Discussion:
Nachbarfasade nach Abriss
(zu alt für eine Antwort)
Robert Langhammer
2003-11-12 21:33:21 UTC
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Hallo!

Wir haben ein altes baufälliges Fachwerkhaus abgerissen. Das Haus war
an das Nachbarhaus drangebaut. Es gab nur eine Wand, die zum
Nachbarhaus gehört, welches wohl älter ist.
Die Wand wurde beim Abriss nicht beschädigt.
Da die Wand nun zur Aussenwand wurde, muss sie isoliert, verputzt, usw
werden.
Unser Nachbar meint nun wir sollen seine Wand machen.
Wie sieht die Rechtslage aus? müssen wir seine Wand verputzen oder ist
er für seine Wand selbst verantwortlich?

Viele Grüsse
Robert Langhammer
Gero Weiske
2003-11-12 21:49:52 UTC
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Robert Langhammer schrieb:

so ein ähnliches Problem habe ich auch gerade. Meiner persönlichen
Meinung nach hast Du den jetzigen Zustand hervorgerufen. Wenn die
ehemalige Innenwand als "neue" Außenwand so nicht funktioniert, bist Du
für die Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes verantwortlich.
Auf welchem Grundstück steht eigentlich die Wand?
--
Gruß Gero


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sagte die Grinsekatze und löste sich langsam auf-
nur ihr Grinsen blieb noch eine Weile in der Luft hängen
Robert Langhammer
2003-11-13 14:22:45 UTC
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Post by Gero Weiske
so ein ähnliches Problem habe ich auch gerade. Meiner persönlichen
Meinung nach hast Du den jetzigen Zustand hervorgerufen. Wenn die
ehemalige Innenwand als "neue" Außenwand so nicht funktioniert, bist Du
für die Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes verantwortlich.
Auf welchem Grundstück steht eigentlich die Wand?
Dei Wand steht auf dem Nachbargrundstück. Es ist die alte Hauswand des
Nachbarhauses, an das vor einigen Jahrhunderten das jetzt abgerissene
drangebaut wurde.

Gruss Robert
Gero Weiske
2003-11-13 20:54:47 UTC
Permalink
Post by Robert Langhammer
Dei Wand steht auf dem Nachbargrundstück. Es ist die alte Hauswand des
Nachbarhauses, an das vor einigen Jahrhunderten das jetzt abgerissene
drangebaut wurde.
sollt Ihr die Wand nur optisch in Ordnung bringen oder dämmen?
--
Gruß Gero


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sagte die Grinsekatze und löste sich langsam auf-
nur ihr Grinsen blieb noch eine Weile in der Luft hängen
Thomas Graser
2003-11-14 19:38:02 UTC
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Post by Gero Weiske
so ein ähnliches Problem habe ich auch gerade. Meiner persönlichen
Meinung nach hast Du den jetzigen Zustand hervorgerufen. Wenn die
ehemalige Innenwand als "neue" Außenwand so nicht funktioniert, bist
Du für die Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes verantwortlich.
sowas hatte ich auch schon

es hat, nach einigen Verhandlungen, eine gütliche Einigung gegeben
wonach man dem Nachbarn seine Giebelwand nicht nur verputzt, sondern
sogar gedämmt hat (er hatte ja vorher auch keinen Wärmeschutz nötig)

Thomas
Jörg Schröder
2003-11-15 08:17:05 UTC
Permalink
Post by Robert Langhammer
Unser Nachbar meint nun wir sollen seine Wand machen.
Wie sieht die Rechtslage aus? müssen wir seine Wand verputzen oder ist
er für seine Wand selbst verantwortlich?
Hallo Robert,

bitte schaue im Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes nach dem Begriff
"Grenzwand". Die Nachbarrechtsgesetze regeln alles, was nicht durch BGB
oder öffentlich-rechtlich (zB. Bauordnung) geregelt ist.

Ich denke, der Nachbar ist für seine Wand verantwortlich, es sei denn,
es sind Schäden durch den Abriss entstanden.

