Thorsten Schwegler
2004-04-04 18:22:42 UTC
Hallo,
für eine Anschlussfinanzierung einer Immobilie (Eigentumswohnung)
benötige ich den Wert "umbauter Raum" für den Darlehensantrag.
Ich habe mich im Internet soweit möglich schlau gemacht
(u.a. DIN 277 etc.), aber als absoluter Architektur-Laie ist vieles
unverständlich für mich.
Erschwerend kommt hinzu, das meine Wohnung über zwei Stockwerke
im Dachgeschoss liegt, eine Treppe und eine Dachterasse hat und
auch sonst viele Winkel und Spielereien aufweist (z.B. abgestufter,
verjüngender Dachgiebel im Wohnzimmer).
Fazit: Ich sehe keine Möglichkeit den Wert "umbauter Raum"
mit meinen bescheidenen Fähigkeiten halbwegs seriös nach DIN 277
zu ermitteln.
Seltsamerweise wurde dieser beim ursprünglichen Darlehensantrag
nicht benötigt und findet sich auch in den ganzen ursprünglichen
Grundrissen/Bauplänen nicht, scheint also was (relativ) neues zu sein.
Nun zu den Fragen:
- Kann man anhand der qm-Anzahl den Wert "umbauter Raum" ungefähr
ermitteln?
- muss dieser Wert für einen Darlehensantrag überhaupt absolut
genau sein?
- Ist das Architekturbüro welches dieses Haus erstellt hat
verpflichtet mir dieser Wert zu nennen? Wenn ja: Habe ich mit
Kosten zu rechnen und wenn ja, in welcher Höhe?
Da ich sonst keinerlei Bezug zu Architektur habe, bitte
ich, mir (auch) per e-mail zu antworten, da ich diese Gruppe
nicht abonniert habe.
Vielen Dank an alle,
Thorsten
für eine Anschlussfinanzierung einer Immobilie (Eigentumswohnung)
benötige ich den Wert "umbauter Raum" für den Darlehensantrag.
Ich habe mich im Internet soweit möglich schlau gemacht
(u.a. DIN 277 etc.), aber als absoluter Architektur-Laie ist vieles
unverständlich für mich.
Erschwerend kommt hinzu, das meine Wohnung über zwei Stockwerke
im Dachgeschoss liegt, eine Treppe und eine Dachterasse hat und
auch sonst viele Winkel und Spielereien aufweist (z.B. abgestufter,
verjüngender Dachgiebel im Wohnzimmer).
Fazit: Ich sehe keine Möglichkeit den Wert "umbauter Raum"
mit meinen bescheidenen Fähigkeiten halbwegs seriös nach DIN 277
zu ermitteln.
Seltsamerweise wurde dieser beim ursprünglichen Darlehensantrag
nicht benötigt und findet sich auch in den ganzen ursprünglichen
Grundrissen/Bauplänen nicht, scheint also was (relativ) neues zu sein.
Nun zu den Fragen:
- Kann man anhand der qm-Anzahl den Wert "umbauter Raum" ungefähr
ermitteln?
- muss dieser Wert für einen Darlehensantrag überhaupt absolut
genau sein?
- Ist das Architekturbüro welches dieses Haus erstellt hat
verpflichtet mir dieser Wert zu nennen? Wenn ja: Habe ich mit
Kosten zu rechnen und wenn ja, in welcher Höhe?
Da ich sonst keinerlei Bezug zu Architektur habe, bitte
ich, mir (auch) per e-mail zu antworten, da ich diese Gruppe
nicht abonniert habe.
Vielen Dank an alle,
Thorsten