Discussion:
Baugrubensicherung
(zu alt für eine Antwort)
Lutz Timmler
2004-05-07 15:28:21 UTC
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Hallo!

Da ich mich gerade mit dem Thema "Baugruben" befasse, taten sich bei mir
zwei folgende Fragen auf:

1.
Wenn ich mir einige Baugruben anschaue, würde ich meinen, dass viele nicht
den Regeln der Sicherheit (zu geringer Böschungswinkel, Anordnung einer
Berme) genügen? Ist dieser Eindruck richig?

2.
Welche Person wird in die Verantwortung gezogen, wenn es bei Arbeiten auf
dem Bau zu Unfällen/Beschädigungen kommt, wenn die Absicherung des
Baugrubenrandes (wie falscher Böschungswinkel, fehlende Berme) nicht
eingehalten wird? Ist das Tiefbauunternhmen, der Bauleiter oder wer dafür
verantwortlich?

Grüße,
Lutz
Adrian Herrmann
2004-05-07 16:05:02 UTC
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Hallo,
Post by Lutz Timmler
1.
Wenn ich mir einige Baugruben anschaue, würde ich meinen, dass viele nicht
den Regeln der Sicherheit (zu geringer Böschungswinkel, Anordnung einer
Berme) genügen? Ist dieser Eindruck richig?
Das ist eine Pauschalaussage und die würde ich so nicht übernehmen. Es gibt
Spielregeln für Baugruben, weicht man davon ab ist regelmäßig ein
gesonderter Nachweis zu führen.
Post by Lutz Timmler
2.
Welche Person wird in die Verantwortung gezogen, wenn es bei Arbeiten auf
dem Bau zu Unfällen/Beschädigungen kommt, wenn die Absicherung des
Baugrubenrandes (wie falscher Böschungswinkel, fehlende Berme) nicht
eingehalten wird? Ist das Tiefbauunternhmen, der Bauleiter oder wer dafür
verantwortlich?
In der Verantwortung ist in erster Linie das ausführende Unternehmen. Ist
der Zustand dem Bauleiter offenkundig kann er ggf. in der Mithaftung stehen.
Es ist aber nie so das der Bauleiter anstelle des ausführenden rückt sondern
er wird ins Boot dazu gesetzt. So ganz trivial ist das aber nie, die Fälle
das jemand 4m senkrecht ohne Böschung herstellt sind eigentlich selten,
obwohl ich das auch schon selbst gesehen habe.

Gruß
Adrian
Robert Pflüger
2004-05-07 18:22:55 UTC
Permalink
Hallo,
... So ganz trivial ist das aber nie, die Fälle
das jemand 4m senkrecht ohne Böschung herstellt sind eigentlich selten,
obwohl ich das auch schon selbst gesehen habe.
entscheidend für die Mithaftung des Bauleiters (Bauherrenseite) dürfte
es sein, ob ein ordnungsgemäßer Böschungwinkel möglich ist oder der
entsprechende Verbau in der Ausschreibung enthalten ist.

Gruß
Robert
Claus Stieghorst (c-laus)
2004-05-08 00:22:39 UTC
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Post by Robert Pflüger
entscheidend für die Mithaftung des Bauleiters (Bauherrenseite)
dürfte es sein, ob ein ordnungsgemäßer Böschungwinkel möglich ist
oder der entsprechende Verbau in der Ausschreibung enthalten ist.
Und die Tatsache, ob die fehlerhafte Herstellung der Baugrube bekannt
ist und kein Hinweis darauf erfolgt ist. IIRC kann sogar jede
fachkundige Person, die den Mangel, so er eine akute Gefährdung
darstellt, feststellt und nicht darauf hinweist theoretisch in Haftung
genommen werden.

ersmahl, ©-laus
--
Ich bedaure, dass das Leben sehr kurz ist.
Und es wäre scheußlich, wenn es viel zu lang wäre.
Sir Peter Ustinov (16.04.1921 - 28.03.2004)
Robert Pflüger
2004-05-07 18:26:25 UTC
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Hallo,
Post by Lutz Timmler
...
1.
Wenn ich mir einige Baugruben anschaue, würde ich meinen, dass viele nicht
den Regeln der Sicherheit (zu geringer Böschungswinkel, Anordnung einer
Berme) genügen? Ist dieser Eindruck richig?
nun, die Richtigkeit Deines Eindruckes kann ich nicht beurteilen :-)
ich stelle aber ebenfalls oft im Häuslebauer-Bereich auch fest, daß
Theorie und Praxis nicht immer zueinander passen.
Post by Lutz Timmler
2.
Welche Person wird in die Verantwortung gezogen, wenn es bei Arbeiten auf
dem Bau zu Unfällen/Beschädigungen kommt, wenn die Absicherung des
Baugrubenrandes (wie falscher Böschungswinkel, fehlende Berme) nicht
eingehalten wird? Ist das Tiefbauunternhmen, der Bauleiter oder wer dafür
verantwortlich?
der Bauherr ist immer schuld. Dieser kann sich aber durch entsprechende
Verträge absichern.