Bitte beachte aber auch §1 Nachbarrechtsgesetz. In Brandenburg:

"Die Grundstücksnachbarn haben ihre nachbarlichen Beziehungen so zu
gestalten, daß ihre individuellen und gemeinschaftlichen Interessen mit
den Erfordernissen, die an ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu
stellen sind, übereinstimmen und gegenseitig keine Schäden oder
vermeidbare Belästigungen aus der Nutzung der Grundstücke und Gebäude
entstehen. Zur Beilegung von Konflikten haben sie verantwortungsbewußt
zusammenzuwirken."
--
Jörg

-----------------------------------------------
Jörg Schröder - http://www.vermessung-wolf.de
-----------------------------------------------
Gero Weiske
2003-11-16 20:17:52 UTC
Permalink
Post by Jörg Schröder
bitte schaue im Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes nach dem Begriff
"Grenzwand". Die Nachbarrechtsgesetze regeln alles, was nicht durch BGB
Gibt es in Sachsen leider nicht - in LSA und wie ich jetzt weiß in BBG wohl
--
Gruß Gero


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sagte die Grinsekatze und löste sich langsam auf-
nur ihr Grinsen blieb noch eine Weile in der Luft hängen
Jörg Schröder
2003-11-17 05:32:13 UTC
Permalink
Post by Gero Weiske
Gibt es in Sachsen leider nicht - in LSA und wie ich jetzt weiß in BBG wohl
Ja, ja, die Preußen regeln eben alles.

Aber ich denke die Nachbarrechtsgesetze der anderen Länder können
zumindest als Anhalt dienen. Ich wüßte nämlich nicht, woher der Nachbar
den Anspruch auf Dämmung SEINER Wand ableiten sollte. Es sei denn, die
Wand wurde als gemeinsame Wand genutzt, analog zur Nachbarwand (Bbg).
--
Jörg

-----------------------------------------------
Jörg Schröder - http://www.vermessung-wolf.de
-----------------------------------------------
Udo Forstmann
2003-11-17 10:12:49 UTC
Permalink
Post by Gero Weiske
Post by Jörg Schröder
bitte schaue im Nachbarrechtsgesetz deines Bundeslandes nach dem Begriff
"Grenzwand". Die Nachbarrechtsgesetze regeln alles, was nicht durch BGB
Gibt es in Sachsen leider nicht - in LSA und wie ich jetzt weiß in BBG wohl
Sächsisches Nachbarrechtsgesetz(SächsNRG)
vom 11. November 1997 (GVBl. 1997, 582)

Näheres bei Berdarf per mail.

Gruß, Udo
Robert Langhammer
2003-11-19 15:05:00 UTC
Permalink
Post by Udo Forstmann
Sächsisches Nachbarrechtsgesetz(SächsNRG)
vom 11. November 1997 (GVBl. 1997, 582)
Hallo,

die Wand steht in Bayern. Ich habe keine vergleichbare Regelung für
Bayern gefunden.

Falls jemand eine Quelle kennt, wäre ich dankbar.

Gruss Robert
Robert Pflüger
2003-11-19 17:43:57 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Robert Langhammer
...
die Wand steht in Bayern. Ich habe keine vergleichbare Regelung für
Bayern gefunden.
Falls jemand eine Quelle kennt, wäre ich dankbar.
ist das

29. Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer
Gesetze (AGBGB) vom 20. September 1982, geändert ... 1998

noch gültig?
Aber selbst wenn ja, lese ich für Deinen Fall nichts verwertbares
heraus.

eventuell liefert
http://www.katasteramt.de/html/ausbildung/fvs5_1.pdf
Hinweise.

Gruß,
Robert
Gero Weiske
2003-11-19 19:45:38 UTC
Permalink
Post by Udo Forstmann
Sächsisches Nachbarrechtsgesetz(SächsNRG)
vom 11. November 1997 (GVBl. 1997, 582)
Näheres bei Berdarf per mail.
und wo bitte steht da was von Grenzwand?
--
Gruß Gero


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sagte die Grinsekatze und löste sich langsam auf-
nur ihr Grinsen blieb noch eine Weile in der Luft hängen
Robert Langhammer
2003-11-20 07:44:24 UTC
Permalink
Post by Gero Weiske
und wo bitte steht da was von Grenzwand?
Hallo!

Es handelt sich wohl um eine Nachbarwand da die Wand beiden Häusern
diente. Ich habe einen Grenznagel gefunden, wonach die Wand mittig auf
der Grenze steht.
Bedeutet das, die Wand gehört zur Hälfte uns, obwohl man an dem
Fachwerk eindeutig erkennen kann, dass das Nachbarhaus zuerst stand
und unser Haus drangebaut wurde?

Welche Verpflichtungen -- Rechte ergeben sich daraus?


Nochmal zur Fasade: Nach dem Abriss wurde die Wand zur Aussenwand, die
wir wohl herrichten müssen. Meiner Ansicht nach müsste ein
Wetterschutz (verputzen, evenzuell Farbe) genügen. Kann der Nachbar
Wärmedämmung usw. verlangen? Vorher gab es auch keine Dämmung. In den
letzten 40 Jahren war im Alten Haus Klima wie im Freien (unbewohnt,
überall Löcher usw.)

Grüsse Robert

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