Discussion:
Neubau EFH einmessen, Tolleranzen oder Fehler?
(zu alt für eine Antwort)
marc_danapel
2005-05-06 19:04:36 UTC
Permalink
Hallo,

unser Bauträger hat mit einem Vermesser unser geplantes Haus
eingemessen. Auf dem Acker haben wir dann die Pflöcke begutachtet und
beim Bauleiter unterschrieben. Jetzt bekommen wir die Zeichnung vom
Vermesser (nicht mal von ihm unterschrieben) und stellen fest, dass das
Haus wie geplant exakt parallel zur Strasse gesetzt wurde, und unser
Grundstück wohl geringfügig trapezförmig ist. Das bedeutet, dass das
Carport so wie im Bauantrag Grenzbebauung) an einer Stelle 4mm über
unser Grundstück hinausragen würde. Ich als Laie würde jetzt
vermuten, der Bauleiter hat gepennt, letztendlich ist im Bauantrag
alles Millimetergenau bezeichnet. Das Carport anzupassen kostet
vermutlich und wozu auch, schließlich hat der Hersteller es für uns
Millimeter genau geplant, damit es auf exakt mit der Grenzbebauung
passt.
Sehe ich das zu eng, gibt es vertretbare Tolleranzen?
Ich wäre dankbar, wenn mir hierzu jemand noch Input geben könnte,
bevor ich die Leute am Montag anrufe und die mir wieder erzählen, dass
sei alles schon so in Ordnung.

Gruß

Marc
Adrian Herrmann
2005-05-06 19:27:41 UTC
Permalink
Post by marc_danapel
Sehe ich das zu eng
ja, das siehst Du zu eng. Ohne jetzt auf die 4mm eingehen zu wollen liegt
die Pflicht die Achsen vorzugeben beim Bauherren, nicht beim Unternehmer.
Letztlich hast Du die Sache auch unterschrieben, was darauf hindeutet, daß
an diesem Umstand nichts geändert wurde. In Deinem Fall ist nichts passiert.

Nach den Richtlinien gibt es unterschiedliche Toleranzen die sich nach a)
der vereinbarten Genauigkeit und b) nach dem Bauteil richten. Also die
Ebenheit einer Bodenplatte hat andere Toleranzkriterien als eine aufgehende
Wand. 4mm am Bau sind nichts.Höhere Ansprüche an die Genauigkeit werden des
öfteren für Bodenplatten gestellt wenn sie als Aufstellfläche für
empfindliche Gerätschaften dienen. Im EFH ist sowas kalter Kaffee und macht
die Brühe teurer als die Brocken.

Normalerweise bekommt die Baufirma vor Ort eine Höhe und eine Achse
angegeben und danach muß sie bauen. Die Grenzen kennt Sie nicht. Dasselbe
gilt sogar für Dich als Eigentümer. Die verbindliche Angabe eines
Grenzpunktes vor Ort darf nur vom öffentlich bestellten Vermesser gemacht
werden. Alle anderen dürfen nur mutmaßen.

Gruß
Adrian
marc_danapel
2005-05-06 19:57:51 UTC
Permalink
Hallo Adrian,

danke erst mal für die Antwort.
Post by Adrian Herrmann
die Pflicht die Achsen vorzugeben beim Bauherren, nicht beim
Unternehmer.

