Discussion:
SiGeKo
(zu alt für eine Antwort)
Alice Mueller
2008-08-13 15:46:17 UTC
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Aloha Folks!

Sagt mal, muß ein SiGeKo eine extra Person sein oder kann das der
Architekt, bzw. Bauleiter in Personalunion sein?

LG,
Alice
Hubert Bigerl
2008-08-14 12:45:36 UTC
Permalink
Post by Alice Mueller
Aloha Folks!
Sagt mal, muß ein SiGeKo eine extra Person sein oder kann das der
Architekt, bzw. Bauleiter in Personalunion sein?
Kann er, wenn er mit den Zielkonflikten klarkommt. Ausserdem gibt es in der
Regel ein geringeres Honorar, wegen den Synergieeffekten.

http://www.aknw.de/mitglieder/sigeko/honorarvorschlag.htm (Spalte 3 oder 4)
Post by Alice Mueller
LG,
Hubert
MaWin
2008-08-14 12:51:24 UTC
Permalink
Post by Alice Mueller
Sagt mal, muß ein SiGeKo eine extra Person sein
Nein, lohnt ja wohl auch nie, waere hoechstens notwendig wenn allen
Beteiligten die notwendige Fachkenntnis fehlt, es geht im Normalfall
um die Erstellung eines Zettels.
Post by Alice Mueller
oder kann das der Architekt, bzw. Bauleiter in Personalunion sein?
Sicher,
so weit sie über die Qualifikation nach Ziffer 4 der RAB 30 verfügen.
Nein, dafuer gibt's kein extra Geld, waere ja noch schoener.
--
Manfred Winterhoff
Rolf Sonofthies
2008-08-14 20:38:16 UTC
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Post by MaWin
Post by Alice Mueller
Sagt mal, muß ein SiGeKo eine extra Person sein
Nein,
stimmt
Post by MaWin
lohnt ja wohl auch nie,
das hingegen schon bei mittlerer Bauvorhaben durchaus. Du hast schon
davon gehört, dass auch andere Bauvorhaben als EFH realisiert werden?
Post by MaWin
waere hoechstens notwendig wenn allen
Beteiligten die notwendige Fachkenntnis fehlt,
Nein, Bauherrenbauleiter geraten da leicht in Interessenskonflikte und
sind i.d.R. nicht nur betriebsblind, sondern über die zahlreichen und
sich ständig ändernden Sicherheitsrichtlinien, Verordnungen etc. in der
aktuellen Fassung gar nicht im Bilde.
Post by MaWin
es geht im Normalfall um die Erstellung eines Zettels.
Nein, geht es nicht. Du hast schon von der Abwicklung komplexerer
Bauvorhaben als EFH gehört?
Post by MaWin
Post by Alice Mueller
oder kann das der Architekt, bzw. Bauleiter in Personalunion sein?
Sicher,
so weit sie über die Qualifikation nach Ziffer 4 der RAB 30 verfügen.
Nein, dafuer gibt's kein extra Geld, waere ja noch schoener.
Oh doch, aber natürlich weniger als für beides einzeln abgerechnet zusammen.
--
Rolf Sonofthies
Alice Mueller
2008-08-23 13:13:42 UTC
Permalink
Aloha MaWin,
Post by MaWin
Post by Alice Mueller
Sagt mal, muß ein SiGeKo eine extra Person sein
Nein, lohnt ja wohl auch nie, waere hoechstens notwendig wenn allen
Beteiligten die notwendige Fachkenntnis fehlt, es geht im Normalfall
um die Erstellung eines Zettels.
Deswegen fragte ich ja, weil es mich gewundert hat, daß mich ein
Architekt gefragt hat. Ich kenne es eben so, daß es sowieso alle
selber machen, außer bei etwas größeren Sachen oder Großprojekten.
Post by MaWin
Post by Alice Mueller
oder kann das der Architekt, bzw. Bauleiter in Personalunion sein?
Sicher,
so weit sie über die Qualifikation nach Ziffer 4 der RAB 30
verfügen.
Naja, diese Qualifikation bekommt man doch sowieso im Studium mit. Man
kann wohl davon ausgehen, daß jeder Architekt auch zum SiGeKo
qualifiziert ist.
Robert Pflüger
2008-08-23 18:41:27 UTC
Permalink
Post by Alice Mueller
...
Naja, diese Qualifikation bekommt man doch sowieso im Studium mit. Man
kann wohl davon ausgehen, daß jeder Architekt auch zum SiGeKo
qualifiziert ist.
du kennst die "RAB 30"?

letztlich bleibt der Bauherr verantwortlich. Dieser sollte einen Vertrag
machen mit jemandem der ihm diese Verantwortung ab nimmt. Der Bauherr
hat aber ein Auswahlermessen zu erfüllen und kann diese Verantwortung
nicht jedem x.belibigem wirksam übertragen.
Richter: Sie haben wissen müssen, dass der Hausmeister mit dieser
Aufgabe überfordert war.
Also wird ein schlauer Bauherr diese Aufgabe nur an jemanden übertragen
der ausreichende Qualifikationen nachweisen kann.
Lediglich ein Eintrag in einer Architektenliste wär mir jedenfalls
deutlich zu dünn.
--
mit freundlichem Gruß