Robert
Claus Stieghorst (c-laus)
2004-05-08 00:24:35 UTC
Permalink
Post by Lutz Timmler
1.
Wenn ich mir einige Baugruben anschaue, würde ich meinen, dass
viele nicht den Regeln der Sicherheit (zu geringer
Böschungswinkel, Anordnung einer Berme) genügen? Ist dieser
Eindruck richig?
Jein. Z.B. ist es im Kanalbau häufig nicht möglich, die Absicherung der
Baugrube vollständig durchzuführen (Kreuzende Leitungen/Kabel). In der
Regel achten die Firmen aber auf eine bestmögliche Ausführung.

ersmahl, ©-laus
--
"I know how hard it is for you to put food on your family."
President George W. Bush, Jr.
Christof Kuhn
2004-05-08 12:03:56 UTC
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Post by Lutz Timmler
Hallo!
Da ich mich gerade mit dem Thema "Baugruben" befasse, taten sich bei mir
1.
Wenn ich mir einige Baugruben anschaue, würde ich meinen, dass viele nicht
den Regeln der Sicherheit (zu geringer Böschungswinkel, Anordnung einer
Berme) genügen? Ist dieser Eindruck richig?
Also vielleicht macht es die größere Nähe zum Balkan aus, daß die Dinge
in Österreich ein wenig anders liegen :-)
Aber bei kleinen bis mittelgroßen Baustellen pfeifen sich die Baufirmen
und Häuselbauer recht wenig um Vorschriften - hauptsache es geht
schnell, ist billig und braucht wenig Platz.

Vielleicht ist in der Planung durchaus alles ordnungsgemäß dargestellt,
nur ob dann genau so gearbeitet wird...

Die Poliere stehen da oft unter großem Druck seitens der Baufirma und
sind oft gezwungen, ein wenig die Augen zuzudrücken.

Habe schon eine Baugrube für Wohnblöcke gesehen, bei denen die
bergseitige Baugrubenböschung (über der dann Nachbarhäuser standen) bei
einem Winkel von etwa 80° nach etwa 5m die erste Berme hatte, und das
völlig ungesichert. Zur Begehung der Berme war eine Leiter dort
angelehnt - die hätte ich nicht benützen wollen.
Auf der anderen Seite haben sie die Kellerwand des Altbestands als
"Baugrubensicherung" stehengelassen, unmittelbar unter einer Straße mit
LKW-Verkehr. Nach einiger Zeit sind dann mal 5 Laufmeter Kellerwand samt
entsprechendem Böschungskeil runtergekommen. Neben die Sturzmasse hat
dann einer wenige Tage später sein Auto gestellt, ohne einen Gedanken
daran zu verschwenden, daß die nächsten paar Laufmeter möglicherweise
folgen könnten...
Post by Lutz Timmler
2.
Welche Person wird in die Verantwortung gezogen, wenn es bei Arbeiten auf
dem Bau zu Unfällen/Beschädigungen kommt, wenn die Absicherung des
Baugrubenrandes (wie falscher Böschungswinkel, fehlende Berme) nicht
eingehalten wird? Ist das Tiefbauunternhmen, der Bauleiter oder wer dafür
verantwortlich?
Wie die gesetzliche Regelung im Detail aussieht, kann ich nicht sagen,
aber ich befürchte, daß die Baufirma sich im Zweifelsfall am Polier
abputzt ("wir haben ohnehin eine solche Maßnahme vorgesehen, aber er hat
sich nicht daran gehalten"), nachdem sie ihm gesagt haben: "Schauen Sie,
daß wir die 2 Wochen Verzug wieder aufholen, aber passen Sie auf - es
wird schon nichts passieren..."

Ciao, Christof
--
Christof Kuhn
Inst. f. Angewandte Geologie,
Univ. f. BoKu Wien, Austria

***@boku.ac.at
http://homepage.boku.ac.at/h9440283/index.htm
Mike Anderl
2004-05-08 15:17:16 UTC
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Post by Christof Kuhn
Post by Lutz Timmler
Hallo!
Da ich mich gerade mit dem Thema "Baugruben" befasse, taten sich bei mir
1.
Wenn ich mir einige Baugruben anschaue, würde ich meinen, dass viele nicht
den Regeln der Sicherheit (zu geringer Böschungswinkel, Anordnung einer
Berme) genügen? Ist dieser Eindruck richig?
Also vielleicht macht es die größere Nähe zum Balkan aus, daß die Dinge
in Österreich ein wenig anders liegen :-)
Aber bei kleinen bis mittelgroßen Baustellen pfeifen sich die Baufirmen
und Häuselbauer recht wenig um Vorschriften - hauptsache es geht
schnell, ist billig und braucht wenig Platz.
Vielleicht ist in der Planung durchaus alles ordnungsgemäß dargestellt,
nur ob dann genau so gearbeitet wird...
Die Poliere stehen da oft unter großem Druck seitens der Baufirma und
sind oft gezwungen, ein wenig die Augen zuzudrücken.
Normal ist der Baukoordinator verpflichtet dem Bauleiter dies
mitzuteilen, und der muß dann den Bau einstellen.
Post by Christof Kuhn
Post by Lutz Timmler
2.
Welche Person wird in die Verantwortung gezogen, wenn es bei Arbeiten auf
dem Bau zu Unfällen/Beschädigungen kommt, wenn die Absicherung des
Baugrubenrandes (wie falscher Böschungswinkel, fehlende Berme) nicht
eingehalten wird? Ist das Tiefbauunternhmen, der Bauleiter oder wer dafür
verantwortlich?
Wie die gesetzliche Regelung im Detail aussieht, kann ich nicht sagen,
aber ich befürchte, daß die Baufirma sich im Zweifelsfall am Polier
abputzt ("wir haben ohnehin eine solche Maßnahme vorgesehen, aber er hat
sich nicht daran gehalten"), nachdem sie ihm gesagt haben: "Schauen Sie,
daß wir die 2 Wochen Verzug wieder aufholen, aber passen Sie auf - es
wird schon nichts passieren..."
Für die Österreicher ist da der Baukoordinator zuständig, der in
regelmäßigen Abständen die Baustelle kontrollieren muß

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