Mit unserem Bauträger war abgesprochen, Haus 4m von der Strasse und
der Abstand zum Nachbarn, damit habe ich wohl die Achse festgelegt.
Post by Adrian Herrmann
Letztlich hast Du die Sache auch unterschrieben, was darauf hindeutet, daß
an diesem Umstand nichts geändert wurde. In Deinem Fall ist nichts passiert.
In den Zeichnungen die mir und dem Bauträger für den Bauantrag
vorlagen, war nicht ersichtlich, dass das Grundstück trapezförmig
ist, der Bauantrag wurde mit Maßen gestellt, die sich aus rechten
Winkeln ergeben. Der öffentlich bestellte Vermesungsingenieur hat mit
unserem Bauleiter dann zusammen die Pflöcke gesetzt. Dabei ergab sich
dann, dass das Haus abweichend vom Bauantrag um einen cm rotiert wurde.
Wir haben ohne weiter zu prüfen unterschrieben (no comment).
Post by Adrian Herrmann
EFH ist sowas kalter Kaffee und macht
die Brühe teurer als die Brocken.
Ich will nur später keinen Ärger, wenn jemand feststellt, dass ich
(schon allein rein rechnerisch auf dem Papier) auf seinem Grundstück
stehe.
Post by Adrian Herrmann
Normalerweise bekommt die Baufirma vor Ort eine Höhe und eine Achse
angegeben und danach muß sie bauen. Die Grenzen kennt Sie nicht. Dasselbe
gilt sogar für Dich als Eigentümer. Die verbindliche Angabe eines
Grenzpunktes vor Ort darf nur vom öffentlich bestellten Vermesser gemacht
werden. Alle anderen dürfen nur mutmaßen.
Dann ist der öffentlich bestellte Vermesser also hier voll in der
Pflicht (wenn er dann seine Zeichnung noch unterschreibt), dass die
Einmessung dem Bauantrag entspricht?


Gruß
Marc
tobias.knittel
2005-05-06 19:29:21 UTC
Permalink
Hi Marc,

_________________________________________________________
unser Bauträger hat mit einem Vermesser unser geplantes Haus
eingemessen. Auf dem Acker haben wir dann die Pflöcke begutachtet und
beim Bauleiter unterschrieben. Jetzt bekommen wir die Zeichnung vom
Vermesser (nicht mal von ihm unterschrieben) und stellen fest, dass das
Haus wie geplant exakt parallel zur Strasse gesetzt wurde, und unser
Grundstück wohl geringfügig trapezförmig ist. Das bedeutet, dass das
Carport so wie im Bauantrag Grenzbebauung) an einer Stelle 4mm über
unser Grundstück hinausragen würde. Ich als Laie würde jetzt
vermuten, der Bauleiter hat gepennt, letztendlich ist im Bauantrag
alles Millimetergenau bezeichnet. Das Carport anzupassen kostet
vermutlich und wozu auch, schließlich hat der Hersteller es für uns
Millimeter genau geplant, damit es auf exakt mit der Grenzbebauung
passt.
Sehe ich das zu eng, gibt es vertretbare Tolleranzen?
Ich wäre dankbar, wenn mir hierzu jemand noch Input geben könnte,
bevor ich die Leute am Montag anrufe und die mir wieder erzählen, dass
sei alles schon so in Ordnung.
_________________________________________________________

4 mm? Ich glaub mich tritt ein Pferd :-)

Was glaubst du denn, wie genau euer Haus eingemessen wurde?

Die Toleranz beträgt + - 3 cm. Das ist zwar in der Praxis meist genauer,
aber 4 mm sind halt gar nix :-) Wahrscheinlich schrupft der Carport
eh um das Maß, bis das Holz trocken ist ...

Gruß

Tobias
Jens Arne Maennig
2005-05-06 19:38:33 UTC
Permalink
Post by tobias.knittel
Die Toleranz beträgt + - 3 cm.
Bei einem Baupraktikum vor ca. 23 Jahren hat mir der Maurermeister
erläutert: "Ä Baudolleranz is sou weit wie mer än Hammer werfe konn!"

Einen Rückschluss auf deine körperliche Leistungsfähigkeit möchte ich
allerdings daraus nicht ziehen.

