sieglinde
2005-11-10 19:29:12 UTC
Hallo,
vielleicht kann mir in folgendem Fall jemand weiterhelfen !
vor vier Jahren haben wir in einer Bayrischen Neubausiedlung ein Haus
gebaut.
Unser Nachbar errichtete während unserer noch Rohbauphase eine
Grenzmauer die
am Straßenrand mit 1,35 m anfängt und sich in der Mitte der Grenze
auf 2,65 m erhöht.
Vor der Errichtung der Mauer machten wir ihn noch darauf aufmerksam das
wir unseren Aushub vom Bau noch abziehen müssen (um unseren Bauplan
einzuhalten) und das Gelände von uns, um einiges tiefer sein wird als
er es ist. (Wobei das Gelände des Bauplans das bestehende Gelände
ist, so wie es vor Erbauung des Hauses war.)
Zu dem Zeitpunkt als wir unsere Flächen dem Bauplan anpaßten, hatte
unser Nachbar schon erkennbar, ohne mit uns gesprochen zu haben eine
Art Fundament errichtet worauf er dann einige Wochen später eine
freistehende Ziegelmauer setzte.
Da wir mit unserem neuen Nachbarn keinen streit wollten, nahmen wir das
so hin.
Mitlerweile muß ich feststellen das dies ein schwerwiegender Fehler
war.
Nach einem Jahr bekam die verputzte Mauer Risse und neigt sich
mitlerweile schon über 4 cm in uner Grundstück rüber.
Als wir Ihn darüber aufmerksam machten,das früher oder später wohl
die Mauer umfallen wird, verlangte er von uns eine zusätzliche
Stützmauer, da wir ja angeblich abgegraben haben und nun ja auch
schuld seien das die Mauer instabil wird.
Die verlangte Stützwand würde sich in einer länge von ca. 15 m und
einer tiefe von ca. 1 m bewegen.
Also nochmal zum Verständnis: ich soll von meinem Baugrund 15 qm
Fläche nur dafür verwenden damit ich eine nicht ordnungsgemäße
gesetzte Grenzmauer vom Nachbarn abstützen kann, die nicht einmal vom
Landratsamt genehmigt wurde !
Nach drei Jahren beantragte der Nachbar eine Genehmigung seiner schwarz
gebauten Mauer!
Darauf hin haben wir Wiederspruch eingelegt der mit folgender
Begründung des Landratsamtes abgelehnt wurde:
Die Mauer sei ja nur 1,35 m hoch und stellte somit keine Gefährdung
dar !
Ja stimmt am Anfang der Straße ist Sie wirklich nur 1,35 m, aber wie
bitte kann ich die Höhe von 2,65 m gerechtfertigen die zu meiner
gegenüberliegenden Hauswand ragen ?
Wie kann sowas genehmigt werden wenn es doch heißt es dürfen nur
maximal 1,80 m zwischen zwei Grundstücken errichtet werden ?
Klar, wenn man heute die richtigen Personen kennt, dann geht alles !
Oder ???
Wo ist bitte die Gerechtigkeit ? Ich dachte immer wir sind in einem
Rechtsstaat!
Stimmt das wirklich das Geld die Welt regiert ? Und auch Richter nicht
mehr gerecht sind weil Sie zu faul oder bestechlich sind ???
Kann mir da jemand einen Tip geben was ich noch dagegen unternehmen
könnte ?
Lieben Gruß
Sieglinde
vielleicht kann mir in folgendem Fall jemand weiterhelfen !
vor vier Jahren haben wir in einer Bayrischen Neubausiedlung ein Haus
gebaut.
Unser Nachbar errichtete während unserer noch Rohbauphase eine
Grenzmauer die
am Straßenrand mit 1,35 m anfängt und sich in der Mitte der Grenze
auf 2,65 m erhöht.
Vor der Errichtung der Mauer machten wir ihn noch darauf aufmerksam das
wir unseren Aushub vom Bau noch abziehen müssen (um unseren Bauplan
einzuhalten) und das Gelände von uns, um einiges tiefer sein wird als
er es ist. (Wobei das Gelände des Bauplans das bestehende Gelände
ist, so wie es vor Erbauung des Hauses war.)
Zu dem Zeitpunkt als wir unsere Flächen dem Bauplan anpaßten, hatte
unser Nachbar schon erkennbar, ohne mit uns gesprochen zu haben eine
Art Fundament errichtet worauf er dann einige Wochen später eine
freistehende Ziegelmauer setzte.
Da wir mit unserem neuen Nachbarn keinen streit wollten, nahmen wir das
so hin.
Mitlerweile muß ich feststellen das dies ein schwerwiegender Fehler
war.
Nach einem Jahr bekam die verputzte Mauer Risse und neigt sich
mitlerweile schon über 4 cm in uner Grundstück rüber.
Als wir Ihn darüber aufmerksam machten,das früher oder später wohl
die Mauer umfallen wird, verlangte er von uns eine zusätzliche
Stützmauer, da wir ja angeblich abgegraben haben und nun ja auch
schuld seien das die Mauer instabil wird.
Die verlangte Stützwand würde sich in einer länge von ca. 15 m und
einer tiefe von ca. 1 m bewegen.
Also nochmal zum Verständnis: ich soll von meinem Baugrund 15 qm
Fläche nur dafür verwenden damit ich eine nicht ordnungsgemäße
gesetzte Grenzmauer vom Nachbarn abstützen kann, die nicht einmal vom
Landratsamt genehmigt wurde !
Nach drei Jahren beantragte der Nachbar eine Genehmigung seiner schwarz
gebauten Mauer!
Darauf hin haben wir Wiederspruch eingelegt der mit folgender
Begründung des Landratsamtes abgelehnt wurde:
Die Mauer sei ja nur 1,35 m hoch und stellte somit keine Gefährdung
dar !
Ja stimmt am Anfang der Straße ist Sie wirklich nur 1,35 m, aber wie
bitte kann ich die Höhe von 2,65 m gerechtfertigen die zu meiner
gegenüberliegenden Hauswand ragen ?
Wie kann sowas genehmigt werden wenn es doch heißt es dürfen nur
maximal 1,80 m zwischen zwei Grundstücken errichtet werden ?
Klar, wenn man heute die richtigen Personen kennt, dann geht alles !
Oder ???
Wo ist bitte die Gerechtigkeit ? Ich dachte immer wir sind in einem
Rechtsstaat!
Stimmt das wirklich das Geld die Welt regiert ? Und auch Richter nicht
mehr gerecht sind weil Sie zu faul oder bestechlich sind ???
Kann mir da jemand einen Tip geben was ich noch dagegen unternehmen
könnte ?
Lieben Gruß
Sieglinde