Post by Robert Pflügerschau halt mal in den Immobilienteil deiner Zeitung, wie viel ein m²
Wohnfläche Neubau kostet und wie viel ein m² Wohnfläche in einem 20 oder
40 Jahre alten Haus kostet. ... natürlich in etwa gleicher Haustyp und
etwa gleiche Lage. und schau dann wie weit das von dem "Mutmaßlichem
Wertverfall" abweicht.
Hm, in der Zeitung? Da liest man am ehesten von den am lautesten
werbenden Bauherren, die ihr Luxus-Spezial-Seniorendorf anpreisen,
oder von der höchstmodernen City-Speziallösungs-Sonderarchitektur
der örtlichen Sparkasse.
Die Baukosten pro qm (Netto-)Wfl. sind ja eh' eine Eingabe. Den
vorgeschlagenen Defaultwert habe ich einer Veröffentlichung des
statistischen Bundesamtes entnommen, aus welcher übrigens auch
ersichtlich ist, daß der durchschnittliche Wfl.-Baupreis
wundersam unabhängig von (sehr) groben Bauartklassen zu sein
scheint. Reicht Dir der Eingabe-Wertebereich nicht?
Der "mutmassliche Wertverfall" geht in die Mietberechnung nicht
ein. Möglicherweise kann man diese Angabe einfach rauslasen
oder ignorieren, wenn sie zu sehr daneben zu liegen scheint
(wie sie berechnet wird, ist ja dokumentiert, somit insbesondere
auch, daß der angegebene Wert vollkommen unabhängig von
tatsächlichen Folge-Investitionen, und somit offensichtlich nur
als Orientierungswert gedacht ist). Ich beobachte den nicht allzu
grossen ETW-Markt mitsamt dem Anteil an amtsgerichtlichen
Wertgutachten-Ergebnissen hier seit einigen Jahren, und komme
aufgrund dieser Beobachtung zu dieser Formel. Wenn Du also
Verbesserungsvorschläge hast, wäre es schon schön, die etwas
konkreter als "guck doch mal in die Zeitung" ausformuliert zu
lesen.
Post by Robert PflügerDem "mutmaßlichem Wertverfall" steht die allgemeine Preissteigerung
gegenüber.
Richtig, ich habe gar nicht erwähnt, daß es mir besonders um die Miete
in den ersten Jahren nach dem Neubau geht.
Unabhängig davon ist es aber ja so, daß die Bausubstanz ohne weitere
Folgeinvetitionen verfällt, bis sie nichts mehr Wert ist, und u.U. sogar
noch entsorgt werden muss. Die Mietberechnung macht hierzu keine
eigenen Annahmen, sondern folgt dem durch die Steuergesetze mehr oder
weniger direkt festgelegten Abzahlungsmodus ("alles investierte
verfällt jeweils linear innerhalb von 50 Jahren vollständig").
Irgendwann vor dem Verfall will der Vermieter ja sein Geld auch wieder
beisammen haben.
Post by Robert PflügerIn den gesetzlichen Regelungen zur Wertermittlung (für einen Altbau) ist
deshalb der aktuelle Herstellungswert anzusetzen und dann ein Abschlag
wegen Alters zu machen.
Such mal nach "NHK" (Normalherstellungskosten) sowie
Wertermittlungsrichtlinie und Wertermittlungsverordnung. oder schau mal
ein Gutachten einer Zwangsversteigerung genauer durch, wie da der
Sachwert oder Ertragswert ermittelt wird.
Nunja, da wird anscheinend zwar vordergründig mit einem linearen
Wertverfall im Laufe der schrumpfenden Restnutzungszeit gerechnet,
dabei aber eben jene angenommene Restnutzungszeit in Abhängigkeit
vom Alter eines Gebäudes dahingehend modifiziert, daß sich effektiv
grob inetwa der von mir vorgeschlagene Kurvenverlauf ergibt.
Danke für die hilfreiche Nennung der Suchmaschinentauglichen Stichworte!
Gruss
Jan Bruns