Jens
Robert Pflüger
2005-05-06 19:54:30 UTC
Permalink
HAllo,
Post by Jens Arne Maennig
...
Bei einem Baupraktikum vor ca. 23 Jahren hat mir der Maurermeister
erläutert: "Ä Baudolleranz is sou weit wie mer än Hammer werfe konn!"
Einen Rückschluss auf deine körperliche Leistungsfähigkeit möchte ich
allerdings daraus nicht ziehen.
da ging es eher um den Maurermeister selbst als um Normen. Und wenn er
wusste, daß er den Hammer nicht so weit werfen kann, so zeigte er Toleranz.
--
Mit freundlichen Grüßen


Robert
Robert Pflüger
2005-05-06 19:51:00 UTC
Permalink
HAllo,

4 mm in der Realität oder 4 mm aus dem Plan gemessen?
4 mm in der Realität spielen keine Rolle, solange Du mit dem Bauwerk auf
Deinem Grundstück bleibst.

4 mm im Plan
bei Maßstab 1:1000 wären das 4 Meter (unwahrscheinlich :-)
bei 1: 500 2 Meter (glaub ich auch nicht)
bei 1: 100 0,4 Meter - das könnte sein
und das ist sicher nicht schön.

da man nicht erst bei der Einmessung die Grundstücksgröße und die exakte
Form erfährt ... wäre es interessant ob es einen Plan aus einem früherem
Vertragsstaduim gibt in dem die Grundstücksgrenzen und die Lage des
Gebäudes eingezeichnet (und gar bemaßt) sind. Angaben über
Grundstücksgröße, nachmessen, nachrechnen, amtliche Auskunft usw.

Besprich das dann möglichst schnell mit Deinem Bauträger.
Post by marc_danapel
Hallo,
unser Bauträger hat ... und stellen fest, dass
... unser
Grundstück wohl geringfügig trapezförmig ist. Das bedeutet, dass das
Carport so wie im Bauantrag Grenzbebauung) an einer Stelle 4mm über
unser Grundstück hinausragen würde.
... und die mir wieder erzählen, dass
sei alles schon so in Ordnung.
wie oft hast Du denn schon angerufen?
--
Mit freundlichen Grüßen


Robert
marc_danapel
2005-05-06 20:13:56 UTC
Permalink
Hallo Robert,
Post by Robert Pflüger
4 mm in der Realität spielen keine Rolle, solange Du mit dem Bauwerk auf
Deinem Grundstück bleibst.
Bleibe ich ja nicht, sonst wäre mir das auch egal.
Post by Robert Pflüger
da man nicht erst bei der Einmessung die Grundstücksgröße und die exakte
Form erfährt ... wäre es interessant ob es einen Plan aus einem früherem
Vertragsstaduim gibt in dem die Grundstücksgrenzen und die Lage des
Gebäudes eingezeichnet (und gar bemaßt) sind. Angaben über
Grundstücksgröße, nachmessen, nachrechnen, amtliche Auskunft usw.
Bis dato war alles rechtwinklig in Zeichnungen und Bauantrag.
Jetzt ist das Haus um einen cm rotiert, womit ich 4mm aus meinem
Grundstück raus bin mit dem Carprt.
Post by Robert Pflüger
wie oft hast Du denn schon angerufen?
Das Ding hier habe ich erst heute bekommen und konnte noch nicht
anrufen.Ich bin jedoch von wirklich relevanten Verreißern
gebrandmarkt, bei denen ich mich wund quasseln und schreiben musste und
daher etwas sensibel geworden. Aber vielleicht sind die 4mm ja wirklich
innerhalb der Tolleranz.


Gruß Marc
s***@web.de
2005-05-06 20:24:39 UTC
Permalink
Post by marc_danapel
Post by Robert Pflüger
4 mm in der Realität spielen keine Rolle, solange Du mit dem
Bauwerk
Post by marc_danapel
auf
Post by Robert Pflüger
Deinem Grundstück bleibst.
Bleibe ich ja nicht, sonst wäre mir das auch egal.
Laß Dich nicht veräppeln. Vergiss den Kram!