Robert Pflüger


Pflüger Bautechnik
Herr Pflüger
Spretistraße 13 C
85057 Ingolstadt

Tel 0841 3799434
Fax 0841 3799435
http://www.robertpflueger.com

Taupunktüberwachte Raumklimaregelung:
http://www.robertpflueger.com/DPC7.pdf
Alice Mueller
2008-08-27 16:34:18 UTC
Permalink
Aloha Robert Pflüger,
Post by Robert Pflüger
du kennst die "RAB 30"?
Ja klar.
Post by Robert Pflüger
letztlich bleibt der Bauherr verantwortlich. Dieser sollte einen
Vertrag machen mit jemandem der ihm diese Verantwortung ab nimmt.
Der Bauherr hat aber ein Auswahlermessen zu erfüllen und kann diese
Verantwortung nicht jedem x.belibigem wirksam übertragen.
Richter: Sie haben wissen müssen, dass der Hausmeister mit dieser
Aufgabe überfordert war.
Also wird ein schlauer Bauherr diese Aufgabe nur an jemanden
übertragen der ausreichende Qualifikationen nachweisen kann.
Lediglich ein Eintrag in einer Architektenliste wär mir jedenfalls
deutlich zu dünn.
Also wir wurden damals in Sachen Sicherheit auf Baustellen eingewiesen
und dafür gabs nen Schein. Wie das in anderen Hochschulen abläuft
weiß ich nicht.
Robert Pflüger
2008-08-27 18:54:43 UTC
Permalink
Post by Alice Mueller
...
Also wir wurden damals in Sachen Sicherheit auf Baustellen eingewiesen
und dafür gabs nen Schein. Wie das in anderen Hochschulen abläuft
weiß ich nicht.
das ist wohl auch eine Fragestellung wie viele Jahre jemand in der
Arichtiktenliste eingetragen ist und wann die letzte Prüfung war, was
diese Person in den Jahren dazwischen gemacht hat ...
--
mit freundlichem Gruß


Robert

Taupunktüberwachte Raumklimaregelung:
http://www.robertpflueger.com/DPC7.pdf
g***@freenet.de
2008-08-24 14:21:59 UTC
Permalink
Deswegen fragte ich ja, weil es mich gewundert hat, daß mich einArchitektgefragt hat. Ich kenne es eben so, daß es sowieso alle
selber machen, außer bei etwas größeren Sachen oder Großprojekten.
Einen SiGe-Plan und die Anzeige der baustelle braucht man nur bei
"etwas größeren Sachen". Einfamilienhäuser brauchen keinen Plan,
keinen Anmeldung und damit auch keinen Sachverständigen nach
Baustellenverordnung. Alles größere schon.

Gruß
Gero
Rolf Sonofthies
2008-08-24 14:52:39 UTC
Permalink
Post by g***@freenet.de
Deswegen fragte ich ja, weil es mich gewundert hat, daß mich einArchitektgefragt hat. Ich kenne es eben so, daß es sowieso alle
selber machen, außer bei etwas größeren Sachen oder Großprojekten.
Einen SiGe-Plan und die Anzeige der baustelle braucht man nur bei
"etwas größeren Sachen". Einfamilienhäuser brauchen keinen Plan,
keinen Anmeldung und damit auch keinen Sachverständigen nach
Baustellenverordnung. Alles größere schon.
Damit das jetzt nicht so unscharf stehen bleibt: Die BaustellVO hat in
ihrem §2 eine klare Grenzziehung, nämlich wenn:

"1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage
beträgt und auf der (hier fehlt im Gesetztestext bei juris "Baustelle")
mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden,

oder

2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage
überschreitet, ..."

<http://bundesrecht.juris.de/baustellv/__2.html>

Und insbesondere 2. ist bei EFH zwar nicht immer, aber häufiger der Fall.
--
Rolf Sonofthies
Alice Mueller
2008-08-27 16:32:43 UTC
Permalink
Aloha Rolf Sonofthies,
Post by Rolf Sonofthies
Damit das jetzt nicht so unscharf stehen bleibt: Die BaustellVO hat
"1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage
beträgt und auf der (hier fehlt im Gesetztestext bei juris
"Baustelle") mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden,
oder
2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage
überschreitet, ..."
<http://bundesrecht.juris.de/baustellv/__2.html>
Und insbesondere 2. ist bei EFH zwar nicht immer, aber häufiger der Fall.
Genau deswegen hat er ja angefragt, weil es die Grenze überschreitet.
Rolf Sonofthies
2008-08-27 18:48:41 UTC
Permalink
Post by Alice Mueller
Post by Rolf Sonofthies
2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage
überschreitet, ..."
<http://bundesrecht.juris.de/baustellv/__2.html>
Und insbesondere 2. ist bei EFH zwar nicht immer, aber häufiger der Fall.
Genau deswegen hat er ja angefragt, weil es die Grenze überschreitet.
Aha, das hattest Du aber noch nicht geschrieben ;-)

Dass ich die Personalunion unabhängig von ihrer Zulässigkeit für nicht
optimal halte schrieb ich ja bereits.
--
Rolf Sonofthies
Martin Trautmann
2008-08-28 08:35:46 UTC
Permalink
Post by Rolf Sonofthies
Dass ich die Personalunion unabhängig von ihrer Zulässigkeit für nicht
optimal halte schrieb ich ja bereits.
Das ist eine Frage des Standpunkts. Fuer den Architekten ist sie
optimal, wenn sie eine zusaetzliche, leicht verdiente Einnahmequelle
bedeutet.

Schoenen Gruss
Martin
Rolf Sonofthies
2008-08-28 13:36:52 UTC
Permalink
Post by Martin Trautmann
Post by Rolf Sonofthies
Dass ich die Personalunion unabhängig von ihrer Zulässigkeit für nicht
optimal halte schrieb ich ja bereits.
Das ist eine Frage des Standpunkts. Fuer den Architekten ist sie
optimal, wenn sie eine zusaetzliche, leicht verdiente Einnahmequelle
bedeutet.
Jetzt wird's langweilig, siehe mein erste Wortmeldung in diesem Faden.
--
Rolf Sonofthies
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