Post by Alice Mueller...
Naja, diese Qualifikation bekommt man doch sowieso im Studium mit. Man
kann wohl davon ausgehen, daß jeder Architekt auch zum SiGeKo
qualifiziert ist.
du kennst die "RAB 30"?
letztlich bleibt der Bauherr verantwortlich. Dieser sollte einen Vertrag
machen mit jemandem der ihm diese Verantwortung ab nimmt. Der Bauherr
hat aber ein Auswahlermessen zu erfüllen und kann diese Verantwortung
nicht jedem x.belibigem wirksam übertragen.
Richter: Sie haben wissen müssen, dass der Hausmeister mit dieser
Aufgabe überfordert war.
Also wird ein schlauer Bauherr diese Aufgabe nur an jemanden übertragen
der ausreichende Qualifikationen nachweisen kann.
Lediglich ein Eintrag in einer Architektenliste wär mir jedenfalls
deutlich zu dünn.
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mit freundlichem Gruß
Robert Pflüger
Pflüger Bautechnik
Herr Pflüger
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