K.L.
Steffen Stein
2005-05-06 20:44:38 UTC
Permalink
... und stellen fest, dass das
Haus wie geplant exakt parallel zur Strasse gesetzt wurde, und unser
Grundstück wohl geringfügig trapezförmig ist. Das bedeutet, dass das
Carport so wie im Bauantrag Grenzbebauung) an einer Stelle 4mm über
unser Grundstück hinausragen würde. Ich als Laie würde jetzt
vermuten, der Bauleiter hat gepennt, letztendlich ist im Bauantrag
alles Millimetergenau bezeichnet. ...
4mm, echt, das ist ja unglaublich, sorry, dass ich grad unterm
Schreibtisch weiterlache - aber 4mm sind garnix - so genau kann kein
Zimmermann/Maurer/Betonbauer... bauen.
Wenn Du sicher gehen willst, dass Du nicht auf dem Nachbargrundstück
landest, dann kannst Du das Schnurgerüst ja um 10cm verschieben

SCNRteffen

PS: Las mich raten: Du bist Lehrer oder Maschinenbauer?
--
Dieser Beitrag kann Übertreibungen oder ironische Bestandteile enthalten.
Hubert Bigerl
2005-05-06 21:05:07 UTC
Permalink
Post by Steffen Stein
Dieser Beitrag kann Übertreibungen oder ironische Bestandteile enthalten.
--
PS: Lass mich raten: Du bist Lehrer oder Maschinenbauer?
Ich liebe solche Scherze, Steffen, mehr davon!

Wenn wir jetzt einen netten Thread über die schönsten Schwänke im Umgang
mit solchen Berufsgruppen beginnen wollen, da bin ich gerne dabei.

Die VIER Millimeter will ich allerdings nicht weiter kommentieren. Ich hab
mir erlaubt, den Betreff zu korrigieren. Ich find die Abweichung zwar auch
toll, aber trotz neuer Rechtschreibung ... ein L reicht.

Gruss Hubert
marc_danapel
2005-05-06 21:36:51 UTC
Permalink
Post by Steffen Stein
PS: Las mich raten: Du bist Lehrer oder Maschinenbauer?
Weder noch. Dennoch, die Bauwelt ist mir fremd und irritiert mich.
Auf der einen Seite Behörden, die es supergenau nehmen, mit dem
kleinsten Detail,
exakte Zeichnungen und Planung und auf der anderen Seite scheint das
dann alles wieder alles egal zu sein. Grenzen und Häuser wandern
(Kosten auch, aber nur in eine Richtung:-), Absprachen in welcher Form
auch immer, sind oft nicht bindend.
Vielleicht muss das ja so sein, weil sich sonst gar nichts bewegen
würde.
Ich kenne jedoch auch einige Beispiele aus dem Bekanntenkreis, wo
aufgrund solcher Ungenauigkeiten dann "fatale Fehler" entstanden sind,
Dinge falsch rum eingebaut oder zugemauert wurden, Einrichtungen nicht
passten, weil der Handwerker falsch gemessen hat u.s.w. Das will ich
bei meinem Haus vermeiden, auch wenn ich mich zum Affen mach, mit dem
Messschieber am Carport ;-)

