Discussion:
Umbauter Raum, wie ermitteln?
(zu alt für eine Antwort)
Thorsten Schwegler
2004-04-04 18:22:42 UTC
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Hallo,

für eine Anschlussfinanzierung einer Immobilie (Eigentumswohnung)
benötige ich den Wert "umbauter Raum" für den Darlehensantrag.

Ich habe mich im Internet soweit möglich schlau gemacht
(u.a. DIN 277 etc.), aber als absoluter Architektur-Laie ist vieles
unverständlich für mich.

Erschwerend kommt hinzu, das meine Wohnung über zwei Stockwerke
im Dachgeschoss liegt, eine Treppe und eine Dachterasse hat und
auch sonst viele Winkel und Spielereien aufweist (z.B. abgestufter,
verjüngender Dachgiebel im Wohnzimmer).

Fazit: Ich sehe keine Möglichkeit den Wert "umbauter Raum"
mit meinen bescheidenen Fähigkeiten halbwegs seriös nach DIN 277
zu ermitteln.
Seltsamerweise wurde dieser beim ursprünglichen Darlehensantrag
nicht benötigt und findet sich auch in den ganzen ursprünglichen
Grundrissen/Bauplänen nicht, scheint also was (relativ) neues zu sein.

Nun zu den Fragen:
- Kann man anhand der qm-Anzahl den Wert "umbauter Raum" ungefähr
ermitteln?
- muss dieser Wert für einen Darlehensantrag überhaupt absolut
genau sein?
- Ist das Architekturbüro welches dieses Haus erstellt hat
verpflichtet mir dieser Wert zu nennen? Wenn ja: Habe ich mit
Kosten zu rechnen und wenn ja, in welcher Höhe?


Da ich sonst keinerlei Bezug zu Architektur habe, bitte
ich, mir (auch) per e-mail zu antworten, da ich diese Gruppe
nicht abonniert habe.

Vielen Dank an alle,
Thorsten
Robert Pflüger
2004-04-04 20:44:59 UTC
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HAllo,

die Zahl des "Umbauten Raumes" ist mit sehr großer Sicherheit irgendwo
in der Blattsammlung die Du im Ordner "Baugenehmigung" hast geschrieben.

Robert
Post by Thorsten Schwegler
...
für eine Anschlussfinanzierung einer Immobilie (Eigentumswohnung)
benötige ich den Wert "umbauter Raum" für den Darlehensantrag.
...
Post by Thorsten Schwegler
Fazit: Ich sehe keine Möglichkeit den Wert "umbauter Raum"
mit meinen bescheidenen Fähigkeiten halbwegs seriös nach DIN 277
zu ermitteln...
tobias knittel
2004-04-04 20:56:05 UTC
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Hi Robert,
Post by Robert Pflüger
die Zahl des "Umbauten Raumes" ist mit sehr großer Sicherheit irgendwo
in der Blattsammlung die Du im Ordner "Baugenehmigung" hast geschrieben.
Ja, in der Baubeschreibung bei den Baukosten, Rubrik
umbauter Raum/ Kosten pro m3.

Außer es war ne Kenntnisgabe. Dann entfällt das
Blatt Baubeschreibung. Allerdings gibt es eine
Kostenschätzung über m3 eigentlich zu jedem
Bauvorhaben.

Gruß

Tobias
chris schultz
2004-04-05 08:06:55 UTC
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Post by Thorsten Schwegler
Fazit: Ich sehe keine Möglichkeit den Wert "umbauter Raum"
mit meinen bescheidenen Fähigkeiten halbwegs seriös nach DIN 277
zu ermitteln.
Seltsamerweise wurde dieser beim ursprünglichen Darlehensantrag
nicht benötigt und findet sich auch in den ganzen ursprünglichen
Grundrissen/Bauplänen nicht, scheint also was (relativ) neues zu sein.
- Kann man anhand der qm-Anzahl den Wert "umbauter Raum" ungefähr
ermitteln?
- muss dieser Wert für einen Darlehensantrag überhaupt absolut
genau sein?
- Ist das Architekturbüro welches dieses Haus erstellt hat
verpflichtet mir dieser Wert zu nennen? Wenn ja: Habe ich mit
Kosten zu rechnen und wenn ja, in welcher Höhe?
Hallo,
der "Umbaute Raum" dient nahezu immer für die Wertermittlung einer
*ganzen* Immobilie im sogenannten Sachwertverfahren. Der Wert einer
Eigentumswohnung wird *nicht* derartig ermittelt, sondern
üblicherweise anhand der Wohnfläche im Vergleichswertverfahren oder
(seltener)im Ertragswertverfahren.
Was ein Kubikmeter "Umbauter Raum" in EUR bedeutet, kannst Du in den
"NHK" = Normaherstellungskosten nachlesen (bei 1/2-Familienhäusern um
die 200 EUR)

Frag mal Deinen Kreditgeber, ob die Angabe wirklich auch für ETW
zwingend benötigt wird, oder ob sich die Frage nicht vielmehr auf
Einfamilienhäuser bezieht.

Die Angabe aus dem Baugenehmigungsantrag ist üblicherweise für das
ganze Gebäude und somit für eine einzelne Eigentumswohnung ziemlicher
Mumpitz. Wegen der gemeinsamen Bauteile könnte man ihn garnicht
"hundertprozentig" sondern allenfalls anteilig ermitteln.

Grob umschrieben bemisst sich der umbaute Raum aus den Außenmaßen des
Grundrisses und der Gebäudehöhe. Genauer ist er praktisch wörtlich zu
nehmen : er entspricht (vereinfacht) der "Luftverdrängung des
Baukörpers" (im allgemeinen über der Erdoberfläche).
Ein Architekt wird die "Aufgabe" dankbar einem Azubi geben und das
ganze schön nach der HOAI abrechnen :-)

Chris

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