die Satzung wohl nicht.
Sicherlich nicht.

Die Intention für meine Ergänzung war auch nur den OP darauf
hinzuweisen, dass es für einen Teil der eingetragenen Architekten einen
besonderen, verpflichtenden Status gibt.

Der freischaffende Architekt ist durch das für ihn geltende
Architektengesetz zur unabhängigen Berufsausübung verpflichtet. Verstöße
können Berufsrechtlich geandet werden. Dem OP ging es gerade um die
Unabhängigkeit des Bauleiters, daher mein Hinweis.
--
Gruß,

Michael Busch
Matthias Rauer
2006-04-07 17:02:41 UTC
Permalink
womit wir gute Erfahrung gemacht haben ist folgendes:

Betriebe die schon lange am Markt sind.

Ausschließen von Subunternehmen jeglicher Art.

Hohe Vertragsstrafen bei Zeitüberschreitungen. Gute Unternehmen
berücksichtigen das in ihrem Gebot, weil sie genau beurteilen können,
was sie halten werden und was nicht.
Dieter Hanisch
2006-04-08 00:38:38 UTC
Permalink
Post by Matthias Rauer
Betriebe die schon lange am Markt sind.
Ausschließen von Subunternehmen jeglicher Art.
Hohe Vertragsstrafen bei Zeitüberschreitungen. Gute Unternehmen
berücksichtigen das in ihrem Gebot, weil sie genau beurteilen können,
was sie halten werden und was nicht.
Du würdest also eher eine Firma, die einen (großen) Teil des Auftrags
abarbeitete (sagen wir mal Hersteller der Fenster) beauftragen und auf
einen Bauleiter als planende/koordinierende Stelle verzichten?

Viele Grüße
Dieter
Matthias Rauer
2006-04-09 17:24:50 UTC
Permalink
Nein, bei umfangreicheren Projekten nicht, mir ging es nur um die
zeitnahe und korrekte Abwicklung.
Post by Dieter Hanisch
Du würdest also eher eine Firma, die einen (großen) Teil des Auftrags
abarbeitete (sagen wir mal Hersteller der Fenster) beauftragen und auf
einen Bauleiter als planende/koordinierende Stelle verzichten?
Viele Grüße
Dieter
Robert Pflüger
2006-04-07 17:38:49 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Matthias Rauer
...
Hohe Vertragsstrafen bei Zeitüberschreitungen. Gute Unternehmen
berücksichtigen das in ihrem Gebot, weil sie genau beurteilen können,
was sie halten werden und was nicht.
da wäre ich vorsichtiger. Gute Unternehmer schlagen die zu zahlende
Konventionalstrafe auf die ordentlich kalkulierten Preise drauf und wenn
es im gesetztem Termin fertig wird, dann ist es kein Verlust.
In jedem Fall sind "Zeitstrafen" geeignet höhere Preise zu bezahlen als
nötig.

Schadensersatz (des nachweisbaren Schadens) bei Nichteinhaltung von
Vertragsfristen ist meist vollig ausreichend.

mfg

Robert
Matthias Rauer
2006-04-09 17:32:30 UTC
Permalink
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass fähige Unternehmen mit Zeitfenstern
und Kosten gut umgehen können.
Schadensersatz dürfte für eine Eigentümergemeinschaft sehr schwer
darstellbar sein, wenn die Fenster ein paar Wochen später fertig werden.
Es sei denn ein paar findige Mieter haben Mietminderung für die Bauzeit
beantragt.
Im Endeffekt lässt sich bei nicht explizit vertraglich festgelegten
Bauzeiten immer ein Grund finden, warum das nicht rechtzeitig werde
wurde und deswegen auch nicht gezahlt werden muss.

Dass es einen goldenen Mittelweg gibt, den zu finden nicht ganz leicht
ist ist klar. Wenn mein Vertrag zu sehr knebelt, bekomme ich nur sehr
teure Gebote und das merkt man dann erst, wenn man sich den Namen
ruiniert hat.
Matthias
Post by Robert Pflüger
da wäre ich vorsichtiger. Gute Unternehmer schlagen die zu zahlende
Konventionalstrafe auf die ordentlich kalkulierten Preise drauf und wenn
es im gesetztem Termin fertig wird, dann ist es kein Verlust.
In jedem Fall sind "Zeitstrafen" geeignet höhere Preise zu bezahlen als
nötig.
Schadensersatz (des nachweisbaren Schadens) bei Nichteinhaltung von
Vertragsfristen ist meist vollig ausreichend.
mfg
Robert
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