Gruß
Marc
s***@web.de
2005-05-07 06:37:21 UTC
Permalink
Post by marc_danapel
Post by Steffen Stein
PS: Las mich raten: Du bist Lehrer oder Maschinenbauer?
Weder noch. Dennoch, die Bauwelt ist mir fremd und irritiert mich.
So fremd ist diese Welt nicht. Stein auf Stein. Jeder Stein hat seine
Abweichungen von der Suggestion, genau im einheitsmass zu sein. Die
Produktion gibt das garnicht her. Mit Mörtelschichten wird
ausgeglichen.
Der Verputzer kann auch nicht Millimeter genau arbeiten, usw.
Post by marc_danapel
Auf der einen Seite Behörden, die es supergenau nehmen, mit dem
kleinsten Detail,
exakte Zeichnungen und Planung und auf der anderen Seite scheint das
dann alles wieder alles egal zu sein.
Die Behörden nehmen das nicht so supergenau, können sich aber auch in
solche eine Idee verrennen. Die Vermesser sind auch nicht genau. In
regelmäßigen Abständen werden die Gegenden neu eingemessen, um die
Zusammenhänge zu prüfen.
Post by marc_danapel
Grenzen und Häuser wandern
(Kosten auch, aber nur in eine Richtung:-), Absprachen in welcher Form
auch immer, sind oft nicht bindend.
Wohin sollen denn Häuser wandern? Grenzen sind Fiktionen, die durch
Grenzsteine "fixiert" sind.
Post by marc_danapel
Vielleicht muss das ja so sein, weil sich sonst gar nichts bewegen
würde.
Das muß nicht so sein, sondern da findet wie beim Metzger, der nie
dieselbe Wurstlänge hinkriegt, oder der Bäcker, dessen Ofen immer
andere Brötchen backen, normaler Alltag statt.
Post by marc_danapel
Ich kenne jedoch auch einige Beispiele aus dem Bekanntenkreis, wo
aufgrund solcher Ungenauigkeiten dann "fatale Fehler" entstanden sind,
Dinge falsch rum eingebaut oder zugemauert wurden, Einrichtungen nicht
passten, weil der Handwerker falsch gemessen hat u.s.w. Das will ich
bei meinem Haus vermeiden, auch wenn ich mich zum Affen mach, mit dem
Messschieber am Carport ;-)
Mess-Schieber am Carport um 4mm rauszuschinden? Um 4mm können schon
Linien auf einer Zeichnung verschoben sein, auch wenn die Masskette
etwas anderes sagt, weil sich auch Papier ausdehnt oder beim Umzeichnen
einer Planabänderung eine neue Situation ergab. Alles muß ausserdem
am Bau durch die Handwerker geprüft werden, die etwas einbauen,
aufbauen.
Und zum Schluß wird dann auch noch mal Aufmass gemacht, um den
eingebauten Kram in seiner angefragten Menge abzuprüfen, ob das
überhaupt gemacht wurde, usw. Der 4mm-Witz ist einer der besten.
K.L.
marc_danapel
2005-05-07 10:35:04 UTC
Permalink
Post by s***@web.de
Die Behörden nehmen das nicht so supergenau, können sich aber auch in
solche eine Idee verrennen.
Also wir hatten schon einige Unstimmigkeiten während des Bauvorhabens,
auch wenn noch nicht ein Spatenstich getan ist. Mehr als eine dieser
Unstimmigkeiten hätte uns Einschränkungen in der Ausführung oder
Mehrkosten beschert, hätten wir nicht gegengesteuert. Dann haben wir
noch zwei Fälle in unserem Bekanntenkreis, wo die Behörde während
der Bauphase plötzlich Ärger gemacht hat und für Verzögerung
gesorgt hat, was natürlich nervig ist, wenn der Zeitplan mit Umzug
oder Finanzierung davon berührt ist.
Post by s***@web.de
Alles muß ausserdem
am Bau durch die Handwerker geprüft werden, die etwas einbauen,
aufbauen.
Wenn ich mir die Vertragswerke so ansehe, die ich unterschreibe,
scheint das Restrisiko und somit die Kosten größtenteils bei mir zu
bleiben, sollte sich herausstellen, dass aufgrund mangelnder
Koordination Dinge nicht zusammenpassen, die zwei verschiedene Parteien
ausgeführt haben, die letztendlich von mir per Unterschrift
beauftragt wurden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass ich
einen Bauträger habe, der alles managed. Letztendlich unterschreibe
ich die entscheidenden Papiere und überall finde ich diverse Klauseln,
warum sich die geplanten Kosten erhöhen können.
Post by s***@web.de
Der 4mm-Witz ist einer der besten.
Es freut mich, wenn ich hier zum Unterhaltungswert dieses Forums
beitragen konnte ;-)
Dass die 4mm Überstand, bzw. der Fakt, dass Bauantrag und jetzige
Zeichnung einen Unterschied von einem Zentimeter aufweisen nicht
relevant sind, habe ich mittlerweile verstanden. Ich hatte nicht
wirklich vor, mit dem Messschieber auf dem Bau rum zu rennen, sonst
hätte mich vermutlich der Hammer des oben zitierten Maurermeisters
verfolgt, wobei 4mm daneben oder nicht, dann schon einen schmerzlichen
Unterschied gemacht hätten.

