r***@web.de
2006-04-19 11:04:00 UTC
Ein frühlingshaftes Glückauf aus Bochum an alle da draussen !
Stand der Dinge:
Ich habe mein Architekturstudium 1999 mit Diplom abgeschlossen. Im Jahr
2000 habe ich bei einer Ingenieurgesellschaft in Bochum als
angestellter Ingenieur angefangen. Bei meiner Arbeit befasse ich mich
mit der Entwicklung, Beratung und Vertrieb von
Facility-Management-Lösungen, also mit keiner klassischen
Architektentätigkeit. Mit Antritt der Stelle bin ich von der BFA zum
Versorgungswerk der Architekten in NRW gewechselt. Die haben da so eine
Regelung, dass man als frischer Diplominhaber eine zeitlang Mitglied im
Versorgungswerk bleiben kann ohne Mitglied der Architektenkammer werden
zu müssen.
Mittlerweile mahnt das Versorgungswerk allerdings diese Mitgliedschaft
an. Ich soll bitteschön jetzt endlich Mitglied in der
Architektenkammer NRW werden. Voraussetzung für eine solche
Mitgliedschaft ist allerdings u.a.
"Nachweis über eine zweijährige praktische Tätigkeit, in deren
Verlauf praktische Kenntnisse und Tätigkeiten in den wesentlichen
Teilen der Berufsaufgaben erworben wurden. Dies ist durch Vorlage
eigener Arbeiten und durch Arbeits- und Dienstzeugnisse nachzuweisen"
Da ich allerdings nicht in dem klassischen Baubereich tätig bin,
sondern mich um die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden
kümmere, kann ich diese Nachweise nicht erbringen.
Ich würde trotzdem gerne in dem Versorgungswerk bleiben !
Weiß jemand rat ?
Vielen Dank im voraus !
Stand der Dinge:
Ich habe mein Architekturstudium 1999 mit Diplom abgeschlossen. Im Jahr
2000 habe ich bei einer Ingenieurgesellschaft in Bochum als
angestellter Ingenieur angefangen. Bei meiner Arbeit befasse ich mich
mit der Entwicklung, Beratung und Vertrieb von
Facility-Management-Lösungen, also mit keiner klassischen
Architektentätigkeit. Mit Antritt der Stelle bin ich von der BFA zum
Versorgungswerk der Architekten in NRW gewechselt. Die haben da so eine
Regelung, dass man als frischer Diplominhaber eine zeitlang Mitglied im
Versorgungswerk bleiben kann ohne Mitglied der Architektenkammer werden
zu müssen.
Mittlerweile mahnt das Versorgungswerk allerdings diese Mitgliedschaft
an. Ich soll bitteschön jetzt endlich Mitglied in der
Architektenkammer NRW werden. Voraussetzung für eine solche
Mitgliedschaft ist allerdings u.a.
"Nachweis über eine zweijährige praktische Tätigkeit, in deren
Verlauf praktische Kenntnisse und Tätigkeiten in den wesentlichen
Teilen der Berufsaufgaben erworben wurden. Dies ist durch Vorlage
eigener Arbeiten und durch Arbeits- und Dienstzeugnisse nachzuweisen"
Da ich allerdings nicht in dem klassischen Baubereich tätig bin,
sondern mich um die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden
kümmere, kann ich diese Nachweise nicht erbringen.
Ich würde trotzdem gerne in dem Versorgungswerk bleiben !
Weiß jemand rat ?
Vielen Dank im voraus !