Wenngleich mich noch immer stört, dass an der Stelle auf der
Zeichnung des Vermessers ,,..Gebäude- und Grenzabstandsmaße stimmen
mit den Planungsunterlagen überein, Unterschrift:" die Unterschrift
fehlt. Aber das wird sich Montag sicherlich klären. Vermutlich muss
ich auch das selbst unterschreiben!

Gruß

Marc
s***@web.de
2005-05-07 14:06:47 UTC
Permalink
Post by marc_danapel
Post by s***@web.de
Der 4mm-Witz ist einer der besten.
Es freut mich, wenn ich hier zum Unterhaltungswert dieses Forums
beitragen konnte ;-)
Keine Ursache! :-)))
Post by marc_danapel
Ich hatte nicht
wirklich vor, mit dem Messschieber auf dem Bau rum zu rennen, sonst
hätte mich vermutlich der Hammer des oben zitierten Maurermeisters
verfolgt, wobei 4mm daneben oder nicht, dann schon einen
schmerzlichen
Post by marc_danapel
Unterschied gemacht hätten.
Denkbar ist am Bau alles. Die wollen zügig und möglichst ungestört
arbeiten und amusieren sich auch köstlich über "die Scheisse", die
sie wieder zusammenbauen müssen. Rauh aber herzlich.
Post by marc_danapel
Wenngleich mich noch immer stört, dass an der Stelle auf der
Zeichnung des Vermessers ,,..Gebäude- und Grenzabstandsmaße stimmen
mit den Planungsunterlagen überein, Unterschrift:" die Unterschrift
fehlt. Aber das wird sich Montag sicherlich klären. Vermutlich muss
ich auch das selbst unterschreiben!
Die Unterschrift darf natürlich nicht von ihm fehlen.
Aber so'n Kleinkram ist ja dauernd. Das wird auch nicht enden,
wenn der Bau "fertig" ist.
K.L.

tobias.knittel
2005-05-07 06:57:57 UTC
Permalink
Hi Marc,
Post by marc_danapel
Weder noch. Dennoch, die Bauwelt ist mir fremd und irritiert mich.
Auf der einen Seite Behörden, die es supergenau nehmen, mit dem
kleinsten Detail,
nein, die Details interessieren die Baurechtsbehörde in der Regel nicht,
werden nicht öffentlich-rechtliche Vorschriften tangiert.
Post by marc_danapel
exakte Zeichnungen und Planung und auf der anderen Seite scheint das
dann alles wieder alles egal zu sein. Grenzen und Häuser wandern
(Kosten auch, aber nur in eine Richtung:-), Absprachen in welcher Form
auch immer, sind oft nicht bindend.
nein, der Plan ist erst einmal das ideale Abbild, die technischen
Möglichkeiten
bestimmen dann die Toleranzen. Ich hab gerade auch ein Grundstück
vor mir liegen, das ist halt auf der einen Seite 19,78 m lang, auf der
anderen 19,7575 m (nach Koordinaten). Natürlich war sicher die Absicht, das
Grundstück
rechteckig zu machen, aber bestehende und sich addierende Ungenauigkeiten
bestehender und neuer Meßpunkte ergeben dann halt diese geringen
Abweichungen, wobei diese auf dem Papier bestehen. Ob dann der Grenzpunkt
auch auf den mm dort sitzt, ist fraglich. Es ist einfach nicht möglich, den
Grenzpunkt auf den mm zu setzen. Der Stein kommt in ein Mörtelbett.
Beim Anbringen der Markierung zittert die Hand etwas, die Vormarkierung
hat eine gewisse Breite.
Post by marc_danapel
Vielleicht muss das ja so sein, weil sich sonst gar nichts bewegen
würde.
Es muss nicht so sein. Es ist halt einfach das Maß der menschlichen
Möglichkeiten, die noch in irgendeinem finanziel und vom Aufwand her
machbaren Verhältnis zu den Kosten liegen. Daher gibt es Toleranzen.

Der Rahmen des tolerierten Unterschieds zwischen dem ideellen Abbild
und der Wirklichkeit wird durch die Toleranz gegeben.
Post by marc_danapel
Ich kenne jedoch auch einige Beispiele aus dem Bekanntenkreis, wo
aufgrund solcher Ungenauigkeiten dann "fatale Fehler" entstanden sind,
Dinge falsch rum eingebaut oder zugemauert wurden, Einrichtungen nicht
passten, weil der Handwerker falsch gemessen hat u.s.w. Das will ich
bei meinem Haus vermeiden, auch wenn ich mich zum Affen mach, mit dem
Messschieber am Carport ;-)
Da wünsche ich dir viel Spaß. Mit dem mm wirst du am Bau nicht weit kommen,
Scheiße, der Stein hat ja keine 36,5 cm Breite, sondern 36,3 cm, die
nächste
Palette 36, 24 und 36,4 - jammer :-), alles zurück. Was, der Carpoert ist
unten
zehn mm breiter als oben und im Mittel statt 3,6 m nur 3,5856 m breit.

Du mußt dein Herz vom mm lösen, und einmal die Toleranzen im Hochbau
studieren. Ansonsten artet die Baustelle für dich (und andere) zum Horror
aus. die Maßtoleranz ist eben der Rahmen, in dem sich ein Maß bewegen
darf ...

Gruß

Tobias
s***@web.de
2005-05-07 08:08:01 UTC
Permalink
Post by tobias.knittel
Du mußt dein Herz vom mm lösen, und einmal die Toleranzen im
Hochbau
Post by tobias.knittel
studieren. Ansonsten artet die Baustelle für dich (und andere) zum Horror
aus. die Maßtoleranz ist eben der Rahmen, in dem sich ein Maß bewegen
darf ...
Ich habe mal gehört, mittags, wenn die Sonne auf das Grundstück
scheint und der Boden aufgehitzt ist, würde sich das Grundstück um
mehr als 4mm ausdehnen, Falten werfen und die gesamte Grenzlinie sei
eine Achterbahn, die keiner mehr nachmessen könne wegen der vielen
Messpunkte, die sich ergeben würden. Auch würde sich das Bauwerk
dermassen ausdehnen, daß einem angst und bange würde und jeder
Carport stünde dann demonstrativ auf des Nachbarns Grundstück. Abends
nach dem ersten Bier, würden sich die Dinge dann endlich regeln und
alles sei wieder im Lot, hätte rechte Winkel und auch der Carport
wäre wieder auf das eigene Grundstück zurückgekehrt.

Lustiger seien die Vorgänge auf den Plänen. Wenn man sie auf der
Baustelle in der Sonne liegen läßt, würde sich das Papier dermassen
ausdehnen, dass die Maßketten auf den Plänen ihre Angaben automatisch
verändern würden, um sich den neuen Ausdehnungen anzupassen. Wer dann
nach diesen Sonnenmaßen mauern müsste, würde ganz andere Mauern
errichten als der, der bei bedecktem Himmel mauert, da sich dann die
Pläne nicht so sehr verändern würden. Wenn die Baupläne naß
würden und das Papier Wellen wirft, hätte das zur Folge, dass die
Maurer wellige Wände mauern würden, was ewig zu Ärger mit den
Architekten führen würde, die dermassen auf rechte Winkel und gerade
Wände aus sind, daß so mancher Maurer sich schon gefragt hätte, das
müssten wohl Rechtwinkler sein.

Alles sehr kompliziert am Bau. Am besten, man läßt sich erst garnicht
auf ein Bauvorhaben ein, sondern wohnt zur Miete.

K.L.
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